Verpflichtungsaufhebung Eltern-Kind

19. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenrecht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflichtungsaufhebung Eltern-Kind

Hallo.

Schreibe erstmal nicht über den Hintergrund. Kurz gefragt, gibt es eine Möglichkeit, damit die Eltern nicht mehr für ihre volljährigen Kinder, die bereits eigene Familien haben und die Kinder nicht mehr für ihre geschiedenen Eltern eine Verpflichtung zueinander haben?

Mfg

-- Editiert von Sonnenrecht123 am 19.02.2019 18:13

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23 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

In Ausnahmefällen schon, in der Regel nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Sie meinen ausschließlich die finanzielle Verpflichtung?

@Mümmel

Inwieweit haben die Eltern erwachsener Kinder denn noch eine Verpflichtung?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Inwieweit haben die Eltern erwachsener Kinder denn noch eine Verpflichtung? Selten - es beschränkt sich in der Regel auf Kinder, die in Behinderteneinrichtungen leben. Auch für die Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit kann man als Elternteil herangezogen werden - da muß man aber klotzig verdienen.

-- Editiert von muemmel am 19.02.2019 19:04

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Sonnenrecht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie meinen ausschließlich die finanzielle Verpflichtung?


So ist es

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#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Soweit man unabhängig von staatlichen Geldern lebt und beide Seiten einverstanden sind, kann man vereinbaren und machen was man will.

Ändert sich dieser grundlegende Fakt irgendwann bei einem Beteiligten, wäre eine solche Vereinbarung hinfällig.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

@smogmann

Ausgenommen Kinder mit gesundheitlichen Einschränkungen wie HvS andeutete ... , welcher Art finanzieller Verpflichtung haben Eltern gegenüber erwachsenen Kindern denn noch? Mir ist nicht bekannt, dass Eltern für Ihre erwachsenen Nachkommen weiter unterhaltsverpflichtet wären? Wir gehen jetzt mal von ab 27. J aus ...

-- Editiert von AltesHaus am 20.02.2019 10:04

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#7
 Von 
Sonnenrecht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
... welcher Art finanzieller Verpflichtung haben Eltern gegenüber erwachsenen Kindern denn noch? Mir ist nicht bekannt, dass Eltern für Ihre erwachsenen Nachkommen weiter unterhaltsverpflichtet wären? Wir gehen jetzt mal von ab 27. J aus ...


Die der Bafögzahlung, bei ausreichendem Einkommen ... eventuell noch für die Erstausbildung ...

-------

Wegen dem Rechtssystem in Deutschland kann sowas nicht beantragt und durchgesetzt werden, auch wenn beide Parteien damit einverstanden seien. Schade eigentlich! - In Anlehnung an smogman´s Kommentar

Die Kinder hingegen haben ja die Verpflichtung, die Schulden von verstorbenen Eltern zu übernehmen oder aber auch die Verpflichtung, Eltern zu unterstützen, die nicht mehr selbst ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Ein Selbstbehalt für Kinder wäre hier von in etwa 3500€ anzurechnen ... Somit hat man nie als Kind eine finanzielle Unabhängigkeit zu den Eltern, wenn man bereits weiß, das ein Elternteil voraussichtlich nie mehr für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen wird!

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Sonnenrecht123):
Die der Bafögzahlung, bei ausreichendem Einkommen ... eventuell noch für die Erstausbildung ...


Ja das ist richtig, doch bei einem angenommen Alter von 27 J. gehe ich von einer abgeschlossenen Erst-Ausbildung - gleich welcher Richtung - aus.

Zitat (von Sonnenrecht123):
Die Kinder hingegen haben ja die Verpflichtung, die Schulden von verstorbenen Eltern zu übernehmen


Nö stimmt nicht, die können das Erbe ausschlagen. Lediglich bei den Kosten der Beerdigung werden sie herangezogen (wenn es geht).

Dass die Kinder den alten Eltern gegenüber verpflichtet sind ist mir bekannt, mich interessiert hier lediglich die andere Seite.

Zitat (von Sonnenrecht123):
Somit hat man nie als Kind eine finanzielle Unabhängigkeit zu den Eltern, wenn man bereits weiß, das ein Elternteil voraussichtlich nie mehr für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen wird!


Na ja ... aber auch das ist nicht so, dass es dem Kind das finanzielle Genick bricht. Und man kann evtl. wegen Verfehlung des Elternteils dagegen angehen.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32263 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von Sonnenrecht123):
Die der Bafögzahlung, bei ausreichendem Einkommen ...
Ja. So ist unser Rechtssystem angelegt. Wer ausreichendes Einkommen hat, erhält keine Leistungen aus dem *Sozialtopf*.
Was daran zu bedauern oder schade ist, verstehe ich grad nicht.

Im Laufe des Lebens wandeln sich die Verpflichtungen. Ganz grundsätzlich sind zuerst Eltern für ihre Kinder verantwortlich/verpflichtet zu Unterhalt usw.
Später kann es sein, dass Kinder für Eltern verantwortlich/verpflichtet sind.
Was ist daran schade?
Zitat (von Sonnenrecht123):
Ein Selbstbehalt für Kinder wäre hier von in etwa 3500€ anzurechnen ..
Woher kommt diese Zahl?
Zitat (von Sonnenrecht123):
Somit hat man nie als Kind eine finanzielle Unabhängigkeit zu den Eltern, wenn man bereits weiß, das ein Elternteil voraussichtlich nie mehr für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen wird!
Das dürfte nur bei der ominösen Zahl 3500,- eintreten.
Sonst nicht.

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#10
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Verglichen zur der meist durch die Eltern während der Kindheit erbrachten Unterhaltsleistungen und in Anbetracht der Regelungen zum Elternunterhalt, handelt es sich dabei wahrscheinlich eher nicht um existenzbedrohende Unkosten für ein unterhaltspflichtiges Kind.

Ich wüsste irgendwie auch kein gutes Argument, dass gegen einen Elternunterhalt spricht und nicht rechtlich, wie beispielsweise in § 1611 BGB , bereits berücksichtigt wurde und sehe deshalb darin gar kein Problem.

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#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

@TE: Du musst deinen Blick auch mal über den Tellerrand hinaus schweifen lassen. Deine Vorstellung von Gerechtigkeit beschränkt sich nur auf deinen Radius. Zusätzlich gehst du von Annahmen aus, die so nicht zutreffen, z. B. dass man die Schuldern der Eltern übernehmen müsse.

Wenn du nicht für deine Kinder und die wiederum nicht für dich aufkommen sollen, wer müsste dann zahlen? Der Rest der Gesellschaft. DAS wäre schade!

Dass Kinder u. U. für ihre Eltern aufkommen müssen könnte man als einzige Ungerechtigkeit in diesem Konstrukt sehen. Menschen können sich für Kinder entscheiden, aber die Kinder nicht für Eltern, für das Leben überhaupt. Aber trotzdem kann nicht vorrangig die Allgemeinheit verantwortlich gemacht werden, wenn Not am Mann ist.

Zitat:
Kurz gefragt, gibt es eine Möglichkeit, damit die Eltern nicht mehr für ihre volljährigen Kinder, die bereits eigene Familien haben und die Kinder nicht mehr für ihre geschiedenen Eltern eine Verpflichtung zueinander haben?


Eine entsprechende Altervorsorge z. B.

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Zitat:
Kurz gefragt, gibt es eine Möglichkeit, damit die Eltern nicht mehr für ihre volljährigen Kinder, die bereits eigene Familien haben und die Kinder nicht mehr für ihre geschiedenen Eltern eine Verpflichtung zueinander haben?

Eine entsprechende Altervorsorge z. B.


Verstehe ich jetzt nicht, bis die Kinder an die Altersvorsorge rankommen sind doch (meistens) die Eltern schon verstorben?

Oder man sorgt schon vorher für die Eltern? ... das ist ein guter Gedanke!

-- Editiert von AltesHaus am 20.02.2019 13:35

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32263 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Oder man sorgt schon vorher für die Eltern?
Oder die Eltern für sich selber?
Die Eltern sind in jedem Fall mehr belastet, denn sie versorgen erst vieeeele Jahre lang ihre Kinder, sorgen möglichst noch für ihr eigenes Alter vor (damit später die Kinder nicht belastet würden) und müssen sich dann uU von den Kindern solche Vorhaltungen machen lassen wie oben in #7 angedeutet.

Von 3500,- Selbstbehalt für welche der möglichen Varianten habe ich noch nie gehört oder gelesen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sonnenrecht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Man darf hier nicht vom Idealbild Eltern ausgehen, die alles für ihre Kinder gemacht haben und auch selbst finanziell gut dastehen. Eltern, deren Kinder volljährig sind und ihre eigenen Familien haben und die Eltern selbst, wegen einer Scheidung, wieder eine eigene Familie einschließlich Heirat haben, kann man nicht davon ausgehen, dass die leiblichen Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen müssen.

Aus Erinnerung ist mir bekannt gewesen, dass man die Schulden der Eltern übernehmen muss, da es Schuldige für den Staat zu finden gibt, die für diese geradestehen müssen. Und die eigene Verwandtschaft ist hier der erste Ansprechpartner. Die Schulden müssen ausgeglichen werden!
Wäre ja schön für jeden, dann könnte man im hohen Alter - im ganzen Leben - schön viele Schulden anhäufen und keiner steht dafür gerade. Leben im Luxus im hohen Alter, was wird da immer nur von Altersarmut gesprochen ... *Eventuelle Ironie

So vergeht der Staat auch, wenn ein Elternteil nicht mehr arbeitsfähig ist. Dieser geht dann an die Kinder und fragt nach, ob diese nicht für ihr Elternteil aufkommen können. Das nennt man dann Elternunterhalt und jeder ist hier in Deutschland betroffen - ausgenommen vielleicht die mit einer Behinderung, da man davon ausgehen kann, dass diese nie ein dementsprechend hohes Einkommen haben werden um zahlungsfähig zu sein, außer sie hätten etwas geerbt; hier fehlt mir eine Faktenlage.
Zu dem Elternunterhalt gibt es folgendes zu sagen:
• Die Eltern müssen bedürftig sein, das heißt, sie können nicht selbst ihren Lebensbedarf vollständig decken. Befindet sich ein Elternteil oder beide Eltern beispielsweise in einem Pflegeheim, so bestimmt sich der Bedarf nach den Heimkosten, soweit diese angemessen sind.
• Vom Nettoeinkommen können die Kinder deshalb den sogenannten Selbstbehalt abziehen. Dieser beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle (Stand: 2018) 1800 Euro und für den Ehepartner 1440 Euro pro Monat. Der Familienselbstbehalt beläuft sich damit derzeit monatlich auf 3240 Euro.
• Beispiel: Familie mit zwei Kindern, der Vater soll für seine Mutter Unterhalt zahlen
Nettoeinkommen Ehemann 3000 Euro
Nettoeinkommen Ehefrau 1000 Euro
Sonstige Kosten - 600 Euro
Selbstbehalt - 3240 Euro
Kinder - 500 Euro
Betrag - 323 Euro
Der Ehemann müsste in diesem Fall nichts an seine Mutter zahlen.
• Beispiel: Single ohne Kinder
Nettoeinkommen 2400 Euro
Sonstige Kosten - 400 Euro
Selbstbehalt - 1800 Euro
Betrag 200 Euro
davon die Hälfte 100 Euro
Als Elternunterhalt könnten in diesem Fall 100 Euro monatlich verlangt werden.

Je mehr man also verdient, desto mehr hat man für den Unterhalt für die Eltern zu zahlen. So wird man selbst in seinen Investitionen ausgebremst und kann auch so kaum was aufbauen, weil man jeden Monat Unterhalt zu zahlen hat und das mal 12 Monate mal X Jahre genommen. Dies stellt einen riesen Verlust dar. Die Frage, die hier aufkam, soll dann die Gesellschaft dafür gerade stehen, ist mit einem klaren ja zu beantworten. Denn wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig ist, da diese körperlich eingeschränkt ist, so muss der Staat als soziales System eingreifen und es nicht auf die Kinder abschieben und deren Leben damit einschränken.

Und deshalb auch meine noch offene Themenfrage, die versucht wird beantwortet zu werden. Bislang wird es verneint, mit Außnahme bei körperlichen Einschränkungen der Kinder.

-- Editiert von Sonnenrecht123 am 20.02.2019 19:16

-- Editiert von Sonnenrecht123 am 20.02.2019 19:18

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Sonnenrecht123):
Aus Erinnerung ist mir bekannt gewesen, dass man die Schulden der Eltern übernehmen muss, da es Schuldige für den Staat zu finden gibt, die für diese geradestehen müssen. Und die eigene Verwandtschaft ist hier der erste Ansprechpartner. Die Schulden müssen ausgeglichen werden!
Wäre ja schön für jeden, dann könnte man im hohen Alter - im ganzen Leben - schön viele Schulden anhäufen und keiner steht dafür gerade. Leben im Luxus im hohen Alter, was wird da immer nur von Altersarmut gesprochen ... *Eventuelle Ironie


Keine Ahnung was das für eine Erinnerung ist, aber sowas gibt es nicht. Man kann das Erbe (und somit auch die Schulden) ausschlagen und damit hat es sich. Sollten Sie mal verinnerlichen, dann geht evtl. etwas Bitternes weg.

Zitat (von Sonnenrecht123):
So vergeht der Staat auch, wenn ein Elternteil nicht mehr arbeitsfähig ist. Dieser geht dann an die Kinder und fragt nach, ob diese nicht für ihr Elternteil aufkommen können.


Wer bitte soll denn sonst für die Eltern in dem Fall sorgen?



Zitat (von Sonnenrecht123):
Als Elternunterhalt könnten in diesem Fall 100 Euro monatlich verlangt werden.

Je mehr man also verdient, desto mehr hat man für den Unterhalt für die Eltern zu zahlen. So wird man selbst in seinen Investitionen ausgebremst und kann auch so kaum was aufbauen, weil man jeden Monat Unterhalt zu zahlen hat und das mal 12 Monate mal X Jahre genommen. Dies stellt einen riesen Verlust dar.


Ja und? Ihre Eltern haben mindestens 18 Jahre in Sie investiert, meist länger. Und wenn es Ihre Eltern nicht aus eigener Kraft aufbringen konnten, ist die Gemeinschaft eingesprungen. Wie stellen Sie sich das denn so vor, wenn die Eltern es nicht mehr schaffen?

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32263 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von Sonnenrecht123):
Und deshalb auch meine noch offene Themenfrage, die versucht wird beantwortet zu werden.
Was ist das für ein deutsch?
Den ertsen Beitrag verstand man nur mit viel Fantasie und was das mit den 3.500 soll, hast du auch noch nicht geklärt.
Erwachsene Kinder haben sehr hohe Freibeträge, bevor der Staat anklopft, um Unterhalt für ihre arme Eltern zu erheischen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sonnenrecht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Keine Ahnung was das für eine Erinnerung ist, aber sowas gibt es nicht. Man kann das Erbe (und somit auch die Schulden) ausschlagen und damit hat es sich. Sollten Sie mal verinnerlichen, dann geht evtl. etwas Bitternes weg.

Und wer übernimmt die Schulden?

Zitat (von AltesHaus):
Wer bitte soll denn sonst für die Eltern in dem Fall sorgen? ... Ja und? Ihre Eltern haben mindestens 18 Jahre in Sie investiert, meist länger. Und wenn es Ihre Eltern nicht aus eigener Kraft aufbringen konnten, ist die Gemeinschaft eingesprungen. Wie stellen Sie sich das denn so vor, wenn die Eltern es nicht mehr schaffen?

Wurde von mir doch angeprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sonnenrecht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Sonnenrecht123):
Und deshalb auch meine noch offene Themenfrage, die versucht wird beantwortet zu werden.
Was ist das für ein deutsch?
Den ertsen Beitrag verstand man nur mit viel Fantasie und was das mit den 3.500 soll, hast du auch noch nicht geklärt.
Erwachsene Kinder haben sehr hohe Freibeträge, bevor der Staat anklopft, um Unterhalt für ihre arme Eltern zu erheischen.

Ist doch deutsch. Fehlen nur ein paar Kommas. "Und deshalb auch meine, noch offene, Themenfrage, die versucht wird, beantwortet zu werden. Aber Du disqualifizierst Dich mal wieder mit einer nichtsaussagenden Argumentation, die ziemlich asozial in ihrer Ausdrucksform erscheinen mag.

Helfe Dir auch gerne weiter. "Beispiel: Familie mit zwei Kindern, der Vater soll für seine Mutter Unterhalt zahlen" Dort steht Selbstbehalt - 3240 Euro bei zwei Kindern. Und es geht mir hier auch um Kinder mit einer eigenen Familie ...

PS: @Anami
Möchte nicht weiter mit Dir reden. Also halte Dich, in Bezug zu mir, aus meiner Diskussion heraus.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Sonnenrecht123):
Und wer übernimmt die Schulden?


Niemand. Mit dem Versterben und dem Fehlen von Erben, sind die evtl. vorhandenen Titel nichts mehr wert, Pech für die Gläubiger, aber so ist es halt.

Im übrigen habe ich nicht gelesen, wie Sie sich das Ende Ihrer Eltern dann so vorstellen möchten.

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#20
 Von 
Sonnenrecht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sonnenrecht123):
Und deshalb auch meine noch offene Themenfrage, die versucht wird beantwortet zu werden. Bislang wird es verneint, mit Außnahme bei körperlichen Einschränkungen der Kinder.

Es kommt von euch nicht mehr viel. Das Ganze wird sogar von euch in eine moralische Diskussion geführt. Somit gehe ich davon aus, dass das Thema geschlossen werden kann. Bin also raus aus der Diskussion und bedanke mich an die schnellen Antworten.

Nur einzig Interessante bleibt, wer die Schulden der Eltern zu übernehmen hat, aber das ist ein anderes Thema.

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#21
 Von 
Sonnenrecht123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Als Nachtrag, weil die Frage noch offen war.

Zitat (von AltesHaus):
Wer bitte soll denn sonst für die Eltern in dem Fall sorgen? ... Ja und? Ihre Eltern haben mindestens 18 Jahre in Sie investiert, meist länger. Und wenn es Ihre Eltern nicht aus eigener Kraft aufbringen konnten, ist die Gemeinschaft eingesprungen. Wie stellen Sie sich das denn so vor, wenn die Eltern es nicht mehr schaffen?

Zitat (von Sonnenrecht123):
Wurde von mir doch angeprochen.

Zitat (von AltesHaus):
Im übrigen habe ich nicht gelesen, wie Sie sich das Ende Ihrer Eltern dann so vorstellen möchten.

Kurz gesagt, der Staat.
Zitat (von Sonnenrecht123):
Die Frage, die hier aufkam, soll dann die Gesellschaft dafür gerade stehen, ist mit einem klaren ja zu beantworten. Denn wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig ist, da diese körperlich eingeschränkt ist, so muss der Staat als soziales System eingreifen und es nicht auf die Kinder abschieben und deren Leben damit einschränken.


-- Editiert von Sonnenrecht123 am 20.02.2019 20:59

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Sonnenrecht123):
Zitat (von AltesHaus):
Im übrigen habe ich nicht gelesen, wie Sie sich das Ende Ihrer Eltern dann so vorstellen möchten.


Kurz gesagt, der Staat.


Also SIE wollen sich vor der Verantwortung drücken und der Gemeinschaft diese Kosten auferlegen? Nun davor hat die Gemeinschaft sich ja geschützt, ohne die Kinder ins finanzielle Verderben zu treiben (was mitunter umgekehrt schon mal der Fall sein kann).

Hören Sie auf mir Nachrichten zu schicken. Fragen SIe hier, dann antworte ich.

Sie glauben nicht, dass Schulden nicht weitervererbt werden, wenn das Erbe ausgeschlagen wird? Sie möchten einen Paragraphen wissen, faseln was von Ferrari vor der Türe usw.usf.
Wer nichts außer Schulden hat, der hat auch keinen Ferrari vor der Türe, der lebt nicht im Palast und schlürft sein Wasser auch nicht aus goldenen Bechern.

Erbe ausschlagen § 1945 BGB

Wenn es keinen Erben mehr gibt, dann gibt es für die möglichen Gläubiger auch keinen Ansatzpunkt mehr, insofern sind die Ansprüche (Titel oder nicht) wertlos. Der Staat steht hierfür nicht gerade.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32263 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von Sonnenrecht123):
PS: @Anami
Möchte nicht weiter mit Dir reden. Also halte Dich, in Bezug zu mir, aus meiner Diskussion heraus.
Zitat (von AltesHaus):
Hören Sie auf mir Nachrichten zu schicken.


SOOO läuft das hier nicht.

:bang:

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