Verrechnung Kindesunter + Trennungsunterhalt

30. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tristesse0508
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Verrechnung Kindesunter + Trennungsunterhalt

Hallo,

ich bin in einem Prozess vor einiger Zeit aufgrund fiktiven Einkommens verurteilt worden, an meinen Sohn 240 Euro Kindesunterhalt zu zahlen. Gleichzeitig wurde mein inzwischen geschiedener Ehemann verurteilt, an mich wieder Trennungsunterhalt zu zahlen, was er eingestellt hatte, nachdem unser Sohn vorlaeufig bei ihm wohnen sollte/wollte. Ých habe kein weiteres Einkommen (bemühe mich aber, Arbeit zu finden, was nach 25 Jahren Familienzeit und in meinem Alter wirklich nicht so einfach ist wie man denkt).

Die gegnerische Rechtsanwaeltin wollte nun den angefallenen Trennungsunterhalt mit dem angefallenen und künftigen Kindesunterhalt verrechnen. Mein Anwalt hat gegen das Kindesunterhaltsurteil aus verschiedenen Gründen Widerspruch eingelegt und gleichzeitig den Trennungsunterhalt angefordert und mir bzgl. der Verrechnung gesagt, dass das nicht moeglich sei, weil mein Trennungsunterhalt weit unter dem Selbstbehalt liegt und fiktives Einkommen in diesem Fall keine Rolle spielt. Ýst es aber wirklich so? Wer hat Aehnliches schon hinter sich?

Ých warte jetzt schon wieder und warte und warte....und die Zweifel werden immer groesser, ob ich nun den Trennungsunterhalt nachbezahlt bekommen werde oder nicht.

Ých wüde mich über Antworten freuen.

Eine schoene Woche trotz aller Probleme wünscht Euch

Petra

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Wie deine Chancen bzgl. des Kindesunterhalt liegen, kann dir wohl niemand so pauschal sagen, da man keine Hintergründe kennt. Und selbst wenn: Letztlich entscheidet der Richter nach eigenem Ermessen. Woher kommt das fiktive Einkommen? Lebst du wieder in einer Partnerschaft? Wenn ja: Was verdient dein Partner? Wie hoch ist deine Miete? Was bekommst du an ALG usw...
Wenn du jetzt darauf eingehst, den TU mit dem KU zu verrechnen, bist du zwar u.U. Schuldenfrei, hast aber eben auch kein Geld mehr von deinem Ex zu erwarten. Geht die Abänderungsklage deines Anwaltes positiv für dich aus, wäre das natürlich dumm. Leider weißt du aber nicht, wie der Prozeß ausgeht. Ist also ein Pokerspiel.

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#2
 Von 
Tristesse0508
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

warum mir fiktives Einkommen angerechnet wurde, verstehen mein Anwalt und ich auch nicht. Darum haben wir ja auch gegen den Kindesunterhaltsbeschluss Widerspruch eingelegt. Mein Sohn hat sich im Febr. nach einem Streit mit mir entschieden, bei seinem Vater sein zu wollen, nachdem sein Vater ihn zusaetzlich wirklich ein Jahr systematisch gegen mich aufgehetzt und unter Druck gesetzt hatte. Vorlaeufiges Aufenthaltsbestimmungsrecht war damals bis zu den Sommerferien an den Vater gegangen, und eine Psychologin sollte entscheiden. Ein einziges Gespraech mit der hat bis heute stattgefunden, sonst nichts! Es steht also bis heute offiziell noch nicht eindeutig fest, ob der 10jaehrige wieder zu mir zurückkommen wird. Ab April haette ich lt. Richter eine neue Arbeit finden koennen. Scheinbar habe ich mich nicht genug beworben! Dann waren auch noch Akten verschwunden .....

Ých habe keinen neuen Lebensgefaehrten, Mietvorteil durch Wohnen im eigenen Haus wird durch Unkosten/Zinsen ausgeglichen, und ich lebe seit Monaten von Kontoüberziehung, Kindergeld und Eltern. Mit mir lebt noch eine 14jaehrige Tochter zusammen, die nicht von meinem Ex ist und die zum Glück auch noch 290 Euro Unterhalt erhaelt.

Seit April bekam ich keinen Trennungsunterhalt mehr. Meine Scheidung war jetzt im November rechtskraeftig und im Rahmen der Scheidung wurde auch beschlossen, dass mir doch Trennungsunterhalt zusteht, ich aber auch Kindesunterhalt aufgrund des Trennungsunterhaltes (630 Euro) und fiktivem Einkommen (680 Euro für halbtags nach 25 Jahren zuhause!) in Hoehe von 240 Euro zu zahlen habe.

Darf jetzt der angefallene Trennungsunterhalt mit angefallenem und eventuellem künftigen Kindesunterhalt verrechnet werden? Mein Anwalt sagt nein, die Anwaeltin der Gegenseite ja. Das Sozialamt meinte, so einen Fall haetten sie noch nicht gehabt :-( . Aber bekommen habe ich von denen auch nichts.

Alles Mist!

Ých danke Euch für Eure Aufmerksamkeit.

Petra

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Tristesse,
Wow! Nach 25 Ehejahren entscheidet der Richter, dass du - sogar noch während der Trennungszeit - arbeiten musst!! Na, da werden hier aber einige Herren über die Entscheidung des Richters jubeln.
Sicher darf verrechnet werden, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind und dadurch keiner zum Sozialfall wird.
Es liegen ja schliesslich auf beiden Seite titulierte Forderungen vor.

Dein Exmann hat einen Titel! Dieser ist SOFORT pfändbar. Allerdings nur, wenn etwas vorhanden ist - und fiktives Einkommen ist noch nicht zu pfänden! ;)
Du kannst natürlich genauso deine Forderungen SOFORT einfordern. Wenn du Monat für Monat die 630 EU - oder weniger pfänden lässt , liegst du (knapp) unter dem Pfändungsfreibetrag. Somit kann bei dir also auch nicht gepfändet werden und du hättest "Luft", um den Prozeß abzuwarten.
Wenn jetzt aber dein Mann auf die Idee kommt, dir dann doch lieber die volle rückständige Summe auf einmal zu zahlen, dürfte es schon wieder anders aussehen. Dann sind deine Konten wieder "flott" und du bist leistungsfähig.
Ist nur die Frage, ob man es soweit kommen lassen sollte. Schliesslich bist du nun einmal deinem Sohn unterhaltspflichtig!
Andererseits musst du auch von irgendwas leben.

Ab Januar gibt es ca. 350 EU ALG. Hast du den Antrag schon ausgefüllt? Für deine Tochter könnten u.U. noch ein paar EU Sozialgeld drin sein. Dies solltest du für sie mal beantragen. Gehört das Haus dir allein? Evtl. steht dir noch Lastenzuschuß zu. Auch hier mal nachhaken.

Wird der Titel nicht abgeändert oder findest du keinen Job, mit dem du in der Lage bist, den Mindestunterhalt zu zahlen, bleibt dir letztlich nur, den Finger zu heben. Von fiktivem Einkommen konnte nämlich bisher noch niemand etwas bezahlen.
Gehört das Haus dir, solltest du allerdings aufpassen. Dir könnte u.U. der Verkauf zugemutet werden.
Da du momentan Zins und Tilgung vom Kindergeld, "Kontoüberziehungen " und Unterstützung der Eltern zahlen kannst, können ja keine großen Belastungen mehr drauf liegen oder?
Gruß

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#4
 Von 
Tristesse0508
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Teufelin, hallo alle,

einen allzu grossen Grund zum Jubeln gibt es wohl für einige Herren hier doch nicht ;-) . Ých war 'nur' 11 Jahre verheiratet, mein Ex hat mich mit drei Kindern von meinem ersten Ehemann übernommen. Und ich lebte seit Februar 2003 getrennt ....von daher also fiktives Einkommen erst nach 14 Monaten Trennung.

Ých habe heute allerdings einen Teil meines TU bekommen. Allerdings wurde dabei von meinem Ex der bis heute angefallene Kindesunterhalt einbehalten. Da gegen das Kindesunterhaltsurteil von uns Widerspruch eingelegt wurde, ist nur das Trennungsunterhaltsurteil rechtskraeftig geworden. Mein RA wird nun die Pfaendung des restlichen TU in die Wege leiten.

Ja, ich habe auch Angst, dass mein Ex mir noch ans Haus geht. Das war der dritte Teil seiner Rache-Prophezeihung: Kind wegnehmen, arbeiten gehen und am Haus auch keinen Spass mehr haben! Das Haus ist allerdings Baujahr 28, ca. 95 m2 Wohnflaeche - kann mir das moeglicherweise auch noch passieren? Ým Grunde ist mir das aber langsam auch egal, ich bin mit meinen Nerven am Ende.

Euch allen einen schoenen Abend

Petra

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