Verrechnung mit dem Unterhalt

29. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Votec
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verrechnung mit dem Unterhalt

Bin seit Nov.07 geschieden und im Rahmen eines Vergleiches zahle ich monatlich 550 € Unterhalt an die EX (kein Kindesunterhalt). Ich bekomme von Ihr noch Geld, dass Sie auf einmal nicht mehr zahlen will (der Vergleich war nicht so in ihrem Sinne, denn Sie hat nur zähneknirschend zugestimmt, da der Richter angedeutet hat, dass er Ihrer Auffassung im Wesentlichen nicht folgen wird).
Kann ich diesen ausstehenden Betrag mit dem Unterhalt verrechnen??? Das würde mir das Einreichen einer Klage ersparen.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
WilPa
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Votec,

nein den ausstehenden Betrag kannst Du nicht mit dem Unterhalt verrechnen!
Mit dem gerichtlichen Beschluß hat sie einen pfändbaren "Titel" gegen Dich und kann ggf. den Unterhalt direkt von Deinem Lohn pfänden lassen.
Du kannst hier lediglich Klagen, aber vorsicht wenn es nichts schriftliches gibt steht Aussage gegen Aussage und es heißt nicht unsonst "in Zweifel für den Angeklagten".

MfG
WilPa

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.014 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen