Bin seit Nov.07 geschieden und im Rahmen eines Vergleiches zahle ich monatlich 550 € Unterhalt an die EX (kein Kindesunterhalt). Ich bekomme von Ihr noch Geld, dass Sie auf einmal nicht mehr zahlen will (der Vergleich war nicht so in ihrem Sinne, denn Sie hat nur zähneknirschend zugestimmt, da der Richter angedeutet hat, dass er Ihrer Auffassung im Wesentlichen nicht folgen wird).
Kann ich diesen ausstehenden Betrag mit dem Unterhalt verrechnen??? Das würde mir das Einreichen einer Klage ersparen.
Verrechnung mit dem Unterhalt
29. Januar 2008
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Frage vom 29. Januar 2008 | 17:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verrechnung mit dem Unterhalt
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#1
Antwort vom 29. Januar 2008 | 19:07
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 12x hilfreich)
Hallo Votec,
nein den ausstehenden Betrag kannst Du nicht mit dem Unterhalt verrechnen!
Mit dem gerichtlichen Beschluß hat sie einen pfändbaren "Titel" gegen Dich und kann ggf. den Unterhalt direkt von Deinem Lohn pfänden lassen.
Du kannst hier lediglich Klagen, aber vorsicht wenn es nichts schriftliches gibt steht Aussage gegen Aussage und es heißt nicht unsonst "in Zweifel für den Angeklagten".
MfG
WilPa
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