Hallo,
ich muss Versorgungsausgleich zahlen. Nicht jetzt, aber in einigen Jahren. Wie sieht das eigentlich aus, wenn meine geschiedene Frau kurz nach Eintritt in den Ruhestand verstirbt (das wollen wir alle nicht hoffen - ist nur eine rein informelle Frage!!) ? Wird dann mein Rentenkonto weiterhin belastet bis an mein Lebensende oder muss ich dann nicht mehr zahlen? Also einfach gefragt: zahle ich den Versorgungsausgleich in jedem Falle bis zu meinem Tode?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Versorgungsausgleich - Rentenkonto
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
keine Angst. Und das mit Deiner Frau wollen wir alle nicht hoffen.
Aber: Beim Versorgungsausgleich wird einmalig eine Übertragung von Entgeltpunkten vorgenommen, sprich von Deinem Rentenkonto auf das Konto Deiner Frau. Dadurch verringert sich Dein Rentenanspruch und der Deiner Frau erhöht sich. Es ist keine monatliche Zahlung, die Du zu leisten hast.
Geholfen?
Frage an Runa,
würden man die Entgeltpunkte wieder zurück auf mein Rentenkonto übertragen, beim vorzeitigen Ableben meiner/seiner Frau??
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja, würde mich auch interessieren. Und was wäre, wenn meine Frau VOR Erreichen der Rente verstirbt? Habe ich dann trotzdem weniger Rente? Wer bekäme denn das Geld, das eigentlich meiner Frau zustehen würde?
Die Rentenanwartschaften des Ausgleichspflichtigen werden gemindert (Malus) und beim Ausgleichsberechtigten erhöht (Bonus). Verstirbt der/die Berechtigte, bevor er/sie aus dem Bonus Leistungen erhalten hat, </I>so wird die Rente des/der Ausgleichspflichtigen nicht um den Malus (übers. Abschlag) gekürzt.</I>
Ergo, verstirbt Deine Frau vor Rentenbezug, wirkt sich die Übertragung der Entgeltpunkte bei Dir hinsichtlich der zu zahlenden Rentenhöhe nicht aus.
@PoorPa
@Ludger
Stellt Euch mal vor das wäre so.
Die Frauensterblichkeitsrate in Deutschland würde Exponential steigen.
Zudem was Vater Staat mal hat gibt er so schnell nicht mehr her.
Schon von daher beantwortet sich diese Frage von ganz alleine.
Ok, erstmal danke für eure Antworten.
Ich fasse mal zusammen:
stirbt meine geschiedene Frau VOR dem Rentenbezug, findet der Versorgungsausgleich sozusagen nicht statt.
Hat sie jedoch auch nur 1 Monat Rente bezogen (und stirbt dann), wird meine Rente bis an mein Lebensende gemindert.
Korrekt?
Komplett falsch.
Der Rentenausgleich findet bei der Scheidung statt.
Deine Rentenpunkte sind weg egal wann Deine Exe das Zeitliche segnet.
Klaro !
Was Runa hier schreibt stimmt einfach nicht.
-- Editiert von leinad am 06.10.2004 10:52:05
@ leinad @ Runa
Ja was nu?? Klingt beides irgendwie logisch
Ich sage dazu nichts mehr. Leinad hat immer Recht und seitdem vermutlich auch viel Ärger.
--- editiert vom Admin
Um Härten für den aus dem Versorgungsausgleich Verpflichteten zu vermeiden, gelten folgende Sonderregelungen:
Bezieht der Verpflichtete Rente, so tritt die Rentenkürzung bei ihm solange nicht ein, bis auch der Berechtigte tatsächlich Rente erhält ("Rentnerprivileg"). Ist in dem Beispiel der verpflichtete Ehemann erheblich älter als seine berechtigte Ehefrau und geht er deshalb schon früher in Rente, so bleibt seine Rente bis zum tatsächlichen Rentenbeginn der geschiedenen Ehefrau ungekürzt.
Verstirbt der Berechtigte vor Erreichung des Rentenalters ohne je eine Rente erhalten zu haben, so tritt die Kürzung bei dem Verpflichteten nicht ein. Verstirbt der Berechtigte innerhalb von nicht mehr als zwei Jahren seit Bezug einer Altersrente, so tritt die Kürzung der Rente nur für diese Zeit ein.
-- Editiert von teufelin am 06.10.2004 11:54:57
Ich lass mir turnusmäßig die Rente berechnen.
Immer wird die Rente nach Abzug der Rentenpunkte aus der ersten Ehe berechnet.
Daher kann ich das irgendwie auch nicht glauben.
Wenns so sein sollte ja dann kann ich nur noch hoffen das sich Exe bald totraucht und totsäuft.
Das ist einfach unlogisch, Sorry.
Du schreibst auch von "Härten" und "Sonderregelung", wie ist das genau definiert ?
Gruß
-- Editiert von leinad am 06.10.2004 12:06:30
--- editiert vom Admin
ToX da mach ich lieber ein Lagerfeuer mit der Kohle.
Gruß
leinad, logisch wird die Rente bei dir momentan nach Abzug der Rentenpunkte aus erster Ehe gerechnet. Deine Exfrauchen iss ja schließlich auch noch unter den Lebenden. So bald sie versterbselt ist ( allerdings nur bis zu 2 Jahren nach Beginn der Rente ), wird sich deine Rente wieder um diese Punkte erhöhen. Was iss daran unlogisch?
Die "Härten" sind doch ausführlich beschrieben worden: Dir wird nicht um jeden Preis die Rente gekürzt, wenn der Berechtigte z.B. vorher gepflegt unter den Rasen geschoben wird. Und das ist eben besagter "Sonderfall".
Mal ne kurze Zwischenfrage: Gilt der Versorgungsausgleich eigentlich nur bei Altersrente?
Hab bei der BfA nachgelesen.
Ihr habt recht !
Ab jetzt sind Exen freigegeben.
Auf zur Exenjagd.
Denke mal dass das nur für die Altersrente gilt.
Folgende Strategische Empfehlung:
So schnell wie möglich in Rente.
;-))))))
Gruß
-- Editiert von leinad am 06.10.2004 12:32:13
Was Runa hier schreibt stimmt einfach nicht.<I/>
Nun stimmt es denn doch? Komisch
-- Editiert von runa am 06.10.2004 12:46:07
Ja Runa es stimmt was Du hier geschrieben hast.
Gruß an Deinen Chef beim JA ich empfehle Dich ihm.
Gruß auch an Dich
Es tut mir sehr leid, aber irgendwie hab ich das nicht verstanden, mein LG hatte heute Scheidungstermin und da wurde ihm gesagt, dass ihm ab jetzt jeden Monat Geld von der Rente abgezogen wird für die Ex. Bei meiner Scheidung vor ca. 1 Jahr war es noch so, dass bis zum Scheidungstermin ausgeglichen wurde und ab dann jeder für sich in die Rente bezahlt...
Es wäre sehr nett, wenn mir das mal jemand genauer erklären könnte.
hallo @all!
da hätte ich zu dem versorgungsausgleich auch mal eine frage!?
bei meiner scheidung wurde ein ausgleich von 25 euro festgelegt,den ich meinem ex zahlen müsste.
er hat es aber abgelehnt und darauf verzichtet.
kann er eigentlich den verzicht wieder aufheben ?
so das ich dann doch wieder den ausgleich zahlen muss?
lg
beccy
weis denn niemand etwas darüber ob man den verzicht wieder rückgängig machen kann?
lg
beccy
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
21 Antworten
-
1 Antworten