Versorgungsausgleich - Rentenkonto

6. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ludger
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
Versorgungsausgleich - Rentenkonto

Hallo,
ich muss Versorgungsausgleich zahlen. Nicht jetzt, aber in einigen Jahren. Wie sieht das eigentlich aus, wenn meine geschiedene Frau kurz nach Eintritt in den Ruhestand verstirbt (das wollen wir alle nicht hoffen - ist nur eine rein informelle Frage!!) ? Wird dann mein Rentenkonto weiterhin belastet bis an mein Lebensende oder muss ich dann nicht mehr zahlen? Also einfach gefragt: zahle ich den Versorgungsausgleich in jedem Falle bis zu meinem Tode?
Vielen Dank für Eure Antworten.

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo,

keine Angst. Und das mit Deiner Frau wollen wir alle nicht hoffen.

Aber: Beim Versorgungsausgleich wird einmalig eine Übertragung von Entgeltpunkten vorgenommen, sprich von Deinem Rentenkonto auf das Konto Deiner Frau. Dadurch verringert sich Dein Rentenanspruch und der Deiner Frau erhöht sich. Es ist keine monatliche Zahlung, die Du zu leisten hast.

Geholfen?

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#2
 Von 
PoorPa
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 6x hilfreich)

Frage an Runa,
würden man die Entgeltpunkte wieder zurück auf mein Rentenkonto übertragen, beim vorzeitigen Ableben meiner/seiner Frau??

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#3
 Von 
Ludger
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, würde mich auch interessieren. Und was wäre, wenn meine Frau VOR Erreichen der Rente verstirbt? Habe ich dann trotzdem weniger Rente? Wer bekäme denn das Geld, das eigentlich meiner Frau zustehen würde?

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#4
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Die Rentenanwartschaften des Ausgleichspflichtigen werden gemindert (Malus) und beim Ausgleichsberechtigten erhöht (Bonus). Verstirbt der/die Berechtigte, bevor er/sie aus dem Bonus Leistungen erhalten hat, </I>so wird die Rente des/der Ausgleichspflichtigen nicht um den Malus (übers. Abschlag) gekürzt.</I>

Ergo, verstirbt Deine Frau vor Rentenbezug, wirkt sich die Übertragung der Entgeltpunkte bei Dir hinsichtlich der zu zahlenden Rentenhöhe nicht aus.



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#5
 Von 
guest123-85
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 2x hilfreich)

@PoorPa
@Ludger

Stellt Euch mal vor das wäre so.

Die Frauensterblichkeitsrate in Deutschland würde Exponential steigen.

Zudem was Vater Staat mal hat gibt er so schnell nicht mehr her.

Schon von daher beantwortet sich diese Frage von ganz alleine.

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#6
 Von 
Ludger
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok, erstmal danke für eure Antworten.
Ich fasse mal zusammen:
stirbt meine geschiedene Frau VOR dem Rentenbezug, findet der Versorgungsausgleich sozusagen nicht statt.
Hat sie jedoch auch nur 1 Monat Rente bezogen (und stirbt dann), wird meine Rente bis an mein Lebensende gemindert.
Korrekt?

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#7
 Von 
guest123-85
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 2x hilfreich)

Komplett falsch.

Der Rentenausgleich findet bei der Scheidung statt.

Deine Rentenpunkte sind weg egal wann Deine Exe das Zeitliche segnet.

Klaro !

Was Runa hier schreibt stimmt einfach nicht.

-- Editiert von leinad am 06.10.2004 10:52:05

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#8
 Von 
PoorPa
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 6x hilfreich)

@ leinad @ Runa
Ja was nu?? Klingt beides irgendwie logisch

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#9
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Ich sage dazu nichts mehr. Leinad hat immer Recht und seitdem vermutlich auch viel Ärger.

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#10
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Um Härten für den aus dem Versorgungsausgleich Verpflichteten zu vermeiden, gelten folgende Sonderregelungen:

Bezieht der Verpflichtete Rente, so tritt die Rentenkürzung bei ihm solange nicht ein, bis auch der Berechtigte tatsächlich Rente erhält ("Rentnerprivileg"). Ist in dem Beispiel der verpflichtete Ehemann erheblich älter als seine berechtigte Ehefrau und geht er deshalb schon früher in Rente, so bleibt seine Rente bis zum tatsächlichen Rentenbeginn der geschiedenen Ehefrau ungekürzt.
Verstirbt der Berechtigte vor Erreichung des Rentenalters ohne je eine Rente erhalten zu haben, so tritt die Kürzung bei dem Verpflichteten nicht ein. Verstirbt der Berechtigte innerhalb von nicht mehr als zwei Jahren seit Bezug einer Altersrente, so tritt die Kürzung der Rente nur für diese Zeit ein.


-- Editiert von teufelin am 06.10.2004 11:54:57

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#12
 Von 
guest123-85
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich lass mir turnusmäßig die Rente berechnen.
Immer wird die Rente nach Abzug der Rentenpunkte aus der ersten Ehe berechnet.
Daher kann ich das irgendwie auch nicht glauben.

Wenns so sein sollte ja dann kann ich nur noch hoffen das sich Exe bald totraucht und totsäuft.

Das ist einfach unlogisch, Sorry.

Du schreibst auch von "Härten" und "Sonderregelung", wie ist das genau definiert ?

Gruß

-- Editiert von leinad am 06.10.2004 12:06:30

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest123-85
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 2x hilfreich)

ToX da mach ich lieber ein Lagerfeuer mit der Kohle.

Gruß

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#15
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

leinad, logisch wird die Rente bei dir momentan nach Abzug der Rentenpunkte aus erster Ehe gerechnet. Deine Exfrauchen iss ja schließlich auch noch unter den Lebenden. So bald sie versterbselt ist ( allerdings nur bis zu 2 Jahren nach Beginn der Rente ), wird sich deine Rente wieder um diese Punkte erhöhen. Was iss daran unlogisch?

Die "Härten" sind doch ausführlich beschrieben worden: Dir wird nicht um jeden Preis die Rente gekürzt, wenn der Berechtigte z.B. vorher gepflegt unter den Rasen geschoben wird. Und das ist eben besagter "Sonderfall".

Mal ne kurze Zwischenfrage: Gilt der Versorgungsausgleich eigentlich nur bei Altersrente?

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#16
 Von 
guest123-85
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 2x hilfreich)

Hab bei der BfA nachgelesen.
Ihr habt recht !

Ab jetzt sind Exen freigegeben.
Auf zur Exenjagd.

Denke mal dass das nur für die Altersrente gilt.

Folgende Strategische Empfehlung:
So schnell wie möglich in Rente.
;-))))))

Gruß

-- Editiert von leinad am 06.10.2004 12:32:13

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#17
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Was Runa hier schreibt stimmt einfach nicht.<I/>

Nun stimmt es denn doch? Komisch

-- Editiert von runa am 06.10.2004 12:46:07

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-85
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja Runa es stimmt was Du hier geschrieben hast.

Gruß an Deinen Chef beim JA ich empfehle Dich ihm.

Gruß auch an Dich

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Deep blue
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Es tut mir sehr leid, aber irgendwie hab ich das nicht verstanden, mein LG hatte heute Scheidungstermin und da wurde ihm gesagt, dass ihm ab jetzt jeden Monat Geld von der Rente abgezogen wird für die Ex. Bei meiner Scheidung vor ca. 1 Jahr war es noch so, dass bis zum Scheidungstermin ausgeglichen wurde und ab dann jeder für sich in die Rente bezahlt...
Es wäre sehr nett, wenn mir das mal jemand genauer erklären könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

hallo @all!
da hätte ich zu dem versorgungsausgleich auch mal eine frage!?
bei meiner scheidung wurde ein ausgleich von 25 euro festgelegt,den ich meinem ex zahlen müsste.
er hat es aber abgelehnt und darauf verzichtet.
kann er eigentlich den verzicht wieder aufheben ?
so das ich dann doch wieder den ausgleich zahlen muss?
lg
beccy

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#21
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

weis denn niemand etwas darüber ob man den verzicht wieder rückgängig machen kann?
lg
beccy

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