Versorgungsausgleich Rentenpunkt Wert

6. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
go615862-23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versorgungsausgleich Rentenpunkt Wert

Hallo,
folgender angenommener Fall: Eine Ehe endet gerichtlich festgestellt mit der Zustellung des Scheidungsantrags im April 2021. Die Ehe beginnt im April 2001 und endet im März 2021. Einer der Eheleute hat im Zuge der internen Teilung einen Versorungsausgleich zu zahlen. Der Versorgungsausgleichs-Beschluss ist rechtskräftig seit dem Juli 2022.
Die Person, die im Zuge des Versorgungsausgleichs die Rentenpunkte erhält, ist noch nicht in Rente, die Person, die Punkte abgeben muss, dagegen schon. Das heißt, diese erhält weniger Rente, und zwar in Höhe der Anzahl der Rentenpunkte, die im Versorgungsausgleich festgelegt wurden, multipliziert mit dem Rentenpunktwert.
2021 betrug der Wert ca. 32,19€ West, 2022 ca. 36,02€ West.
Meine Frage: Welcher Wert wird jetzt eigentlich bei der Berechnung zugrunde gelegt? Ende der Ehe bzw. Eingang des Scheidungseingangs 2021 oder die Rechtskraft des Versorungsausgleichs-Beschluss im Jahre 2022?
Danke für Infos!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Es werden Punkte übertragen, nicht Werte von Punkten. Was die Punkte wert sind, das ergibt sich zum Zeitpunkt, in welchem die Rente zur Auszahlung kommt.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Nur nebenbei:

Zitat (von go615862-23):
Eine Ehe endet gerichtlich festgestellt mit der Zustellung des Scheidungsantrags im April 2021....und endet im März 2021
Nein. Das ist nicht so.
Die Ehe endet zu dem Zeitpunkt, zu dem das Familiengericht die Ehe für gescheitert erklärt. Bis dahin besteht die Ehe in der Trennungszeit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Allerdings endet die Teilnahme an der Rentenversorgung des anderen mit Rechtshängigkeit der Scheidung.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go615862-23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, für die Person, die die Rentenpunkte erhält, errechnet sich der Wert dann, wenn sie wirklich in Rente geht. Aber für die Person, die die Rentenpunkte abgibt, mindert sich die Rente mit dem Urteil und nicht erst, wenn der ehemalige Partner in Rente geht. Und hier nochmal meine Frage: Welcher Rentenpunktwert wird zugrunde gelegt, wenn die Rente gemindert wird? Was für mich schwer zu fassen ist: Wenn z.B. der Versorgungsausgleichs-Beschluss 2021 rechtskräftig wird, gilt der Rentenpunktwert von 2021...rechtskräftig 2022 der Rentenpunktwert von 2022...und wenn das Urteil aufgrund von Überlastung des Amtsgerichts erst 2023 gefällt wird, gilt der Wert von 2023? Das kann doch eigentlich nicht sein...

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nochmals, es geht nicht um den Wert der Rentenpunkte. Es geht um die Anzahl der Rentenpunkte. Dass die Anzahl der Rentenpunkte im Fall der Verrentung umgesetzt wird in Geld, das ist ja wohl klar. Denn man kann ja kaum mit 10 Rentenpunkten einkaufen gehen. Deine Frage müsste also eigentlich lauten, wieso jetzt die Rentenpunkte übertragen werden und nicht erst bei Fälligkeit. Das ist gesetzlich so geregelt, allerdings kann insoweit auch eine Abänderung erfolgen, also auch eine Rückübertragung. Z.B., wenn der Begünstigte weniger als drei Jahre von den übertragenen Rentenpunkten profitiert oder aber schon vorher stirbt. Auch gibt es andere Gründe für eine Rückübertragung, allerdings sind die sehr eng begrenzt. Grundsätzlich soll mit dem Ende der Ehe auch dieser Aspekt abschließend geregelt sein, und das ist auch gut so.

wirdwerden

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