Versorgungsausgleich - Wer hat Erfahrung mit so einem Verzicht?

6. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Burkhard
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versorgungsausgleich - Wer hat Erfahrung mit so einem Verzicht?

Meine Frau und ich leben seit 2 Jahren in Trennung. Wir haben uns darauf verständigt, dass sie auf den Anteil an meiner Betriebsrente verzichtet wenn ich im Gegenzug auf einen Zugewinnausgleich verzichte. Ist dies überhaupt möglich oder kann das Familiengericht auch gegen unsere Absicht anders entscheiden. Wer hat Erfahrung mit so einem Verzicht. Danke für die Hilfe.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bohling
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen der Scheidung immer automatisch mitgeregelt, es sei denn, er wurde durch Vereinbarungen der Eheleute ausgeschlossen.

Ansonsten mal auf diese Seite schauen :
http://mein-recht.de/va-was.html

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Burkhard
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Heißt das jetzt das ich einen Anwalt damit beauftragen muß ein Schriftstück aufzusetzen das den Verzicht meiner Frau auf den betrieblichen Versorgungsanteil beschreibt. Und wird das dann auch definitiv vom Familiengericht so anerkannt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bohling
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es muss notaiell Beglaubigt sein. Ich würde mich dann aber vorher nochmal mit dem Anwalt zusammen setzen, weil es ja auch um den Zugewinnausgleich geht. Und dafür muss eine Gütertrennung gemacht werden das sogar noch im Scheidungsverfahren gemacht werden kann. So lese ich dieses gerade.
Kann man sich bestimmt Informationen geben lassen vom Anwalt, wíe man da genau verfährt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Duke400
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist so nicht richtig!
Zugewinnausgleich als auch der sog. Schuldrechtliche Versorgungsausgleich werden nur auf Antrag vor Gericht verhandelt. Das Familiengericht wird also von Amts wegen nicht tätig. Allerdings kann ein Vertrag nicht schaden, sollte sich ein Ehepartner vielleicht später doch anders entscheiden (wollen).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.894 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen