Versorgungsausgleich abänderung § 10a VAHRG

8. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
megman
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)
Versorgungsausgleich abänderung § 10a VAHRG

Hallo , folgender Fall

Ich bin nach langer Krankheit,Arbeitslosigkeit erneuter Krankheit und dann Hartz4 ( seit der Scheidung)jetzt auf volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer.Bei der jetzt erfolgten Rentenberechnung,fiel mir auf das bei meiner Scheidung (vor 12J.-- nach 15J.Ehe)einiges im Versorgungsausgleich vergessen wurde.Mir wurden damals etliche Rentenpunkte abgezogen und meiner damaligen Frau übertragen(daher jetzt nierige Rente)aber meine damalige(jetzt insgesamt 25J.bei einer grossen Bank tätig,
auch heute noch)hat scheinbar vergessen,da sie ja 8J.davon in der Ehe,bei dieser Bank tätig war,die Betriebliche Altersversorgung beim Versorgungsausgleich anzugeben und diese ist ja wohl auch dynamisch und unverfallbar sowie recht hoch in dieser Branche zwichenzeitlich.
Sie hat auch ohne mein Wissen damals Gehaltsumwandlung und VWL bei der Versorgungskasse der Banken gemacht und diese auch nicht angegeben.
Ich glaube ich war damals zur Scheidung schlecht beraten,denn wir hatten einen gemeinsamen Anwalt (empfohlen von ihrer Bank)

Ich will ja nichts von ihr aber es geht mir um meine wohl zu Unrecht abgezogenen Rentenpunkte,da ihre verschwiegene Versorgung dieses sicher aufhebt.
Frage: kann ich jetzt (da EM-Rente)einen Antrag nach §10a VAHRG
beim Familiegericht stellen? gibt es einen Vordruck oder Formlos? hat jemand Erfahrung damit, Erfolg oderso :???:

Falls sich jemand fragt warum mir die Sache erst jetzt aufgefallen ist,ich bin /war damals Alkoholiker :bang: und habe nicht viel mitgbekommen doch jetzt 6J.trocken :wipp: und natürlich wegen der Rentenberechnung jetzt.

Jede Antwort wäre nett , danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
megman
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo, weiss dein keiner was :???:

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#2
 Von 
Amata
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Megman,

praktische Erfahrung habe ich leider auch nicht, aber zumindest weiß ich, dass bei der Scheidung sehr häufig nur der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Dieser muss nicht endgültig sein, weil nachehezeitliche gesetzliche oder satzungsmäßige Änderungen die Ansprüche verändern können oder bestehende Ansprüche einfach "vergessen" wurden. Du musst also einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nach § 10 VAHRG beantragen.

Dieser Antrag kann frühestens gestellt werden, wenn einer der beiden Ehegatten das 55. Lebensjahr vollendet hat bzw. bei einem der geschiedenen Ehegatten ein Versorgungsfall eingetreten ist.

Der Beginn des Anspruchs auf Zahlung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente ist allerdings von zwei Bedingungen abhängig, nämlich der verpflichtete Ex-Gatte muss die schuldrechtlich auszugleichende Rente beziehen und der Berechtigte muss entweder selbst Rentenbezieher oder erwerbsunfähig oder das 65. Lebensjahr vollendet haben. Da deine Ex noch voll im Arbeitsprozess hängt, wirst du noch auf die Ausgleichsrente warten müssen.

Alles Liebe
Amata

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
megman
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo und danke , da es um die Rentenpunkte geht,wie ich jetzt erfahren habe (d.Fam.Gericht)gilt dies schon jetzt ,da ich in Rente bin, also Land in Sicht.

Gruss megman;)

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#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
megman
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, also bei Gericht wurde mir erklärt das die von der EX vergessenen Angaben ,
zum Zeitpunkt der Scheidung ziemlich genau errechnet werden und diese dann dementsprechend in Rentpunkten wieder meinem Rentenkonto zurückgeführt werden.
Es reicht aus das ich jetzt Rentenbezieher bin, so wurde jedenfalls gesagt. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
megman
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo ins Forum ,
so nun habe ich nach einigen Schriftwechseln mit dem Gericht jetzt mitgeteilt bekommen, das der Versorgunsausgleich(§ 10a VAHRG )entscheidungsreif ist sofern keine Einsprüche erfolgen.

Ich muss sagen das mir die Berechnung und vor allem das Ergebniss,vollkommen unerklärlich ist!!

Meine Ex-Frau hat lt. Überprüfung des Gerichtes bei ihrem Arbeigeber,einen Anspruch v. rd. 900 € montl. Betriebsrente zum Ausscheiden erworben(inzwichen unverfallbar und mein EM Rentenfall,daher jetzt Abänderung), davon entfallen auf die Ehezeit ca.16% des Anspruches(ca.140€).
Nun hat das Gericht auf Grund v.Alter zur Scheidung,Barwertfaktor den Barwert(ca.5400€)errechnet, diesen in Entgeldpunkte umgerechnet(x 0,0001231170)ergibt 1,18 EP !!?? das soll im Endeffekt eine Verschiebung zum damaligen VA von, und jetzt Achtung, -- 21 DM --ergeben?? :kotz:

Das kommt mir doch sehr schleierhaft vor,wo doch der erworbene Anspruch während der Ehe 140€ bzw.280 DM ergibt,dieser müsste doch den damaligen erworbenen Ansprüchen meiner EX,beim DRVB (BFA)zugerechnet werden und somit auch den Differenzbetrag beim damaligen VA verändern,entsprechend der jetzt zusätzlichen Ansprüche,jedoch nichtnur um 21 DM für mich und meine EX hat aber aus der Ehezeit einen Anspruch v.130€ bzw.260 DM durch ihre Betriebsrente?? dachte eigentlich diese Werte werden beim VA geteilt? mir unverständlich,bleibt wohl nur der teure Gang zur Anwaltsberatung,und das bei meiner miesen Rente :???: :(

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#8
 Von 
megman
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

kennt sich sich gar niemand damit aus?

evt. User Chavah ? :(

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