Hallo,
ich habe eine Frage zum Versorgungsausgleich. Meine Mutter zahlt an meinen Stiefvater ca. 80,00 Euro Versorgungsausgleich monatlich. Nun habe ich Heute erfahren, dass mein Stiefvater vor 3 Jahren verstorben ist. Weiterhin wird ihr (gleich von ihrer Rente) der Versorgungsausgleich abgezogen.
Gibt es eine Möglichkeit diesbezüglich keine Zahlung mehr zu leisten oder muss der Versorgungsausgleich weiterhin gezahlt werden. Wenn ja, an wen bitte?
Wenn dem so wär, wäre es ja eine Zweckentfremdung der monatlichen Zahlung für Vater Staat. Meine Mutter meinte es gibt ein höchstrichterliches Urteil darüber. Habe aber leider nichts im Netz gefunden. Bin über jeden Hinweis dankbar!
MfG Brenner
Versorgungsausgleich auch nach dem Tod
Notfall oder generelle Fragen?
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--- editiert vom Admin
Hallo und Danke für die schnelle Antwort. Mein Stiefvater war bereits in Rente und hat auch monatlich fleissig kassiert. Meine Mutter ist der Meinung beim Ehevertrag eine "Klausel" mit bei zu haben, dass der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wurde. Das kann Sie jedoch erst genau in Erfahrung bringen wenn Ihr vom Gericht eine Kopie des Ehevertrags zugesendet wird. Beim Auszug aus der Wohnung damals war dieser auf wundersame Weise verschwunden. Oder ist das unerheblich für den Sachverhalt?
Gruss
Brenner
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--- editiert vom Admin
Hallo und besten Dank für die Antwort.
Ich habe eben mit meiner Mutter telefoniert unf Sie meinte es wäre kein Ehevertrag sondern ein Gütertrennungsvertrag. Nun weiss ich natürlich nicht ob das so ein großer Unterschied ist.
Ich warte erstmal ab wenn Sie die Kopie des Gütertrennungsvertrags zugeschickt bekommt. Bringt ja nicht viel da zu mutmaßen wenn man nicht den genauen Inhalt kennt.
Gruss
Brenner
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