Versorgungsausgleich mit Rentenentgeltpunkte

22. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Widdlhudl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Versorgungsausgleich mit Rentenentgeltpunkte

Hallo liebe Forengemeinde, eigentlich hab ich 3 Fragen.
Ich bin 63 und will in die Rente gehen. Auf meinem Rentenbescheid stehen die Punkte, welche ich bei der Scheidung abgeben muß. Diese Punkte wurden bereits 1999 errechnet. Nach heutigem Stand sind die Punkte aber mehr wert. Kann ich von der Rentenversicherung eine Neuberechnung verlangen, da im Scheidungsurteil ein Betrag, der nach heutigem Stand wesentlich höher liegt.

Wie lange muß ich auf diese Punkte verzichten? Bis ich sterbe oder solange die Ehezeit war?
Was ist, wenn meine Ex-Frau vor mir stirbt? Werden die Punkte dann wieder mir gutgeschrieben?

Vielen Dank für Antworten.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14008x hilfreich)

Ich versuche es mal zu erklären. Die Wertigkeit der Rentenpunkte wird automatisch angepasst. Anders ausgedrückt: einem Punkt in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts erworben steht in DM oder Euro natürlich weniger gegenüber als einem Punkt der heute erworben wird. Aber, er hat denselben Wert, die Punktbewertung ist ein Rechenvorgang, der letztlich dazu dient, ständige komplizierte Rechnungen im Einzelfall zu vermeiden. DA ist also nichts zu veranlassen.

Auf die abgegebenen Punkte musst Du für immer verzichten, es sei denn, der/die Ex bezieht die Rente aus diesen Punkten weniger als drei Jahre (z.B. Tod). Dann schreibt die Rentenversicherung Dich an und auf Antrag werden die abgegebenen Punkte zurück übertragen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Widdlhudl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich versuche es mal zu erklären. Die Wertigkeit der Rentenpunkte wird automatisch angepasst. Anders ausgedrückt: einem Punkt in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts erworben steht in DM oder Euro natürlich weniger gegenüber als einem Punkt der heute erworben wird. Aber, er hat denselben Wert, die Punktbewertung ist ein Rechenvorgang, der letztlich dazu dient, ständige komplizierte Rechnungen im Einzelfall zu vermeiden. DA ist also nichts zu veranlassen.


Im Prinzip hab ich alles verstanden. Danke für die rasche Antwort.
Leider gibt es immer wieder ein ABER. d.h. der Versorgungsausgleich macht eine Rentenerhöhung mit. Was meines erachtens nicht rechtens ist. Mein Beispiel:
Im Scheidungsurteil steht ein Betrag von 280 DM (ca. 120€) für meine EX-Frau. Umgerechnet in Punkten sind damals ca. 5 Punkte. Diese 5 Punkte sind heute ca. 160€ als Abzug von meiner Rente. Das sehe ich nunmal nicht ein. Das ist doch ein Grund, es neu berechnen zu lassen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14008x hilfreich)

Ob Du was einsiehst oder nicht, das ist völlig wurscht. Dein Ex/Deine Ex hat Punkte übertragen bekommen, und die gehören ihm/ihr. So einfach ist das..

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Widdlhudl,

in deinem Berufsleben, sagen wir mal vor 35 Jahren hast du auch Renten-Punkte bekommen.

Wie hoch wär deine Rente heute wenn diese Punkte nicht Inflationsbereinigt angepasst würden?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#5
 Von 
Widdlhudl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

alles klar.

danke für eure hilfe.

cu

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