Versorgungsausgleich nach 15 Jahren

7. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Spinnifix
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Versorgungsausgleich nach 15 Jahren

Hallo, mein Frau ist beamtete Lehrerin und 2005 geschieden wurden. Jetzt kurz vor der Pension. Durch die gesetzliche Neuregelung sind ja mit jeder Gehaltserhöhung meiner Frau auch die Leistungen für den Ex aus dem Versorgungsausgleich gestiegen und sind mittlerweile um 53 % im Bezug auf den Betrag im Scheidungsurteil gestiegen. Der Ex ist voriges Jahr vorzeitig in Rente gegangen. Er ist beruflich in den 15 Jahren auch zum Bauleiter aufgestiegen. Kann man denn den damaligen Versorgungsausgleich auf Grund der viel höheren Einkünfte des Ex neu berechnen lassen um eventuell einen neuen Versorgungsausgleich zu ermittel? Geht so etwas und wenn ja, wie leitet man das denn ein?
Vielen Dank im voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Wenn ich es recht in Erinnerung habe, ist irgendwann einmal der beamtenrechtliche Versorgungsausgleich dem "normalen" Versorgungsausgleich angepasst worden. Ich vermute mal, dass Du diese Gesetzesänderung meinst.

Nein, die Karriere des Begünstigten ist kein Grund, den Versorgungsausgleich neu zu regeln. Die Punkte, die in der Ehe erworben wurden, ändern sich ja nicht. Nur die Wertigkeit der Punkte an sich ändert sich mit dem allgemeinen Anstieg von Löhnen und Gehältern. Das, was ja als Altersversorgung bei der Beamtin geblieben ist, ist ja auch angestiegen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Spinnifix
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe aber auf einer Seite der Gewerkschaft der Polizei gelesen, dass man bei einer Erhöhung von mindestens 10 % zum Vergleich des Betrages im Scheidungsurteil eine Neuberechnung angeblich beantragen kann.
Falsch?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Beantragen kann man alles. Die Frage ist doch, ob mit Erfolg. Keine Ahnung, wer das verfasst hat. Es gibt in der Tat einige wenige Urteile, der Fall kommt halt nicht so oft vor, weil das die Fälle sind, in denen derjenige, der Punkte abgegeben hat, im Nachhinein so verarmt ist, dass er die Punkte dringend benötigt und gleichzeitig der andere Partner so eine immense Anzahl von Punkten angesammelt hat, dass es ihm zumutbar ist.

Die Steigerung der Wertigkeit der Punkte langt nicht aus. Denn auch die Wertigkeit beim Abgebenden ist ja gestiegen. Letztlich ist das Scheidungsverfahren inkl. VA eben mit der Scheidung abgeschlossen.

Ausnahmen gibt es in den Verfahren, in welchen ein schuldrechtlicher VA angesagt ist. Diesen Vorbehalt gibt es dann aber im Scheidungsurteil. Typischerweise bei Fällen, in denen eine Schlussberechnung noch nicht möglich ist. Etwa im Mix zwischen teilweiser Tätigkeit noch im alten DDR System. Oder bei Versicherungen (Zusatz), bei denen der Wert der Punkte erst später festgestellt werden kann.

wirdwerden

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