Versorgungsausgleich rückgängig machen?

15. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 34x hilfreich)
Versorgungsausgleich rückgängig machen?

Ich und meine Ex sind uns nach der Scheidung einig, dass sie keine Ausgleiche von mir erhalten will, aber natürlich wurde das im abgeschlossenen Verfahren alles berechnet. Ist also erst mal fix.

Geht nicht um viel, aber doch etwas. Nach Verrechnung staatlich 80 eur und dazu 2 noch kleinere Anrechte von meinen privaten.

Wir sind uns einig dies rückgängig zu machen wenn möglich. Geht das überhaupt?

Anrechte haben sich Bei keinem von uns wesentlich geändert. Wir sind uns einfach nur einig und wir gingen auch davon aus, dass ein Versorgungsausgleich auch nachträglich noch ausgeschlossen werden kann...bei der nächsten Scheidung weiß ich das besser ;)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von moskito2803):
Geht nicht um viel, aber doch etwas. Nach Verrechnung staatlich 80 eur und dazu 2 noch kleinere Anrechte von meinen privaten.
Soll das der Versorgungsausgleichs-Anteil sein? Also gehts um 80,- +X Euro pro Monat, die du zurückerhalten sollst?
Zitat (von moskito2803):
Wir sind uns einig dies rückgängig zu machen wenn möglich. Geht das überhaupt?
Warum nicht? Wenn sich zwei einig sind, sogar nach der Scheidung, dann geht fast alles. Dann vergleicht man sich. Dann schreibt man das auf, dann unterschreibt man das, dann kriegt jeder ein Exemplar dieser Vereinbarung.
Und WIE diese ungeheure Summe fließen soll, das können auch beide ganz allein rausfinden und vereinbaren. Da gibts viele außergerichtliche Möglichkeiten.

Oder wollt ihr dafür ein Gericht und evtl. noch nen Anwalt und nen Notar bemühen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nee, das geht nicht. Wenn, dann hätte man im Verfahren beantragen müssen, keinen VA durchzuführen. Und auch so einem Antrag muss nicht entsprochen werden. Jetzt ist das Verfahren rechtskräftig mit VA abgeschlossen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 34x hilfreich)

Danke euch!

Dachte ich mir schon. Meine Anwältin wusste, dass der Ehevertrag/Versorgungsausgleich noch nicht unterzeichnet war und wir dachten das geht auch danach. Danach hatte ich von einem Freund erfahren, dass man das wohl auch im Verfahren haette ausschließen können. Ist so ;)

Wir machen später einfach einen Dauerauftrag mit Überweisung. Das tut es auch und Anwälte haben genug an uns verdient ;)

Danke nochmal!



Wir machen einfach eine Überweisung dieser monatlichen Beträge

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