Versorgungsausgleich / scheidung im Ausland

18. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bent2019
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Versorgungsausgleich / scheidung im Ausland

Am 20 August 2018 ließ ich mich scheiden vor dem Landgericht Krakau in Polen.
Meine ehemalige Frau und Ich haben doppelte Staatsangehörigkeit: Deutsche und Polnische.

Ich wohnte in der BRD: von 20 August 1988 bis 15 August 2017
Eheschließung: am 30 Dezember 1982in Polen
Scheidung: am 20 August 2018 / Rechtskräftig seit September 2018
Trennungsjahr begann am 1 Februar 2017
Ich beziehe seit dem 1 Juli 2013 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Seit 21 August 2017 mein gewöhnlicher Aufenthaltsort befindet sich in Polen.

Meine Frau hat Scheidungsantrag in Bochum(NRW) im März 2018 eingereicht,
ich ebenso im März 2018 in Krakau (Polen).

Da mein Antrag war schneller Rechtshängig in Krakau, war der Landgericht Krakau für Durchführung der Scheidung zuständig. Scheidung nach polnischem Recht.

Jetzt hat meine ehemalige Frau Antrag auf Prozesskostenhilfe in dem Gericht Bochum gestellt und beantragt auch Versorgungausgleich.

Da meines gewöhnlichen Aufenthalts Ort Polen ist (sofern ich gut informiert bin) ist das Familiengericht in Berlin Schönberg zuständig und nicht das Gericht in Bochum (NRW).

Diesen Teil meines Anliegens dürfte relativ simpel sein, denn ich habe bereits bei der Scheidungssache entsprechenden Beweis mit Erfolg durchgeführt.

Warum meine ehemalige Frau nochmals versucht zu behaupten, dass ich in Deutschland wohne ist mir nicht klar und ist wahrscheinlich auf reine Willkür zurück zu führen.

Mein Hauptanliegen ist jedoch, den eventuellen Versorgungsausgleich komplett oder im größten möglichen Umfang zu unterbinden.

Dies möchte ich notfalls über alle Instanzen in Deutschland und notfalls vor dem Europäischen Gerichtshoff verfolgen.

Hier, aus meiner laienhaften Sicht ergeben sich womöglich zwei Möglichkeiten:

- In den letzten Jahren der Ehe war ich schwer erkrankt und schließlich durch das Verhalten meiner Frau in den Suizid versuch getrieben und schließlich in der Krankheit alleine gelassen und verlassen (Grobe Verletzung der Ehelichen pflichten?)
- Man kann schließlich auch gegen die BRD selbst vorgehen, den die seit dem September 2009 eingeführte Gesetzesänderung in Bezug auf Versorgungsausgleich, aus meiner Sicht ein stattlich befürworteter Diebstahl ist:
wenn ich jetzt ein Versorgungsausgleich durchführen lasse,
wird meine wegen voller Erwerbsminderung anerkannte Rente (die ich bereits seit 2013 beziehe) um mindestens 900 EUR pro Monat gekürzt.

Meine Frau hat davon nächste 10 Jahre nichts, denn sie kriegt den Ausgleich erst wenn sie das Rentenalter erreicht.
Die deutsche Rentenversicherung steckt in die eigene Tasche in der Zeit: 108.000 EUR,
stürz mich in Altersarmut und meine Frau lebt immer noch an der Armutsgrenze.

Meine Frau handelt nach dem Motto: Mir geht es schlecht dir sollte noch schlechter gehen.
Ich war bereit Ihr (noch lange vor der Scheidung) per Notariellen Akt sofort und unbefristet monatlich 300 EUR zu überweisen.

Der Notartermin im August 2017 stand schon fest.

Leider ist sie nicht erschienen und lies bis Dato jegliche kontaktversuche unbeantwortet.
Bei der Lösung musste sie nicht seit Jahren jeden Euro zwei mall drehen und um Aufstockung betteln
Sie verdient ca. 1000 EUR monatlich.

Experten Rat ist gefragt.
Danke im Voraus.
Anwälte die bereit sind mein Mandat anzunehmen bitte melden ohne Sorgen um Honorar.
Auch Mediationshilfe nehme ich gerne an.
Die Kirche soll im Dorf bleiben und meine Frau auch leben können.


-- Editiert von Bent2019 am 18.09.2019 18:38

-- Editiert von Bent2019 am 18.09.2019 18:39

-- Editiert von Bent2019 am 18.09.2019 18:59

-- Editiert von Bent2019 am 18.09.2019 19:00

-- Editiert von Bent2019 am 18.09.2019 19:07

-- Editiert von Bent2019 am 18.09.2019 19:08

-- Editiert von Bent2019 am 18.09.2019 19:11

-- Editiert von Bent2019 am 18.09.2019 19:15

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Mein Hauptanliegen ist jedoch, den eventuellen Versorgungsausgleich komplett oder im größten möglichen Umfang zu unterbinden.

Einen Versorgungsgleich bei einer Scheidung (in Deutschland) kann man nicht unterbinden. Dieser wir von Amts Wegen durchgeführt.

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#2
 Von 
Bent2019
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, so ist dass nicht. Amtswegen nur bei Scheidung in BRD.
Grobe verletzung der ehelichen pflichten führte schon mehrfach zu Unterbindung des VA.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Du solltest nicht im Forum deine Fragen stellen.
Besser ist es über *Anwaltssuche*--- oben rechts in der grünen Menüleiste.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

1. Nach dem FamFG kommt als zuständiges Gericht auch das in Betracht, in welchem der letzte gemeinsame Wohnsitz war oder aber das Gericht, in dessen Bezirk sich der Kläger ständig aufhält, also wohnt. Berlin ist nur dann zuständig, wenn keine andere Zuständigkeit in Deutschland feststellbar ist, der Kläger/Antragsteller aber einen Anspruch auf einen Entscheid eines deutschen Gerichts hat. DAs kann Dir aber einerlei sein, Du wohnst weder in Bochum noch in Berlin. Außerdem wird das Gericht, bei dem das Verfahren anhängig ist, schon seine Zuständigkeit prüfen.

2. Da die Frau noch in Deutschland lebt, kann sie hier grundsätzlich auch in einem eigenständigen Verfahren die Durchführung des Versorgungsausgleichs beantragen, wenn dies nicht Gegenstand der polnischen Entscheidung war. Der Klassiker insoweit: nach türkischem Scheidungsrecht gibt es keinen Versorgungsausgleich. Es ist theoretisch möglich, ein Ehepaar in Deutschland nach türkischem Recht zu scheiden, und auf Antrag nach deutschem Recht der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Oder: in Texas gibt es keinen nachehelichen Unterhalt. Erfolgt eine Scheidung dort ohne nachehelichen Unterhalt, so kann der deutsche Staatsbürger, der in Texas geschieden wurde, in Deutschland einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt erfolgreich stellen.

3. Du hast das Versicherungssystem nicht kapiert, oder willst es nicht kapieren. Kernpunkt (wie bei der Autoversicherung) ist doch, einmal ein Risiko abzudecken, und zum anderen das Alter abzusichern. Das Risiko absichern, davon profitierst Du doch selbst seit Jahren, oder? Und wer sagt, dass die Ex-Frau nicht auch vorzeitig in Rente gehen muss?

4. Die Verwirkung eines Anspruchs auf Versorgungsausgleichs, das ist eine absolute Ausnahme, da sind die Anforderungen wahnsinnig hoch. Darauf würde ich zumindest nicht vertrauen.

5. Zur Höhe des Ausgleichs: Du kennst die während der Ehe erworbenen Anwartschaften der Frau nicht, insoweit kannst Du im Augenblick keine solide Berechnung vornehmen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bent2019
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Ausführliche Antwort.
Die Berechnung konnte ich durchführen weil ich die Punkten stände kenne.
Die Frage ist, ob das gerecht ist, dass auf jeden Fall die Versicherung profitiert in dem sie anbehält womöglich 10 Jahre lang 900 EUR Monat für Monat 900 EUR und meine Frau lebt immer noch unter dem Sozial Satz. Ich würde ihr gerne lebenslang und seit der Scheidung 300 EUR zahlen, damit Sie schon jetzt zumindest etwas besser leben kann.


-- Editiert von Bent2019 am 19.09.2019 10:59

-- Editiert von Bent2019 am 19.09.2019 11:02

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Na und? Wieso soll sie sich mit 300 € begnügen, wenn ihr mehr zusteht?

Lass das Verfahren durchlaufen und gut ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bent2019
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

...weil sie durch 10 Jahre schon 36000 EUR in Ihre Tasche hat und Versorgungsausgleich kann sie sogar nach meinem Tot oder kurz vor Renten eintritt beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Bent2019):
Mein Hauptanliegen ist jedoch, den eventuellen Versorgungsausgleich komplett oder im größten möglichen Umfang zu unterbinden.


Dein Hauptanliegen wirst Du knicken können, soweit es um die hier in der BRD erworbenen Rentenanwartschaf-ten geht.
Wie wirdwerden schon ausführte, reicht das was Du als Eheverfehlung angibst, bei weitem nicht aus. Es reicht vermutlich noch nicht mal aus, um den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - so denn überhaupt einer besteht - als verwirkt anzusehen.

Zitat (von Bent2019):
Dies möchte ich notfalls über alle Instanzen in Deutschland und notfalls vor dem Europäischen Gerichtshoff verfolgen.
Auch wenn Du das möchtest dürfte beim OLG bereits das Ende der Fahnenstange erreicht sein.

Zitat (von Bent2019):
Der Notartermin im August 2017 stand schon fest.

Leider ist sie nicht erschienen

Sei froh,denn das wäre möglicherweise ein Fehler gewesen. Einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erkenne ich aus Deinem Beitrag nicht (beurteilt nach deutschem Recht).

Zitat (von Bent2019):
wenn ich jetzt ein Versorgungsausgleich durchführen lasse,
wird meine wegen voller Erwerbsminderung anerkannte Rente (die ich bereits seit 2013 beziehe) um mindestens 900 EUR pro Monat gekürzt.

Die Aussage ist nicht nachvollziehbar bei einer Einzahlung in die Rentenversicherungskasse von 1988 bis 2017. Geringfügig mehr als 900 € bekommen einige Rentner, die ihr ganzes Leben lang rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Um den Gerichtsstand (Bochum, Berlin oder Pusemuckel) brauchst Du dich nicht zu kümmern. Es reicht aus ihn im ersten Schriftsatz zu rügen, dann prüft das Gericht, wenn es nicht schon von sich aus vorher geprüft hat.
Das ist ein unnötiger Nebenkriegsschauplatz.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bent2019
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch ein andere Aspekt der Sache:
Scheidung war nach dem polnischen recht mit Schuldspruch in dem die Schuld meine ehemaligen Frau festgestellt wurde.
Ferner wurde fest gelegt, dass beide Parteien keinerlei Ansprüche gegenseitig stellen können.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Bent2019
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch Nachtrag zu obigen :
Ich werde alle mögliches und unmögliches tun um die Sache zu gewinnen.
Wie weit hilft mir das polnische Scheidungsurteil in Deutschland weist ich nicht.,
aber es kann nicht so einfach vom Tisch sein.
Ein Partner malocht ganzes Leben, der andere hat stress loses leben, nicht mall die deutsche Sprache in 30 Jahren lernt, somit kann nur ab und zu Minijob finden und macht sich aus dem Staub, sobald der andere schwärst erkrankt und auf Unterstützung und Hilfe angewiesen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ich hatte doch schon eine erschöpfende Antwort gegeben. Wir haben seit Jahrzehnten kein Verschuldensprinzip mehr in Scheidungsverfahren. Es interessiert einfach nicht, ob jemand in der Ehe faul oder fleißig war, wie die Vorstellungen von Arbeitsverteilung waren, ob jemand die Sprache kann oder auch nicht. Nur - das, was Du hier bisher vorgetragen hast, das langt nicht, um ein Versorgnungsausgleichsverfahren abzuschmettern. Nimm Dir einen Anwalt, der wird gegen entsprechendes Honorar gerne helfen, und gut ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Bent2019
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für alle Informationen. Bleib mir nichts anderes übrig....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Ein Partner malocht ganzes Leben, der andere hat stress loses leben, nicht mall die deutsche Sprache in 30 Jahren lernt, somit kann nur ab und zu Minijob finden...

Offensichtlich hat man das 30 Jahre lang so hingenommen ohne etwas zu unternehmen. :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Und einen Versorgungsausgleich mit 900,----- da hast du irgendwas falsch verstanden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Bent2019
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hoffe, dass ich etwas falsch verstanden habe.

ihre ein Paar punkte plus Miene 50 Punkte geteilt durch 2.
Dazu die Hälfte von meiner Betriebsrente.
Jede Hilfe bei der Berechnung nehme ich dankend entgegen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von Bent2019):
...weil sie durch 10 Jahre schon 36000 EUR in Ihre Tasche hat und Versorgungsausgleich kann sie sogar nach meinem Tot oder kurz vor Renten eintritt beantragen.

Ich glaube nicht, daß das geht. Der Versorgungsausgleich wird von Rechtswegen durchgeführt. Wenn dem *nicht* so sein soll, müssen die Partner ausdrücklich auf den Versorgungsausgleich verzichten. Dann kann man später aber auch nicht nach dem Tod oder kurz vor Renteneintritt noch mal darauf zurückkommen. Dann wäre der Zug abgefahren. Wenn ich damit richtig liege...

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Der Versorgungsausgleich wird von Rechtswegen durchgeführt. Wenn dem *nicht* so sein soll, müssen die Partner ausdrücklich auf den Versorgungsausgleich verzichten.

Der Verzicht allein genügt nicht, dieser muss vom Gericht "genehmigt" werden.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Ja richtig, das hab ich unterschlagen. Sorry und danke!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Na ja, hier haben wir ein separates VA-Verfahren, das von einer Seite angestrengt wird. Da ist doch die Diskussion über Verzicht völlig obsolet. Hier hat eine Partei ein Gerichtsverfahren angestrengt oder wird es tun. Wenn sie verzichten wollte, könnte sie dieses unterlanssen und gut ist. Niemand strengt doch ein Gerichtsverfahren an, um dann zu verzichten.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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