Versorgunsausgleich - Rente für den Ex

28. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
ayki79
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)
Versorgunsausgleich - Rente für den Ex

Hallo,
ich hab mal eine Frage bzgl. des Versorgungsausgleichs.

Mein Ex und ich waren ca. 5 Jahre verheiratet, davon war ich fast ausschließlich in der Elternzeit (2 Kinder) und hatte zwischenzeitlich für ca. 1,5 Jahre einen 400-€-Basis-Job. Zwischenzeitlich wurde meine Arbeitszeit drastisch reduziert (meine Arbeit war also am Ende eher ein Hobby als dass man davon leben konnte)... Mein Ex hat die komplette Zeit durchgearbeitet und insg. zwei Fernstudiengänge absolviert. Er war in der ganzen Zeit immer in einem ganz normalen Beschäftigungsverhältnis angestellt.

Er hat für die Zeit der Ehe eine Rentenanwartschaft über ca. 133 Euro, ich über ca. 160 Euro. Heißt soviel, dass ich später ca. 15 Euro Rente an ihn zahlen müsste, wenn ich alles richtig verstanden hab. Wie kann das sein? Ich hab für die Kinder meinen Job aufgegeben, arbeite jetzt wieder in Teilzeit, weil ich meine volle Stelle auch nicht mehr bekommen habe... und das soll jetzt der Dank dafür sein? Ich soll ihm jetzt später auch noch Rente zahlen? Kann es sich dabei evtl. um ein Irrtum handeln? Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Vielleicht verzichtet er ja auch auf die Rente und das Geld könnte für die Kinder angelegt werden?! Nächste Woche werde ich mich diesbezüglich noch einmal mit meiner Anwältin in Verbindung setzten, aber über Antworten wäre ich hier auch sehr dankbar!

LG, Ayki79.

-- Editiert von ayki79 am 28.06.2008 17:18:45

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi ayki,

vielleicht kann man ja schon auf die kommende Reform verweisen, die ab dem 01.09.2009 Gültigkeit erlangen soll.

*4. Verzicht auf Bagatellausgleiche

Ist der Wertunterschied der beiderseitig erworbenen Versorgungen gering oder handelt es sich um geringe Ausgleichswerte, wird der Versorgungsausgleich in der Regel nicht durchgeführt. Hier besteht aus Sicht der Eheleute regelmäßig kein Bedarf für einen Ausgleich. Zugleich befreit dies die Familiengerichte und die Versorgungsträger von bürokratischem Aufwand. Die Wertgrenze liegt in beiden Fällen bei ca. 25,- € monatlicher Rente bzw. einem Stichtagswert von ca. 3.000,- € Kapitalwert.*

Den gesamten Text kannst du <a href="http://www.bmj.bund.de/files/-/3153/RegE%20Gesetz%20zur%20Strukturreform%20des%20Versorgungsausgleichs.pdf"> hier! </a> nachlesen.

Ansonsten empfinde ich dein Anliegen als von deiner Seite emotional ein wenig zu hoch aufgehängt.

Lieben Gruß


-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

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#2
 Von 
ayki79
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo ARTiger,
danke für deine Antwort.

quote:
Ansonsten empfinde ich dein Anliegen als von deiner Seite emotional ein wenig zu hoch aufgehängt.

Naja, das siehst du vielleicht so. Ich muss echt gucken, wie ich mit den zwei Kindern und meinem Geld zurecht komme, und 15 Euro sind 15 Euro. Ich gehe zwar arbeiten und darüber bin auch sehr froh, aber trotzdem ist es oft ziemlich knapp mit dem Geld bei uns. Die 15 Euro, die gebe ich lieber für die Kinder aus als für meinen Ex, der sich eh um nichts kümmert und mit dem man vor allem überhaupt nicht mehr normal reden kann! Ich hab wegen meinem Ex echt ne Menge durchgemacht, und jetzt soll ich ihm auch noch Geld dafür zahlen? Das geht wirklich langsam alles zu weit. Ganz ehrlich - und das ist nicht aus der Luft gegriffen - mir ging es durch seine Alkoholsucht und sein Verhalten in der gesamten Ehe echt mies, und ich hab meine Kinder und mich da aus einer Situation rausgeholt, die nicht mehr auszuhalten war. Und ich seh es nicht ein, jetzt auch noch für ihn zu blechen. Psychisch ist dabei schon ne Menge kaputt gegangen, und auch so müssen wir hier sehen, wie wir klarkommen. Ich hab das mit mir selbst und auch mit den Kindern alles gut in den Griff bekommen und möchte einfach nichts mehr mit ihm zu tun haben und schon mal gar nicht für ihn zahlen!

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#3
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Ach, was!

Nimm einfach den Schnaps und die Kids aus deinen Beitrag und kehre die Geschlechter um, dann erhältst du meine Frau.

Und?
Sie war sich zu fein zum arbeiten, nu wird sie dies ausgiebig nachholen dürfen und weil sie so konsequent in Denken und Handeln ist, macht sie mir das zum Vorwurf.
Es wurmt sie unbändig, dass ich mit meinen Ansichten richtig liege und sie eine ausgewiesene Trüm.mer.trul.la ist.

Versorgungsausgleich?
Nach ihrer ersten und zehn Jahre andauernden Ehe hatte sie drauf verzichtet, aber bei mir wird´s dann nachgeholt.

Fazit:
Sind nur fünfeinhalb Jahre und da rege ich mich nicht auf, weil ich dann wieder frei sein und Mensch sein kann. Dafür gebe ich dann gerne ein paar Euros mehr aus und habe ihr eine Menge an Erkenntnissen zu verdanken.
Da ist sogar noch Platz, andere Menschen in dieser schreibenden Form daran teilhaben zu lassen - ist doch was, oder nicht!?
:devil:

Liebe Grüße

-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

-- Editiert von ARTiger am 28.06.2008 20:04:21

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#4
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

@ayka,

Wegen 15 Euro Rente regst Du Dich auf??

Ihr wart 5 Jahre verheiratet und habt 2 Kinder, die hat nicht der Klapperstorch gebracht, das war doch Deine eigene Entscheidung. Zu einer Heirat und Kinder kriegen gehören Zwei.

Die 15 Euro fehlen Dir nicht jetzt und wer weiss, was ist, wenn Du in Rente gehst.
Vielleicht oder wahrscheinlich gibt es bis dahin eine Einheitsrente, dann ist es doch egal.

Also ich würde jetzt einfach meine Nerven schonen und sehen, wie ich zurechtkomme.

Grüsse

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#5
 Von 
ayki79
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, wegen 15 Euro rege ich mich auf! Es sind schließlich 15/pro Monat und nicht eine einmalige Zahlung von 15 Euro... und wer weiß, wie lange ich ihm dieses Geld später zahlen muss... Für dich sind 15 Euro vielleicht nicht viel Geld, für mich bzw. uns schon!

Lg, Ayki.

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#6
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Du musst ihm gar kein Geld zahlen.

Der Rentenausgleich geschieht automatisch, dir wird etwas abgezogen bei der Anwartschaft und ihm etwas gutgeschrieben.

Anscheinend hast du das System nicht verstanden. Die während einer Ehe entstandenen Ansprüche werden zusammengeworfen und dann schön gleichmäßig auf 2 Köpfe verteilt.
Du hast während der Ehe doch nur Ansprüche erworben durch die Elternzeit und kaum durch deiner Hände Arbeit, sozialversicherungspflichtige Arbeit meine ich damit.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ayki79
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Du musst ihm gar kein Geld zahlen.
Ja, dass das kein bares Geld ist, das weiß ich schon. Aber es wird doch von meiner Rente später abgezogen, oder?!


quote:
Du hast während der Ehe doch nur Ansprüche erworben durch die Elternzeit und kaum durch deiner Hände Arbeit, sozialversicherungspflichtige Arbeit meine ich damit.

Und warum hab ich dann mehr zusammengespart als er während der Ehe...?? Wenn ich anscheinend nichts eingezahlt hab durch die Elternzeit... das verstehe ich nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Ayki,

warum fragst du schon wieder die Dummschwätzer hier, anstatt deinen Rententräger zu konsultieren :devil: .


Der Versorgungsausgleich erfolgt immer bei einer Scheidung. Damit erklärt man sich sozusagen einverstanden, wenn man heiratet ;) und damit gibt es keinen Grund, sich hinterher drüber aufzuregen.

Man kann auch schon jetzt im Rahmen eines Scheidungsfolgenvertrags gegenseitig auf den Ausgleich verzichten. Es wird allerdings durch das Gericht geprüft, ob dadurch nicht ein Partner unangemessen benachteiligt wird. Das kann ich aber bei 15 € Differenz nun wirklich nicht erkennen.

Vielleicht ist das für dich ein gangbarer Weg. Ansonsten eröffnet die von ARTiger erwähnte Reform vielleicht noch Möglichkeiten.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Außerdem hat Dich Dein Mann die 5 Jahre ernährt, während Du kaum bis garnicht gearbeitet hast!!!

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#10
 Von 
ayki79
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)

Er wollte ja auch nicht in die Elternzeit (hab ich damals vorgeschlagen, denn ich hatte einen guten Job, den ich dafür aufgegeben hab). Aber darum geht es hier auch nicht!

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#11
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Komisch - alle Hausfrauen in der Scheidung hatten früher so einen tollen Job.....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi, ayki!

Ich gebe dir nochmal was zu lesen an die Hand.

Schau mal bitte <a href="http://www.cleverefrauen.de/html/kindererziehung-rente.html">hier! </a>

Lieben Gruß und cool down! :cool:

-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

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#13
 Von 
ayki79
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)

@anonym
ja, durch diesen Job und weil ich nach der Trennung direkt wieder arbeiten ging, um auf eigenen Beinen zu stehen, musste mein Ex auch keinen Trennungsunterhalt zahlen ;-)

@ARTiger
Danke für den Tipp. Jetzt bin ich etwas schlauer. Werde morgen trotzdem mal mit meiner Anwältin über alles sprechen...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ayki79
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo ARTiger,
hast du auch Infos bzgl. privaten Rentenversicherungen, die man von Eltern geschenkt bekommt (also nicht aus privatem Vermögen bezahlt hat). Werden diese zwingend in den Vergleich mit einbezogen bzw. kann man das irgendwie umgehen? Es geht um eine große Summe (Einmalzahlung von 30.000 Euro), und ich möchte natürlich vermeiden, dass meine Eltern jetzt auch noch für meinen Ex zahlen müssen, obwohl sie mir mit ihrem Geld eine Rentenversicherung angelegt haben...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ayki79
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 4x hilfreich)
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