Versuchte Kindesentführung/ Einigung vor Gericht/ Zweifel am Richter

29. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Verteufelnkönntichmich
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Versuchte Kindesentführung/ Einigung vor Gericht/ Zweifel am Richter

Hallo liebes Forum,

Kurze Vorgeschichte:

Die KM hat versucht mit List an meine Unterschrift zu kommen um unseren Sohn nach Südamerika zu bekommen.

Ich habe dann über Ecken rausbekommen das es ums Auswandern geht und nicht um Urlaub machen über Weihnachten.

Das hat natürlich richtig Ärger gegeben und ist dann im Endeffekt dazu gekommen, das ich kein Kontakt mehr zu meinem Sohn gehabt habe und auch nicht wollte um mich selber zu schützen.
Das alles ging dann vor Gericht, da die KM das alleinige Sorgerecht beantragt.
Der Antrag war schon voller Lügen und der folgende Schriftverkehr übers Gericht war widersprüchlich.
Zum Beispiel sie wollen für ein Jahr weg um Familie kennenzulernen. Das Kind soll wenn sie zurück kommen einfach die Klasse wiederholen. Die Schule weiß Stand heute erst jetzt davon usw.
Mein Anwalt hat zwar ein Gutachten gefordert, aber da kam nichts.

Vor dem Familiengericht ist dann das unfassbare passiert.
Der Richter hat mich nicht angehört, hat mir Fragen zu Scheidungsdatum usw. gefragt. Nichts zum Thema.
Die KM hat nur Lügen erzählt und mich schlecht gemacht, ich wäre z.B. ein Gewalttäter. Ich durfte noch nicht mal Stellung zu den Vorwürfen machen.
Ich war so in Schockstarre, das von meiner Seite nicht mehr viel rauskam.
Nachdem der Richter seinen Standpunkt mitgeteilt hat z.B. das es jetzt nur Streitigkeiten wegen dem Urlaub sind findet er es nicht nötig am Sorgerecht rumzubasteln.
Das Kind gehört zur Mutter und die Förderungen wo das Kind brauch (geht auf eine sonderpädagogische Förderschule) könnte unser Sozialsystem wieder ausgleichen.
Der Verfahrenbeistand im Hintergrund sind die Kinnladen runtergehangen.
Das Jugendamt hat nur noch gestottert.
Danach meinter der Richter das er für 10min den Raum verlässt und mir eine Einigung erzielen können.
Da die Reise schon in 7 Tagen los geht, nach dem Gerichtstermin, hat mein Anwalt, der auch irgendwie buff war, gemeint Einigung ist jetzt gerade der beste Weg. Beschwerde geht nicht, bis das durchgesetzt ist, sind die schon lange weg.
Haben dann eine Einigung vereinbart z.B. Adresse rausrücken, Telefonieren und Kontakt halten usw. und vom Gericht vermerken lassen.
Da steht auch direkt drin, ist befristet für ein Jahr.

Jetzt nach ein paar Tagen (12 Wochen habe ich mein Sohn nicht gesehen) sehe ich ihn endlich wieder für 3Std. Er fliegt in 2 Tagen. Fällt meine Mauer, mir ist jetzt bewusst worden das ich mein Sohn nie wieder sehen werde.

Meine Frage ist jetzt da ich das nicht so stehen lassen will.
Jugendamt und Schule/Verfahrensbeistand usw. haben gesagt, das es um eine Auswanderung geht. Sogar mein Sohn hat das gesagt.
Das hat der Richter als vom Kind falsch verstanden und weitergegeben gesehen.
Alle widersprüchliche Aussagen von meiner Exfrau wurden nicht geprüft.
Ich wurde nicht angehört, durfte mich nicht einmal äußern.
Der Verfahrensbeistand hat zweifel geäußert und wurde ignoriert. Beim Jugendamt das gleiche.
Der Richter meinte noch das die Einigung an Ordnungsgeld geknüpft ist, aber er fragt sich wie das in Südamerika durchgesetzt wird.
Die ganze Termin war irgendwie, keien Ahnung wie ich das schreiben soll.
Die ganzen Fakten wurden nicht geprüft, Reisepassbeantragung war erst im August und die Beschwerde von der Schule gegen die KM da sie mich in eine Falle locken wollte und da gibt es noch mehr.
Was ist mit der Schulpflicht?
Kann ich gegen den Richter was machen ?
Habe ich sonst ein weg wo ich gehen kann?
Die Einigung ist für ein Jahr befristet, was ist danach?
Die werden nicht mehr zurück kommen.
Ab nächste Woche höre ich nichts mehr von meinem Sohn.
Was kann ich sonst noch tun?
Ich will das einfach so nicht stehen lassen.

Viele Grüße und danke


















-- Editiert von User am 29. November 2022 20:19

-- Editiert von User am 29. November 2022 20:24

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13 Antworten
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#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5346 Beiträge, 2445x hilfreich)

Zitat (von Verteufelnkönntichmich):
das ich kein Kontakt mehr zu meinem Sohn gehabt habe und auch nicht wollte um mich selber zu schützen.


Du verweigerst den Kontakt und glaubst dann, irgendein Richter würde zu deinen Gunsten entscheiden?

Zitat (von Verteufelnkönntichmich):
Was ist mit der Schulpflicht?


Richtet sich nach dem jeweiligen Land in diesem Fall dem südamerikanischen.

Zitat (von Verteufelnkönntichmich):
Kann ich gegen den Richter was machen ?


Natürlich, das erklärt dir dein Anwalt gerne. Nur Erfolg wirst du damit wohl keinen haben.

Zitat (von Verteufelnkönntichmich):
Habe ich sonst ein weg wo ich gehen kann?


Du könntest das Jahr für eine Therapie verwenden.

Zitat (von Verteufelnkönntichmich):
Die Einigung ist für ein Jahr befristet, was ist danach?


Dann muss man sich neu einigen. Das bringt Eltern sein so mit sich.

Zitat (von Verteufelnkönntichmich):
Die werden nicht mehr zurück kommen.


Das kannst du wie beweisen?

Zitat (von Verteufelnkönntichmich):
Ab nächste Woche höre ich nichts mehr von meinem Sohn.


Du willst also den Kontakt wieder verweigern?

Zitat (von Verteufelnkönntichmich):
Was kann ich sonst noch tun?


Dich um deinen Sohn kümmern, eine Beziehung aufbauen, Gespräche mit Jugendamt, Mutter etc.

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#2
 Von 
Verteufelnkönntichmich
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hipphappy

Versteh es bitte nicht falsch, die ganze Geschichte zu schreiben, würde den Rahmen sprengen.

Zitat (von hiphappy):
Du verweigerst den Kontakt und glaubst dann, irgendein Richter würde zu deinen Gunsten entscheiden?


Es gab Ärger in der Schule, verweigert habe ich nichts. Wollte bloß das Kind raushalten. Das muß nicht live mitbekommen wie mir uns Streiten. Ausserdem war die KM auf Konfrontationskurs, da gab es auch deswegen eine Beschwerde von der Schule. Am Ende wollt man nur das Sorgerecht

Zitat (von hiphappy):
Richtet sich nach dem jeweiligen Land in diesem Fall dem südamerikanischen


Nein, da ja hier noch gemeldet das Deutsche Recht gilt. Fließt noch Kindergeld.

Zitat (von hiphappy):
Dann muss man sich neu einigen. Das bringt Eltern sein so mit sich.


Das ist mir schon klar. Es ging mir eher um, was wenn sie nicht mehr kommen

Zitat (von hiphappy):
Das kannst du wie beweisen?


Gibt genug Fakten, Zeugen/Emails/Chatverläufen und sogar Vereinbarungen.
Meinst ich habe über die Zeit versucht die KM fertig zu machen? Ich war bereit jede mögliche Klärung für das Kind einzugehen.

Zitat (von hiphappy):
Du willst also den Kontakt wieder verweigern?


Warum Verweigern, ich gehe bloß davon aus das der Fall eintreten

Zitat (von hiphappy):
Du könntest das Jahr für eine Therapie verwenden.


Naja darauf gebe ich mal kein Kommentar ab

Zitat (von hiphappy):
Dich um deinen Sohn kümmern, eine Beziehung aufbauen, Gespräche mit Jugendamt, Mutter etc.


Fakt ist das es nicht um einen Urlaub geht sondern ums Auswandern.
Das von dir genannte ist ja klar, aber wenn sie weg sind sind sie weg.

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#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1758 Beiträge, 1111x hilfreich)

Zitat:
Die KM hat versucht mit List an meine Unterschrift zu kommen um unseren Sohn nach Südamerika zu bekommen.

Ich habe dann über Ecken rausbekommen das es ums Auswandern geht und nicht um Urlaub machen über Weihnachten.
Erklären Sie das doch mal genauer.

Zitat:
Die Einigung ist für ein Jahr befristet, was ist danach?
Die werden nicht mehr zurück kommen.
Und das. Welcher Regelung haben Sie da nun vor Gericht zugestimmt? Urlaub (über Weihnachten) oder tatsächlich einen einjährigen Aufenthalt? Wenn einjähriger Aufenthalt, dann selbst schuld. Wenn Urlaub, dann wieso die Regelung mit dem einen Jahr?

In einem Jahr jedenfalls hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Südamerika und von da an richtet sich die ganze Angelegenheit nach dem Recht des südamerikanischen Landes, wofern dieses nicht ausnahmsweise etwas anderes sagt. Selbst gemessen an den Maßstäben des deutschen Rechts würde ich meinen, dass Sie dann an einem sehr kurzen Hebel sitzen.

Zitat:
Was ist mit der Schulpflicht?
Die ist das geringte Problem.

Zitat:
Nein, da ja hier noch gemeldet das Deutsche Recht gilt. Fließt noch Kindergeld.
Die Schulpflicht richtet sich nicht danach wo das Kind gemeldet ist. Der Meldebehörde ist der Umzug des Kindes (wenn es doch nicht nur ein Urlaub ist) mitzuteilen. Ebenso der Kindergeldkasse.

Zitat:
Was kann ich sonst noch tun?
Ich will das einfach so nicht stehen lassen.
Was ist denn überhaupt ihr Ziel?

Zitat:
Ich wurde nicht angehört, durfte mich nicht einmal äußern.
Das ist auch nur notwendig vor gerichtlichen Entscheidungen. Hier gab es aber offenbar einen Vergleich? Abgesehen davon wurde der mündliche Termin doch vermutlich mit Schriftsätzen vorbereitet, in denen Ihr Anwalt Ihre Sicht der Dinge bereits geschildert hat.

Zitat:
Haben dann eine Einigung vereinbart
Sie haben dieser Lösung also zugestimmt und sind für diese verantwortlich.

WIe alt ist das Kind? Wieso haben Sie Familie in Südamerika? Um welches Land geht es? Sprechen Mutter und Kind die Landessprache?

Warten Sie ab, ob die Mutter sich an die getroffene Vereinbarung hält.

-- Editiert von User am 29. November 2022 21:50

-- Editiert von User am 29. November 2022 21:53

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Verteufelnkönntichmich
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Erklären Sie das doch mal genauer.


Die KM fragte an, ob ich damit einverstanden wäre wenn unser Sohn die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen würde. Das bejahte ich nachdem ich mich informieren konnte darüber.
Da war noch keine Rede von Reise oder Urlaub. Später erfuhr ich von meinem Sohn das die KM über Weihnachten dorthin Reist und ob ich es erlaube.
Dazu gab es noch kein Gespräch, erst durch Nachfrage von meiner seite erfuhr ich das ein Reise über Weihnachten geplant ist, mit unserem Sohn.
5 Tage danach habe ich die Tochter meiner Frau vom Flughafen abgeholt.
Die erzählte mir dann, das die Stiefschwester (waren Freundinen) ihr geschrieben hat das sie Auswandern.


Zitat (von Zuckerberg):
Das ist auch nur notwendig vor gerichtlichen Entscheidungen. Hier gab es aber offenbar einen Vergleich? Abgesehen davon wurde der mündliche Termin doch vermutlich mit Schriftsätzen vorbereitet, in denen Ihr Anwalt Ihre Sicht der Dinge bereits geschildert hat.


Das alles zu schreiben wäre viel zu viel.
Die ganze Verhandlung war komisch.
Verfahrenbeistand/Jugendamt haben alles angezweifelt und waren auf meiner Seite.
Es gab von meiner Seite nur ein Schriftsatz und zwar die Antragserwiderung. Von der Gegenseite kamen immer nur kurze Stellungnahme.
Auf die Berichte vom Jugendamt und vom Beistand. Die eigentliche das gleiche aussagen wie mein Antrag.
Mein Anwalt hat gemeint das ist schon sehr widersprüchlich was da so kommt und das ein Gutachten erstellt wird.
Der Vergleich ist nur zustande gekommen, da der Richter schon Position genommen hat und uns die Möglichkeit gegeben hat einen Vergleich zu machen.
Da sie 7 Tage später Abreisen war das meine einzige Möglichkeit Kontakt zu halten und informiert zu werden. Eine Beschwerde wäre ins Leere gelaufen da sie das Land verlassen hätten.

Zitat (von Zuckerberg):
Die ist das geringte Problem.


Das hat der Richter nicht beachtet, bei Urlauben muss ein Antrag bei der Schule gestellt werden. Das wurde nicht gemacht, da man klammheimlich.

Zitat (von Zuckerberg):
Was ist denn überhaupt ihr Ziel?


Mein Ziel ist mein Sohn aufzufangen, das geht da drüben nicht gut. Das Kind hat eine Sprachapraxi, das brauch Förderung. Wenn er weg ist habe ich kein Einfluss mehr drauf irgendwas zu machen.
Der ist sozial-motorisch hinten dran und hat ein IQ von 75.
Also sehr viel Förderungen nötig. Von der KM nie ernst genommen.
Ich möchte mich darauf vorbereiten da zu sein, wenn er mit nem Knall zurück kommt oder die Probleme so groß sind da drüben. Irgendwas muss ich doch machen können.

Zitat (von Zuckerberg):
WIe alt ist das Kind? Wieso haben Sie Familie in Südamerika? Um welches Land geht es? Sprechen Mutter und Kind die Landessprache?


Das Kind ist 12 Jahre alt. Die KM hat dieses Jahr ihr ersten Kontakt zu ihrer richtigen Familie gehabt, da sie adoptiert wurde. Es geht um Chile. Kind spricht kein Spanisch. Kann zwar ich heiße sagen, aber naja

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109411 Beiträge, 38302x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Selbst gemessen an den Maßstäben des deutschen Rechts würde ich meinen, dass Sie dann an einem sehr kurzen Hebel sitzen.

In diesen Ländern verlängert sich dieser Hebel durchaus mit verfügen über eine gewisse Menge an Geld und / oder Macht. In manchen Ländern mehr, in anderen weniger ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Verteufelnkönntichmich
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Und das. Welcher Regelung haben Sie da nun vor Gericht zugestimmt? Urlaub (über Weihnachten) oder tatsächlich einen einjährigen Aufenthalt? Wenn einjähriger Aufenthalt, dann selbst schuld. Wenn Urlaub, dann wieso die Regelung mit dem einen Jahr?


Sodann schließen die Beteiligten in Erledigung des Verfahrens folgenden Vergleich bzw. geben sie folgende Erklärungen ab:
. Die Beteiligten sind sich einig, dass das gemeinsame Kind XXXXX, geb. am XXXXX an einem gemeinsamen, ab 02.12.2022 auf ein Jahr befristeten Auslands aufenthalt mit der Antragstellerin in Chile teilnehmen darf. Zur Klarstellung: Die Zu- stimmung des Vaters beschränkt sich auf einen einjährigen, befristeten Auslands- aufenthalt
2 Die Antragstellerin verpflichtet sich, dem Antragsgegner unverzüglich ihre la- dungsfähige Anschrift und eine fernmündliche Kontaktaufnahmemöglichkeit (Whattsapp) an ihrem Aufenthaltsort in Chile mitzuteilen.
3. Die Beteiligten sind sich einig, dass sie im Laufe der nächsten Woche einen Termin zur Verabschiedung des Antragsgegners vom gemeinsamen Kind vereinbaren.
Die Beteiligten sind sich einig, dass der Antragsgegner berechtigt und verpflichtet ist, mit dem Kind XXXXXX, geb. am XXXXXX wie folgt fernmündlichen Umgang mit dem Antragsgegner über eine Videotelefonieplattform zu pflegen: sonntags, um 20 Uhr (MEZ).
Die Antragstellerin verpflichtet sich, dem Vater in monatlichen Abständen in Text- form über die wesentlichen Entwicklungsschritte des Kindes Bericht zu erstatten. Sie verpflichtet sich, mindestens fünf Lichtbilder vom Kind beizufügen.
Die Antragstellerin verpflichtet sich, den Antragsgegner über geplante Aufenthalte in Deutschland zu informieren und ermöglicht in diesem Zeitraum einen den kon- kreten Umständen des Einzelfalls angemessenen, persönlichen Kontakt.
Im Übrigen erklären die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt und, dass sie eine Entscheidung des Gerichts nicht wünschen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
laut vorgelesen und genehmigt.

Ja Urlaub das frage ich mich auch, das ist alles widersprüchlich. Dem Gericht ist nichts aufgefallen. Leider kann ich nichts veröffentlichen.







-- Editiert von User am 30. November 2022 00:20

-- Editiert von User am 30. November 2022 00:24

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Verteufelnkönntichmich
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Position des Richters:

Die Sach- und Rechtslage wird erörtert.
Das Gericht erteilt unter Zugrundelegung seiner vorläufigen Einschätzung der Sach- und Rechtslage den rechtlichen Hinweis, dass es keinen Anhaltspunkt für eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge sehe, sondern allenfalls über die Teilnahme des Kindes an dem Auslandsaufenthalt mit der Mutter entscheiden werde. Hierbei sehe das Gericht das schlagende Argument für eine Teilnahme des Kindes an dem Auslandsaufenthalt mit der Mutter darin, dass die Mutter die Hauptbezugsperson des Kindes sei und es aus der Anhörung des Kindes geschlossen habe, dass es dem Kind vor allem darauf ankomme bei der Mutter zu sein, weniger wo. Zudem halte sich der etwaig zu erwartende Schaden im Falle der Unterbrechung des Optimal-Förderungs-Konzeptes in Deutschland aufgrund der Befristung des Auslandsaufenthaltes in vertretbaren Grenzen, sofern überhaupt einer eintrete. Und selbst wenn einer eintrete, sei dieser etwaig zu erwartende Schaden mit dem wohl auch zu erwartenden Gewinn an Lebenserfahrung und an Einblicken in eine Gesellschaft jenseits der bundesrepublikanischen Wohlstands- und Wohlfühlgesellschaft ab- Zuwägen und aufzuwiegen. Im Ubrigen gehe das Gericht davon aus, dass die Mutter, so- fern es zu einer Gefährdung des Wohls ihres Kindes in dem fremden und ungewohnten Umfeld komme, geeignete Mittel suchen und finden werde, um der Gefahr zu begegnen, auch dadurch, dass sie den Aufenthalt dann umgehend beende. Das Gericht schlägt da- her vor, dass der Vater dem Auslandsaufenthalt des Kindes mit der Mutter zustimmt und die Beteiligten das Verfahren im Ubrigen bei Kostenaufhebung für erledigt erklären.
Die mündliche Verhandlung wird zur Beratung der Beteiligten für 10 Minuten unterbrochen.
Nach Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung erörtern die Beteiligten noch Einzelfra- gen für die vergleichsweise Beilegung des Rechtsstreits.

Wie weiter oben schon geschrieben, hatte ich jetzt 12 Wochen kein Kontakt zum Kind. Das wurde immer verhindert.
Telefonisch hatte ich Kontakt. Das war es auch. Einmal hat er mich heimlich angerufen, zeitdem weiß ich das er ein Handy hat. Das Handy hat er bekommen, das er nicht zu mir kommt. Sowas erzählt er mir. Die Schule hat auch einiges erfahren da er mit den Betreuern redet und an mich weiter geben. Das er gerade sehr beeinflusst wird. Der Beistand hat ans Gericht mitgeteilt das er unter Loyalitätskonflikt steht.
Fakten habe ich viele aber es wurde nichts vom Gericht angenommen

-- Editiert von User am 30. November 2022 00:33

-- Editiert von User am 30. November 2022 00:36

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1758 Beiträge, 1111x hilfreich)

Zitat:
Wie weiter oben schon geschrieben, hatte ich jetzt 12 Wochen kein Kontakt zum Kind. Das wurde immer verhindert.
Weiter oben schrieben Sie noch, dass Sie keinen Kontakt wollten.

Zitat:
Es gab Ärger in der Schule, verweigert habe ich nichts. Wollte bloß das Kind raushalten. Das muß nicht live mitbekommen wie mir uns Streiten. Ausserdem war die KM auf Konfrontationskurs, da gab es auch deswegen eine Beschwerde von der Schule.
Und Sie können keinen Kontakt zu dem Kind halten, ohne sich mit der Mutter vor dessen Augen zu streiten? Und was hat die Schule damit zu tun?

Zitat:
Die Beteiligten sind sich einig, dass das gemeinsame Kind XXXXX, geb. am XXXXX an einem gemeinsamen, ab 02.12.2022 auf ein Jahr befristeten Auslands aufenthalt mit der Antragstellerin in Chile teilnehmen darf.
?????

Damit hat die Mutter doch ganz deutlich gemacht und offiziell beantragt, dass Sie mit dem Kind zumindest für ein Jahr nach Chile auswandern möchte. Eine Rückkehr haben Sie nicht in die Regelung aufgenommen.

Warum schreiben Sie dann die ganze Zeit über etwas von einem Urlaub? Mir sieht es ein wenig danach aus, als wären Sie der einzige, der irgendwie von Urlaub gesprochen und ungeschrieben hat. Allenfalls haben Sie da um Begrifflichkeiten gestritten. Nachdem die Mutter aber in aller Deutlichkeit offengelegt hat, was Sie beabsichtigt (und was nicht), grübelt der Richter natürlich nicht noch stundenlang nach, was die Mutter wohl beabsichtigen könne. Auch interessiert es den Richter dann natürlich nicht mehr, wie die Mutter in der Vergangenheit "listig" vorgegangen ist oder was es da alles für Widersprüche gegeben hat. Zu entscheiden war über den konkreten Antrag und die Rechte und Interessen der Beteiligten.

Zitat:
Das wurde nicht gemacht, da man klammheimlich.
Nein, nicht klammhiemlich. Die Mutter hat einen entsprechenden gerichtlichen Antrag gestellt! Da hätte sie auch einen zugehörigen Antrag bei der Schule stellen können, wenn das denn erforderlich gewesen wäre.

Zitat:
Das hat der Richter nicht beachtet, bei Urlauben muss ein Antrag bei der Schule gestellt werden.
Es geht aber nicht um einen Urlaub! Daher ist das mit der Schule falsch (es gibt schlichtweg keine zuständige Schule mehr). Und deshalb musste der Richter das auch nicht beachten.

Es war klar, dass Sie diesen sorgerechtlichen Streit nicht mit einem Hinweis auf einen angeblich fehlenden Antrag bei der Schule entscheiden können. Sie haben sich mit Nebensächlichkeiten befasst. Sie haben eine leicht falsche Vorstellung davon, was in dem Verfahren überhaupt relevant war und was nicht. Damit erklärt sich auch Ihre Verwunderung über den Ablauf des Verfahrens und Ihre Unzufriedenheit damit.

Zitat:
Da sie 7 Tage später Abreisen war das meine einzige Möglichkeit Kontakt zu halten und informiert zu werden.
Das ist falsch.

Zitat:
Eine Beschwerde wäre ins Leere gelaufen da sie das Land verlassen hätten.
Das ist auch falsch.

Möglicherweise waren Sie anwaltlich schlecht beraten. Möglicherweise haben Sie aber auch nur etwas falsch verstanden.

Wie dem auch sei:

Über sämtliche Vorgehensmöglichkeiten informiert Sie Ihr Anwalt. Meiner Vermutung nach gibt es aber keine Möglichkeiten. Jedenfalls keine rechtlichen Möglichkeiten, denn rechtlich gesehen haben Sie selbst den Schlussstrich unter die rechtliche Angelegenheit gezogen, indem Sie dem Vergleich zugestimmt haben.

Jetzt stellt sich allenfalls noch die Frage, was passiert und zu tun ist, wenn die Mutter sich nicht an die Regelung hält. Dazu sollte an aber wohl erstmal abwartn, ob die Mutter die Regelung tatsächlich verletzt.

Bezüglich der Rückkehr scheint es ärgerlicherweise gar keine Regelung zu geben. Allenfalls wurde geregelt, dass Sie die Rückkehr nicht vor Ablauf eines Jahres verlangen. Also stellt sich die Frage nach der Rückkehr dann auch erst in einem Jahr. Und ob sich dann noch ein deutsches Familiengericht für zuständig hält? Und ob dessen Entscheidung in Chile so schnell umgesetzt wird?

Sowieso könnte sich auch ein deutsches Familiengericht unter Gesichtspunktes des Kindeswohls daran gehindert sehen, den Jungen aus seinem neuen Umfeld in Chile wieder herauszureißen (und von der ihn bisher betreuenden Mutter zu trennen), um ihn wieder nach Deutschland zu verschiffen.

Ich befürchte, Sie müssen hier einfach das Beste hoffen. Oder Sie befragen Ihren Anwalt.

-- Editiert von User am 30. November 2022 00:50

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#9
 Von 
Verteufelnkönntichmich
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Da habe ich nich vielleicht bisschen falsch ausgedrückt.

Ich rede Zeit Antragstellung vom Auswandern. So ist es dem Gericht auch mitgeteilt worden.

Den Urlaub bezog ich auf ein früheres Gespräch mit der KM das sie in den Urlaub fahrt und unser Sohn mitnimmt.
Aber es länger geht wie die Weihnachtsferien. Da müsste er von der Schule befreit werden und das muss ja die Schule genehmigen.

Ich habe schriftlich das der Plan so war, aber die Schule hat davon nichts gewußt.
Das habe ich dem Gericht vorgelegt.
Eigentlich als Nachweis das ich von den Plänen ein Jahr nichts wusste sondern am Anfang ganz andere Informationen.

Der Antrag wurde Ende Oktober gestellt. Das Gespräch wegen Urlaub war Anfang September.
Ich hoffe konnte das jetzt aufklären.

Zeit der Antragstellung Rede ich vom Auswandern und die KM von einem Jahr.

Ich weiß nicht ob ich schlecht Beraten worden bin oder ob das so läuft.
Ich wundere mich nur wie das ganze abgelaufen ist und wo der Fehler ist und das Gericht mich nicht anhörte oder meine Einwände ignorierte.
Das Thema Auswandern war nur eine kurze Frage vom Richter, die wurde von der KM verneint und nicht weiter hinterfragt.

Ich wollte kein Kontakt zum Kind, alleine.
Habe es versucht über den Verfahrensbeistand und Schule persönlichen Kontakt zu haben.
Das jemand dabei ist.
Ist wahrscheinlich auch falsch im Forum rübergekommen.

Das ich zwanghaft in wieder her hole ist unwahrscheinlich. Das tu ich im nicht an.

Aber Danke für die kritische Sicht.
Da kann ich mich wenigstens darauf vorbereiten was noch in Zukunft vieleicht auf mich zukommt.





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#10
 Von 
Verteufelnkönntichmich
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Und Sie können keinen Kontakt zu dem Kind halten, ohne sich mit der Mutter vor dessen Augen zu streiten? Und was hat die Schule damit zu tun?


Doch kann ich. Der Tag war mein Wochenende und ich fahre alle 14 Tage 300Km hin um ihn in der Schule zu holen. An dem Tag schrieb mir die KM das ich in der Tagesgruppe anrufen solle.
Die Tagesgruppe/Schule rief mich aber schon an und sagten zu mir das mein Sohn nicht zu mir wolle und sie nicht wissen was los sei. Nachdem der Betreuer mit ihm geredet hat wollte er dann schon zu mir. Das Teilte ich der KM dann mit.
Darauf meldet die Schule sich und teilte mir mit das die KM das nicht wolle und jetzt persönlich vorbeikommt.
Sie will nicht das er mit kommt.
Darauf hin meldete sich auch der Stiefvater und drohte den Betreuern das sie einen Aufstand in der Schule veranstalten.
Somit habe ich mit dem Betreuer ausgemacht das ich ihn nicht hole und mich beim Jugendamt gemeldet.
Deswegen hat die Schule was damit zu tun.

Ab dem Zeitpunkt wusste ich, weil es so los ging. Das man jetzt Krieg führen will mit mir.
Auf einmal kommt er mit blauen Flecken heim, wer weiß.
Davor musste ich mich schützen.
Das wurde aber auch ignoriert vor Gericht.

Ich muss noch dazu sagen das in Chile das Sorgerecht anderst aussieht.
Du darfst ohne zustimmung des anderen Elternteils nicht viel machen.
Auch wenn ich jetzt meine Zustimmung gegeben habe für ein Jahr.
Um wirklich was zu machen braucht sie das alleinige Sorgerecht. Das wusste ich und war vorsichtig.
Hatte da schon Kontakt zu einem Anwalt in Chile.

Die sind ein bisschen strenger wie in Deutschland.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4188 Beiträge, 675x hilfreich)

Zitat (von Verteufelnkönntichmich):
Sodann schließen die Beteiligten in Erledigung des Verfahrens folgenden Vergleich bzw. geben sie folgende Erklärungen ab:
. Die Beteiligten sind sich einig, dass das gemeinsame Kind XXXXX, geb. am XXXXX an einem gemeinsamen, ab 02.12.2022 auf ein Jahr befristeten Auslands aufenthalt mit der Antragstellerin in Chile teilnehmen darf.
Du hast also dem einjährigen Auslandsaufenthalt vor Gericht zugestimmt. Was sollen dann die ganzen Fragen und Anmerkungen?

Zitat (von Verteufelnkönntichmich):
Ich muss noch dazu sagen das in Chile das Sorgerecht anderst aussieht.
Du darfst ohne zustimmung des anderen Elternteils nicht viel machen.
Auch wenn ich jetzt meine Zustimmung gegeben habe für ein Jahr.
Um wirklich was zu machen braucht sie das alleinige Sorgerecht. Das wusste ich und war vorsichtig.
Hatte da schon Kontakt zu einem Anwalt in Chile.
Das hört sich für mich danach an, dass Du einfach der Mutter Deines Sohns das Leben schwer machen möchtest ... und zwar auf dem Rücken Deines Kinds.

Zitat (von Verteufelnkönntichmich):
Ab dem Zeitpunkt wusste ich, weil es so los ging. Das man jetzt Krieg führen will mit mir.
Und was da mit der Schule abging und die Gründe dafür scheinen mir auch mehr in Deiner Person und Deinen Vorstellungen zu liegen.

Zitat (von Verteufelnkönntichmich):
Das Kind ist 12 Jahre alt.
Ein 12-jähriger kann sehr wohl schon seine eigenen Belange vertreten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36340 Beiträge, 13535x hilfreich)

Man hat einen Vergleich geschlossen. Hätte man nicht tun müssen. So, der ist jetzt in der Welt. Dagegen erfolgreich vorzugehen, da fehlt mir die juristische Vorstellungskraft. Die Definition ist immer noch: ungewisse Rechtslage (weil noch nicht ausgelotet), nachgeben auf beiden Seiten. Und das ist hier geschehen.

Deine Position wurde natürlich mit jedem Tag, in welchem Du keinen Kontakt zu Deinem Kind hattest, immer schwächer. Und ein Jahr mag für uns Erwachsene nicht viel sein, für ein Kind sind das Dekaden. Was macht es aus, wenn das Kind in Deutschland bleiben würde, Du würdest es dann auch nicht sehen, und die Einstellung des Kontakts war Deine Entscheidung.

All das hat mit Kindsentführung bzw. dem Versuch als auch mit einem bösen Richter soviel zu tun wie Bismarck mit den Preiselbeeren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27354 Beiträge, 5051x hilfreich)

Ich bleibe mal bei den Fakten und den Fragen:

zu 1. Schulpflicht besteht, sofern das Kind hier in D lebt und schulpflichtig ist.
zu 2. Gegen den Richter kannst du nichts machen, denn du hast auf Anraten deines Anwalts einer Einigung zum . Auslandsaufenthalt für 1 Jahr zugestimmt. Punkt. Der Richter hat es dann nur *geschrieben*.
zu 3. Jetzt hast du die Möglichkeit, mit deinem Kind zu kommunizieren, wenn es das will.
zu 4. Zum 1.1. 23 wäre sowohl Schulabmeldung und auch Abmeldung bei der Familienkasse das, was zu tun ist.

Zitat (von Verteufelnkönntichmich):
Es ging mir eher um, was wenn sie nicht mehr kommen
Alle Glaskugeln sind unter Verschluss. Wenn das Jahr vorbei ist, ergibt sich, was weiter unternommen werden könnte.

So, wie das hier dargestellt ist --- bist du vermutlich zum Großteil selbst schuld an der jetzigen Situation.
Mit einem chilenischen Anwalt wirst du gar nichts erreichen, weil das dt. Recht vor dt. Familiengericht sauber und nachlesbar angewendet wurde.
Dein Kind wurde weder richtig noch versucht entführt. Es befindet sich mit der leiblichen Mutter für 1 Jahr in deren Herkunftsland.

Kümmere dich zuerst um dich, um dein Leben und schwanke nicht in kürzester Zeit wie hier zwischen---ich seh ihn nie wieder/ er braucht Förderung/er wandert mit Mutter aus/ er kommt mit nem Knall zurück---

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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