Hallo,
M und F sind verheiratet und möchten gemeinsam ein Haus kaufen und je zu 50% im Grundbuch eingetragen werden. Der Hauskauf wird zum Großteil finanziert und die monatlichen Raten werden geteilt.
M und F bringen aber sehr unterschiedlich viel Geld als Eigenkapital ein, sagen wir F 80.000 Euro und M 10.000 Euro. Sie möchten nun sichergehen, dass im Falle einer Scheidung, wenn dann das Haus verkauft wird, der Erlös nach Bankablösung so aufgeteilt wird, dass der ursprüngliche Mehrbetrag von F beim Eingenkapital berücksichtigt bzw. wieder rückgängig gemacht wird.
Wie könnte man so etwas hinbekommen, ohne Notar?
Meine Ideen:
1. Ein unverzinstes Darlehen von F an M über 35.000 (dann zahlt jeder 45.000 Eigenkapital), das nur bei einer Scheidung
zur Rückzahlung fällig wird?
2. Eine Schenkung von F an M über 35.000 mit einem Rückforderungsvorbehalt im Scheidungsfall?
Würde eine dieser Varianten gehen? Oder haben Sie andere Ideen?
Gruß jotrocken
Vertrag unter Eheleuten
24. August 2019
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Frage vom 24. August 2019 | 14:01
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Vertrag unter Eheleuten
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#1
Antwort vom 24. August 2019 | 18:20
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
Das ist alles bereits im Zugewinnausgleich geregelt.
Also ist kein Vertrag nötig.
edy
#2
Antwort vom 24. August 2019 | 18:47
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Es gibt keinen Zugewinnausgleich. Ehevertrag=Gütertrennung
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#3
Antwort vom 24. August 2019 | 19:04
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
wichtige Infos immer mitteilen.
Ihr könntet die Grundbucheintragung verändern, 60:40, oder 65:35 usw.
edy
Und jetzt?
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