Verweigerung Kindesunterhalt

4. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
DieMutti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verweigerung Kindesunterhalt

Liebe Leser und Experten,

nach längerer Zeit stehe ich immer noch vor dem gleichen Problem.

Der "liebe" Kindesvater will keinen Unterhalt zahlen!

"ER" redet sich überall heraus, er sei seit Jahren krank und könne aus diesem Grunde nicht arbeiten und somit auch keinen Unterhalt zahlen......

Tatsache ist aber, dass "ER" seit Jahren auf der faulen Haut liegt und gar nicht daran denkt auch nur einen Handschlag zu tun..... Er bezieht, nach ettlichen Jahren Arbeitslosenhilfe, Hartz IV. Demnach müsste er ja mind. 3 Std. täglich arbeiten können!

Zugegeben, er hatte mal einen Unfall, doch schwerwiegende Schäden sind nicht vorhanden. Es besteht ein amtsärztl. Gutachten (von vor über 15 Jahren!), welches besagt, dass er arbeiten kann, wenn auch mit kleinen Einschränkungen. Aber gerade das ist sein "Freibrief" !!

Ich hoffe ihr habt noch ein wenig Geduld und lest weiter :-)

Mittlerweile habe ich einen Unterhaltstitel, da er der zust. Richterin nicht glaubhaft machen konnte, dass er krank sei....

Trotzdem keinerlei Bemühungen eine Arbeit aufzunehmen.....

Dann habe ich Strafantrag gestellt...........
nach seinen Angaben könne er nicht..... weil krankt etc. etc. Das Amt teilte mit, dass er wohl gesundheitliche Probleme habe, eine Vermittlung schwierig ist und (jetzt der Hammer !) bisher nicht stattgefunden hat !!

Ja gibts denn sowas ?????

Damit ist das Thema für die Staatsanwaltschaft abgeschlossen.

Und nun ???

Beide Kinder sind unter 14 und das UVG ist ausgelaufen.....


Wenn ich meinen Halbtagsjob (was für die Kids nicht gut wäre) auf ganztags ausdehnen würde, müsste ich ja noch Angst haben für den Kindesvater unterhaltspflichtig zu werden.

"Tschuldigung" das macht mich stinksauer !

Habe ich noch irgendeine rechtliche Handhabe den Vater zum Arbeiten zu bringen ????

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

wenn die Strafanzeige ins Leere läuft sehe ich erst mal keine weitere Möglichkeit ... Einem nackten Mann kann man nun mal nicht in die Tasche greifen ... auch wenn das immer wieder gern mal versucht wird.

Schlecht für dich, weil du auf deinen Forderungen sitzen bleibst.

Schlecht aber auch für deinen Ex. Denn wenn man genau hinsieht, ist das doch ein armer Hund, der sich finanziell halt irgendwie durchwurstelt. Lebt er wirklich so komfortabel? Und wie wird er mal im Alter dastehen? Da könnte eine Karriere als Sozialhilfeempfänger vorgezeichnet sein. Und da er keinen Unterhalt geleistet hat, können sich auch seine Kinder gegen ihn betreffende Unterhaltsansprüche zur Wehr setzen. Möchtest du in der Haut deines Ex stecken?

Schlecht aber vor allem für die Kinder. Die müssen halt auf vieles verzichten, weil ein Vater seinen Kindern gegenüber weniger Verantwortungsgefühl zeigt als so mancher streunende Dackel seinen Nachkommen entgegenbringen würde.

Grüße


-- Editiert von Groellheimer am 05.11.2007 10:17:23

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#2
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

Kindesunterhalt: Auch Hartz IV-Empfänger schulden UnterhaltRechtsberatung zu Familienrecht und Erbrecht - Streifler & Kollegen Berlin Mitte
Auch ein Empfänger von Arbeitslosengeld II schuldet seiner volljährigen und in Ausbildung befindlichen Tochter Unterhalt.

Das verdeutlichte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Fall eines 46-jährigen Vaters. Dieser hatte seinen Arbeitsplatz verloren und bezog zusammen mit seiner Ehefrau Leistungen nach dem SGB II (sog. Hartz IV) in Höhe von 1.350 Euro. Er wollte daher den von ihm früher anerkannten Unterhalt von 100 Euro monatlich nicht mehr bezahlen. Wegen einer Herzerkrankung könne er nicht arbeiten.

Das OLG entschied, dass er seiner Tochter für die Zeit der Berufsausbildung weiterhin Unterhalt schulde. Von einer Erwerbsunfähigkeit könne angesichts des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II (der Arbeitsfähigkeit voraussetzt) nicht ausgegangen werden. Als angelernter Arbeiter könne der Vater bei einem Stundenlohn von 8 Euro monatlich 992 Euro netto verdienen. Nach Abzug eines Berufsaufwands von fünf Prozent und eines Selbstbehalts in Höhe von 890 Euro könne er deshalb 53 Euro im Monat an seine Tochter bezahlen. Diesen Betrag könne er auch durch eine geringfügige Beschäftigung verdienen, ohne dass die ihm derzeit gewährten staatlichen Leistungen gekürzt würden (OLG Stuttgart, 17 UF 247/05 ).


mfg Ostseeperle

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#3
 Von 
helio
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Dann sei froh, das später deine Kinder nicht für ihren Vater aufkommen müssen.

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#4
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 65x hilfreich)

@ DieMutti

Groellheimer hat die Sache auf den Punkt gebracht. Hast du eigentlich eine Ahnung wie es sich als Hartz IV Empfänger (der auch noch jedem Menge Unterhalt zahlen soll) lebt?? Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist nach wie vor beschxxxen, auch wenn uns Politik und Arbeitsamt zur zeit den Himmel auf Erden weismachen wollen. Die Arbeitsmarktreformen gehen doch an den allermeisten Arbeitslosen vorbei. Nur eine gewisse Kientel, die aber bislang auch keine schlechten Karten bei der Arbeitssuche hatten profitieren vielleicht davon. Da gehört dein Ex offensichtlich nicht dazu! Und wo kein Geld ist kann man halt auch keins herzaubern.

>Wenn ich meinen Halbtagsjob (was für die Kids nicht gut wäre) auf ganztags ausdehnen würde, müsste ich ja noch Angst haben für den Kindesvater unterhaltspflichtig zu werden.<

Ich frage mich ob du ihm umgekehrten Fall deinem Ex auch nur einen Cent Unterhalt zahlen würdest, wenn Euree Kids bei ihm leben würden und du unterhaltspflichtig wärst.......Ich will nichts unterstellen, aber die Zahlungsmoral unterhaltspflichtiger Mütter ist im Vergleich zu der unterhaltspflichtiger Väter erwiesenermaßen fast gleich Null! Selbstverständlich verlaufen in solchen Fällen gegen die Unterhaltsverweigerin erstellte Strafanzeigen fast schon grundsätzlich im Sande.

Klar, die Sache ist nicht schon für dich aber für IHN auch nicht!

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#5
 Von 
DieMutti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Also, ich weiss, wie man sich als Hartz IV - Empfänger fühlt, denn das Geld vom Halbtagsjob reicht lang nicht aus !
Ausserdem würde ich natürlich Kindesunterhalt zahlen, wenn die Kinder bei IHM leben würden, sind ja schließlich meine Kinder.

Da ICH während der Ehe gearbeitet habe, darf ich, im Rahmen des Versorgungsausgleichs, auch einiges an Rentenanwartschaft an IHN abgeben :bang:

Übrigens zum Betrag der Ostseeperle ....

Danke, ist sehr interessant !!!

Aus diesem Grunde habe ich auch eine entsprechende Beschwerde eingereicht.
Denn: Wer Hartz IV bekommen will, muss mindestens 3 Std. täglich arbeiten gehen können ! Und wer Hartz IV bekommt, kann eben nicht so krank sein.....

Aber auch, wenn alles nicht greift........... einen ganz wertvollen Pluspunkt kann man der Angelegenheit abgewinnen, wenn die Kinder nie für ihn zahlen müssen :wipp:

@ Python

Wie gesagt, ich weiß sehrwohl, wie es ist, ohne Arbeit, ohne Perspektive, mit Hartz IV !

Allerdings habe ich es immer wieder geschafft meinen kleinen Ar... in Bewegung zu setzen.
Dagegen schreibt mein EX noch nicht einmal Bewerbungen und kommt damit durch ! Er sucht auch gar nicht, das er hat schon vor Jahren aufgegeben. Wozu auch ? Der Staat bezahlt ihm doch alles ! Und was nicht, wird schwarz dazuverdient (kann ich ihm leider nicht beweisen, da ich die entsprechenden Nachforschungen nicht zahlen kann !). Also, er führt inoffiziell kein so armes Leben !

Danke noch einmal, dass ihr euch Gedanken gemacht habt.

Gruß

-----------------
" "

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#6
 Von 
DieMutti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ich noch einige Seiten durchforstet und dabei folgendes gefunden:

Arbeitslose Unterhaltspflichtige müssen alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen usw. usw.

Erklärung <zumutbare Anstrengungen>
Die unternommenen Anstrengungen müssen detailliert und umfassend durch eine chronologisch geordnete und durchnummerierte Aufstellung der Bewerbungen nebst Unterlagen dokumentiert werden. Dem Umfang nach sind, entsprechend der Arbeitszeit eines Erwerbstätigen, von einem Arbeitslosen monatlich durchschnittlich 20 bis 30 Bewerbungen zu verlangen .....

Nun meine Frage: Wer prüft/kontrolliert das nach und was passiert, wenn jemand sich nicht entsprechend bemüht ????

Lieben Gruß Die Mutti

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#7
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

Kontrolieren werden sowas wohl die Richter wenn es zur Klage kommt ,kann ich mir jedenfalls so vorstellen


Unterhaltsrecht: Unterhaltsschuldner muss umfangreiche Bewerbungen vornehmen
Ein arbeitsloser Unterhaltsschuldner muss praktisch die gesamte Zeit, in der ein voll Erwerbstätiger berufstätig wäre, für die Arbeitssuche aufwenden. 20 bis 30 Bewerbungen im Monat sind daher grundsätzlich zumutbar.

Dies musste sich eine Unterhaltsschuldnerin vom Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg sagen lassen. Wegen ihrer Arbeitslosigkeit hatte sie auf Wegfall ihrer Unterhaltspflicht gegenüber ihrer minderjährigen Tochter geklagt. Das OLG wies die Klage jedoch ab. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass die Unterhaltsschuldnerin eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit treffe. Das bedeute insbesondere, dass sie ihre Arbeitskraft in zumutbarer Weise bestmöglich einsetzen müsse. Soweit sie keine Arbeit habe, müsse sie sich ausreichend um Arbeit bemühen. Dazu reiche allerdings die regelmäßige Meldung bei der Agentur für Arbeit nicht aus. Vielmehr müsse eine intensive Privatinitiative entwickelt werden. Hiervon eingeschlossen seien Bewerbungen auf Stellenangebote in Zeitungen, eigene Stellenannoncen sowie sonstige mündliche und schriftliche Bewerbungen. Zumutbar seien dabei 20 bis 30 Bewerbungen im Monat. Entsprechende Bemühungen habe die Unterhaltsschuldnerin nicht nachweisen können. 54 Bewerbungen in 2003, 62 Bewerbungen in 2004 und 11 Bewerbungen in 2005 seien nicht ausreichend. Nach Ansicht der Richter habe auch der Umstand, dass die Agentur für Arbeit nur Bewerbungskosten i.H.v. 260 EUR jährlich übernehme, nicht zur Folge, dass von der Unterhaltsschuldnerin nur vier bis fünf Bewerbungen monatlich verlangt werden könnten (OLG Brandenburg, 10 UF 133/05 ).


mfg Ostseeperle

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#8
 Von 
DieMutti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

und was kann passieren, wenn nun festgestellt wird, dass der Arbeitslose sich nicht genug bemüht ???

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DieMutti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

und was kann passieren, wenn nun festgestellt wird, dass der Arbeitslose sich nicht genug bemüht ???

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

... dann wird er im dümmsten Fall für eine Weile in den Knast gehen.

Aber dazu müsste es erstens zu einer Anklage kommen und zweitens müsste man ihm nachweisen, dass er seine Unterhaltspflicht schuldhaft verletzt hat. Nach deinem Posting halte ich beides eher für unwahrscheinlich.

Und selbst wenn: Unterhalt siehst du dann erst recht nicht. Allenfalls bleibt die Genugtuung einem Mann, der eh am Boden liegt, noch in die Weichteile getreten zu haben.

Mein ungeschminkter Rat an dich: behalte den Kindesvater genau im Auge. Sobald er (wider Erwarten) doch noch mal im Leben zu Geld kommen sollte, dann lässt du ihn postwendend pfänden. Ansonsten lass nicht zu, dass dein Groll dich verbittert. Blick nach vorne und sieh zu, dass du aus DEINEM Leben mehr machst und eben selbst genügend Geld verdienst.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
DieMutti
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)


>... dann wird er im dümmsten Fall für eine Weile in den Knast gehen.

Aber dazu müsste es erstens zu einer Anklage kommen und zweitens müsste man ihm nachweisen, dass er seine Unterhaltspflicht schuldhaft verletzt hat. Nach deinem Posting halte ich beides eher für unwahrscheinlich.<

Ersteres will ich natürlich nicht !

Andererseit könnte das 2. und die Androhung einer Haftstrafe ja eine heilsame Erziehungsmaßnahme sein ............ vielleicht versucht er wenisgtens eine Arbeit zu finden !
ER muss ja beweisen, ob und wieviele Bewerbungen er schon geschrieben hat.

Ich (als Alleinverdienerin) habe IHN schon während der ganzen Ehe finanziell unterstützt, jetzt könnte er wenigstens so anständig sein und etwas (muss ja nicht viel sein) an die Kids zurückzugeben !

Ehrlich gesagt, ich kann es nicht leiden wenn jemand lügt, anderen die lange Nase zeigt und damit auch noch durchkommt !

Ihr habt mir sehr geholfen.... vielen Dank auch

Gruß DieMutti

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