Hallo zusammen,
kurz meine Situation:
Meine Ex hat auf Aufstockungsunterhalt geklagt und per Einstweiliger Anordnung eine sofortige Zahlung erwirkt. Der Beschluss der Gerichtes ist erlassen. D. h. ich muss vorerst mal blechen.
ABER!
Meine Frage:
Kann ich die Unterhaltszahlung verweigern? , weil meine Ex-Frau
- zugegeben hat mit einem neuen Lebenspartner zusammenzuleben
- sich vor 1 Jahr ein Haus gekauft hat das sie mit dem Neuen bewohnt und für das Haus Schulden aufgenommen hat
- ein regelmäßiges Einkommen hat und nicht arbeitslos ist
- nur 32 Stunden arbeitet
- bisher (seit Trennung 2000) keinen Trennungsunterhalt gefordert hat
- jetzt plötzlich nach Scheidung (Juni 2007) Aufstockungsunterhalt verlangt, trotz der o. g. Fakten
Danke für jedes Feedback
Stefan
Verweigerung Unterhaltszahlung
11. Oktober 2007
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Frage vom 11. Oktober 2007 | 08:55
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verweigerung Unterhaltszahlung
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