Verwirkung von Trennungsunterhalt

11. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Carstensen
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwirkung von Trennungsunterhalt

Hallo liebes Forum,
mein 2. Ehemann Mann und ich leben in Trennung. Ich war vor der Ehe und jetzt nach der Trennung wieder alleinerziehende Mutter von drei Kindern (meines ersten Mannes) und muss mein Geld schwer verdienen.
Mein 2. Mann hat selbstverschuldet seinen Job verloren, sich auch nicht um einen neuen Job bemüht (keine einzige Bewerbung in 18 Monaten). Stattdessen hat er sich in seinem Bekanntenumfeld Geld geliehen. Inzwischen hat er den EV abgegeben, ist untergetaucht und niemand weiß, wo er inzwischen lebt. Ich kenne allein 5 Gläubiger, die ihn suchen. Ein Haftbefehl liegt auch vor.
Mich hat er ebenfalls um viel Geld gebracht, das er nicht zurückzahlt.
Jetzt fordert er mich auch noch auf, mein Einkommen aufzudecken, damit er mich auf Trennungsunterhalt verklagen kann.
Ab wann verwirkt ein Mann eigentlich Trennungsunterhalt? Ach ja, fast hätte ich es vergessen: vor unserer Hochzeit hatte er mir verschwiegen, dass er bereits eine halbe Millionen Euro Schulden hatte...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1264x hilfreich)

Hallo,

Ich würde hier erst mal gar nicht auf eine Verwirkung abzielen.

Wie hoch ist denn Dein Netto-EK? Bekommst Du Kindesunterhalt für die Kinder von Deinem ersten Mann?

Evtl. bist Du gar nicht leistungsfähig.

LG nero

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

ich sehe das wie Nero: Evtl. bist du gar nicht leistungsfähig.

quote:
keine einzige Bewerbung in 18 Monaten)


Seine Bemühungen müsste er allerdings schon nachweisen.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#3
 Von 
Carstensen
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antwort. Doch, ich bin leistungsfähig, weil ich sehr viel arbeite und entsprechend Geld verdiene. Es reicht aber gerade noch für mich und meine Kinder. Wenn ich meinem Mann was zahlen muss, dann kann ich die Miete für die Wohnung nicht mehr zahlen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39431 Beiträge, 14156x hilfreich)

"sehr viel", das ist ja relativ. Und, wenn er unbekannten Aufenthaltes ist, wie soll denn dann die Kommunitkation laufen?

wirdwerden

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