Verwirkung von Trennungsunterhalt ?

29. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Carlitos123
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 5x hilfreich)
Verwirkung von Trennungsunterhalt ?


Hallo, liebes Forum !

Ich habe gelesen, dass es Einzelfälle gibt, in denen kein Trennungsunterhalt gezahlt werden muss.

Und ich frage mich, ob das in meinem Fall zutrifft:

Ich war mit meiner Frau 18 Jahre lang zusammen; seit 11 Jahren sind wir verheiratet.
Nach der Geburt unserer Tochter ist sie emotional abgestürzt und hat angefangen zu trinken.

Sie ist seitdem unkontrollierte Alkoholikerin.
Ein paar Jahre später hat sie angefangen mich zu hassen, mich zu belügen und zu betrügen.

Sie hat mittels übler Nachrede meine "Freundschaften" zerstört, ist von einem Liebhaber zum anderen gehüpft und hat unsere Ehe mutwillig kaputt gemacht.

In den 18 Jahren habe ich sie 17.5 Jahre lang versorgt.

Sie ist vor ein paar Monaten ausgezogen.

Ich habe noch bis zum letzten Moment versucht, unsere Ehe zu retten.

Aber sie meinte, "sie hätte mich ja sowieso nicht aus Liebe geheiratet".

Angenommen ich würde jetzt eine Vollzeitstelle annehmen, und unsere Tochter würde zur Mama gehen (vorausgesetzt, sie hat ihr Alkoholproblem unter Kontrolle),
könnte ich dann den Trennungsunterhalt verweigern
(falls ich nach Abzug des Kindesunterhalts und des Selbstbehalts welchen zahlen müsste) mit der Begründung, dass sie die eheliche Solidarität mit Füssen getreten und die Ehe mutwillig zerstört hat ??

Ich glaube, sie würde das sogar zugeben.


P.S.:

Sie würde von sich aus keinen Trennungsunterhalt einfordern.
Sie interessiert sich nicht für rechtliche Dinge.

Aber ich vermute, dass sie als Alleinerziehende aufstockende Leistungen vom Jobcenter erhalten wird, und sie vom Amt aufgefordert werden wird, Trennungsunterhalt einzuklagen.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ihr seit noch verheiratet.

Dem Grunde nach steht ihr TU zu.

Ob sie tatsächlich TU erhält. hängt von ihrem EK und deine EK ab.

edy

Signatur:

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durch.

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#2
 Von 
Carlitos123
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich beziehe mich darauf, dass bei "schwerwiegendem Fehlverhalten" einem der Anspruch auf Trennungsunterhalt versagt werden kann.

Kennt denn jemand ein Beispiel, wann das der Fall ist ?

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Beispiel:

Mutter macht Vater bei seinem Arbeitgeber "schlecht".

edy

Signatur:

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durch.

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#4
 Von 
Kapita
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kinder haben im Unterhaltsrecht stets Vorrang, zuerst ist dein Kind dran und wenn etwas über deinen Selbstbehalt übrig bleibt, geht es an deine EX.

Bedenke, Trennungsunterhalt ist verpflichtend aber siehe oben, reicht es nicht bekommt sie auch nichts.

Interessanter ist dann eher der nacheheliche Unterhalt, sie kann den fordern aber dann eben auch leer ausbleiben. Ein nachehelicher Unterhalt kann auch jedoch verwirken wenn sie ihn nicht bei dir geltend macht. Und im absoluten Härtefall wenn dir zum Beispiel Gewalt angetan wurde, kann ihr auch der Unterhalt verwehrt werden bis zum Versorgungsausgleich. Leider ist das sehr schwer umzusetzen!

Nun so hart wie das klingt, sei froh das du sie bald los bist und schaffe dir so gut es geht finanziellen Puffer. Weiteres gerne per PN.

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