Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

17. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lumaca2
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

Mein Freund ist seit März 2003 geschieden; seit September 2001 lebt er von seiner Ex-Frau getrennt. Dem gemeinsamen Kind gegenüber ist er unterhaltspflichtig, da seine Ex-Frau aber schon vor der Trennung berufstätig war hat sie keine Unterhaltsansprüche geltend machen können. Im Mai/Juni 2003 hat seine Ex-Frau dann erfahren, dass sie an MS erkrankt ist. Im August 2004 kam von ihrer Anwältin das erste Schreiben, dass sie jetzt Unterhaltsansprüche wg. Krankheit geltend macht und auch für das gemeinsame Kind mehr Geld haben möchte. Angeblich kann sie nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen - hat sie aber nie gemacht. Bislang hatte Sie eine 25-Std./Woche und seit 01.11. ist sie als Halbtagskraft beschäftigt. In einem Gutachten bescheinigte eine Allgemeinmedizinerin (kein Gutachter bzw. Facharzt), das seine Ex-Frau an MS erkrankt ist, nicht aber, dass sie aus gesundheitlichen bzw. medizinischen Gründen ihre Arbeitszeit reduzieren müsse. Der neue Arbeitsvertrag ist über 19,5 Stunden und einer anderen als der bisherigen Tätigkeit abgeschlossen, aber auch hier steht nicht, dass es aufgrund der Krankheit dazu kam, sondern lediglich, dass sie jetzt 30 % weniger verdient.
Da wir wissen, das sie nebenberuflich selbständig ist, sie dies aber bestreitet, könnte das eine Verwirkung von Unterhaltsansprüchen auslösen. Leider ist es sehr schwierig dies zu beweisen. Wir haben eine "Zeugin", von der wir so einiges erfahren haben. Allerdings möchte diese "Zeugin" nicht als Zeugin vor Gericht benannt werden bzw. es nicht vor Gericht bezeugen. Unsere Beobachtungen (Kundenadressen) reichen wohl auch nicht aus und durch Wände können leider auch wir nicht schauen (von wg. auf frischer Tat ertappen und auch noch Beweisfotos machen).
Hat sie 15 Monate nach Bekanntwerden der Krankheit überhaupt noch Ansprüche plötzlich Unterhalt zu verlangen? Ich habe mal etwas darüber gelesen, dass wenn jemand so lange trotz Krankheit in der Lage war für sich selbst zu sorgen, es fraglich ist, ob er nach einem zeitlich so großen Abstand überhaupt noch Unterhaltsansprüche geltend machen kann. Wäre über zahlreiche Infos dankbar, da wir echt nicht mehr wissen was als Beweis anerkannt wird und es nicht richtig sein kann, dass sie aus Mangel an Beweisen Unterhalt bekommen und nebenbei noch so einiges in die Tasche stecken kann.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
wir sprechen hier über MS und nicht über irgendeine Grippe.
MS verläuft bei jedem unterschiedlich und vor allem auch in Schüben. Eine Freundin von mir konnte mit dieser Krankheit noch über 10 Jahre voll arbeiten. Andere aber eben nicht. Aus diesem Grunde kann sie auch u.U. Ansprüche geltend machen.
Mit Sicherheit wird sie schon beim Facharzt gewesen sein. Die Berichte von dort bekommt dann i.d.R. der Hausarzt, welcher dann auch durchaus in der Lage ist, ihr ein Attest über diese Krankheit auszustellen. Wenn ihr zweifelt, bleibt euch nur ein Gutachter, welcher über das Gericht bestellt werden kann.
Wenn ihr "wisst", dass sie selbstständig ist, habt ihr die Möglichkeit, per Gericht ihren letzten Steuerbescheid einzusehen. Damit dürfte sich dann auch dieses Problem erledigt haben.
Nur solltet ihr nicht vergessen, dass dies alles ganz schön teuer für euch werden könnte.

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#2
 Von 
Lumaca2
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Sicherlich ist MS eine schlimme Krankheit und ich möchte selbst meinem ärgsten Feind so etwas nicht wünschen. Die Frage stellt sich aber, kann sie nach 15 Monaten plötzlich Unterhaltsansprüche stellen? Die Krankheit hat sie ja nun schon fast 1,5 Jahre und ist damit die ganze Zeit arbeiten gegangen.
Ich möchte auch nicht anzweifeln, dass sie nicht bei einem Facharzt war und dass der Hausarzt darüber informiert wird ist sicherlich auch klar. Aber sollte es so sein, dass sie nicht mehr in der Lage ist krankheitsbedingt ihren Job auszuführen bzw. die Arbeitszeit einzuhalten, dann sollte dies doch auch durch ein ärztliches Attest erkennbar sein, oder?
Wer muss denn für die Kosten des Gutachtens aufkommen, durch den Gutachter, der durch das Gericht bestellt werden kann?
Wir "wissen" wirklich, dass sie selbständig ist. Das Problem ist aber dass wir es beweisen müssen. Ihre Kunden werden nichts sagen - das verlangt sie, sonst wären es nicht mehr ihre Kunden. Es gab ein Gespräch zwischen ihren Eltern und den Eltern meines Freundes. Ihre Mutter gab es zu. Steuerbescheide wurden vom Anwalt meines Freundes angefordert - schon seit Monaten - die Gegenseite geht nicht darauf ein, sie bestreitet es. Fakt ist - dass es auch nicht auf einem Steuerbescheid ersichtlich wäre. Es ist nämlich nicht offiziell!
Und genau das ist der Grund warum es mich so wütend macht. Ich kann nicht auf der einen Seite hingehen und sagen ich bin so krank und kann nicht mehr im vorigen Umfang arbeiten gehen und möchte Unterhalt geltend machen, auf der anderen Seite aber schwarz nebenbei Geld machen. Und alle unsere Beweise (Adressen von Kunden aus der Zeit von 2001 - die wahrscheinlich auch teilweise heute noch Kunden sind, neue Adressen wo wir sie beobachten konnten) sollen nichts wert sein. Der eigene Sohn hat es oft zugegeben - hat aber leider ein Zeugnisverweigerungsrecht. Kann der Anwalt meines Freundes nicht - per Gericht - ihre Kontoauszüge überprüfen lassen? Da könnte man nämlich sehr leicht feststellen ob Material für diese Selbständigkeit bezogen wurde. Oder kann man diese Firma direkt auf Bestellungen von ihr ansprechen? Wie gesagt, wir sind für jeden Hinweis dankbar.

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#3
 Von 
delayar
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 40x hilfreich)

Bei MS kann sich die ganze Situation von einem Tag auf den anderen total ändern.
Jemand der heute mit MS wunderbar rumturnt kann wirklich morgen im Rollstuhl sitzen.

Ich denke Sie kann deshalb nach15 Monaten Ansprüche stellen, inwieweit Sie damit durchkommt ist eine andere Frage. Frag mal deinen Anwalt inwieweit Sie Arbeitstechnisch eingeschränkt ist, das kann bestimmt ein Arzt attestieren wenn es nötig ist.

Andere Frage: Als was arbeitet Sie? Schwarz und Offiziell.

Da ich selber an MS erkrankt bin kann ich Dir da evtl. weiterhelfen was die Krankheit angeht.


-----------------
"*del*: User deleted by stuffed Error."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
wenn sie nur schwarz arbeitet, müsst ihr natürlich n bisserl kreativer sein, was die beweise angeht. Könt ihr nicht z.B. irgend jemanden als "KUnden" zu ihr schicken?
Selbstverständlich ist es mglich, bei begründetem verdacht die Kontoauszüge einzusehen.

Nach 15 Monaten kannst du übrigens lt. gültiger Rechtsprechung noch nicht unbedingt davon ausgehen, dass die Exfrau " auf sicheren eigenen Füssen steht". Selbst ohne Kranheit nicht. Und wie schon erwähnt wurde: Die Auswirkugen von MS können sich von heute auf morgen ändern. Da hätte sie selbst in 20 Jahren u.U. noch Anspruch auf Unterhalt.
Ansonsten schließe ich mich meinem Vorschreiber an: Ein Arzt sollte schon attestieren können, in wieweit eine Arbeitseinschränkung vorliegt. Allerdings würde ich mir da an deiner Stelle nicht zu viele Hoffnungen machen, da auch die Psyche bei dieser Krankheit eine große Rolle spielt.

Lieben Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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