Verzicht auf Kindesunterhalt

5. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lachnicht
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzicht auf Kindesunterhalt


Ich habe folgende Frage: Ich habe mich vor 7 Jahren von meinem ersten
Mann scheiden lassen. Wir haben 2 gemeinsame Kinder. Als ich weg
gezogen bin habe ich unsere Tochter (damals 13 Jahre) mitgenommen
unser Sohn (damals 9 Jahre) blieb auf sein drängen hin bei ihm. Bei
der Scheidung verzichteten wir uns gegenseitig auf Kindesunterhalt,
dies wurde auch im Scheidungsurteil festgehalten. Nach einem Jahr zog
auch meine Tochter wieder zu ihrem Vater, weil sie so großes Heimweh
hatte und sich hier überhaupt nicht zurecht fand.(Ich war 250 km weit
weg gezogen) Ich konnte aufgrund von Arbeitslosigkeit meinem Ex-Mann
keinen Unterhalt zahlen, war aber für die Kinder immer da. Ich habe
sie gekleidet und ihnen auch so gut ich konnte Geld zukommen
gelassen, selbst meinem Ex-Mann habe ich oft finaziell unter die Arme
gegriffen, das Geld sollte zwar nur geliehen sein aber ich habe es
nie wieder bekommen. Nach zwei Jahren kam meine Tochter wieder zurück
und lebt heute noch bei uns. Vor zwei Jahren hat dann mein Ex-Mann
wieder geheiratet und unser Sohn versteht sich überhaupt nicht mit
der neuen Frau seines Vaters, deshalb ist auch er dann zu uns
gezogen. Seitdem besteht absolut kein Kontakt mehr zu seinem Vater,
er darf auch seinen Vater nicht besuchen oder ihm schreiben, das
verbietet seine neue Frau. Ich bekomme nun seid vier Jahren Rente
wegen voller Erwerbminderung und hätte gerne gewußt ob mir, trotzdem
ich auf Unterhalt verzichtet habe, ich meinen Ex-Mann dazu auffordern
kann Unterhalt für seinen Sohn zu zahlen. Unsere Tochter ist in der
zwischenzeit volljährig und hat ihr eigenes Einkommen. Vielen Dank
für Ihre Antwort




4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2183
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Lachnicht
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht genau so in unserem Scheidungsurteil. Ich habe auch gelesen, das es vom Gesetz her ausgeschlossen ist. Aber was soll ich jetzt tun?

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#3
 Von 
guest123-2183
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lachnicht
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hinsichtlich der Volljährigkeit der Kinder wurde nichts geregelt. Ich werde mich ans JA wenden. Vielen Dank für deinen Rat!

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