Hallo,
ich habe hier schon öfter geschrieben und die Sache geht nun in die nächste Runde:
Mutter wurde nun durch das JA aufgefordert ihr Einkommen nachzuweisen. Nun lässt sie durch einen Rechtsanwalt mitteilen, dass sie keine Einkommens-verhältnisse darlegen wird, da das JA nicht berechtigt wäre die Auskunft zu verlangen wegen dem Sorgerecht...!
Der RA beruft sich auch auf eine mündliche Verhandlung bzgl. des ABR in welcher von den Eltern gesagt wurde, es gehe bei der Ganzen Sache nicht ums Geld und man möchte auch keines von der Gegenseite haben! Mutter hat immer Unterhalt
bekommen.
Spielt diese Bemerkung in dem Protokoll nun eine Rolle bei der gerichtlichen Geltendmachtung der Unterhaltsansprüche für das Kind? Ich kann doch rechtlich garnicht auf den Unterhalt verzichten, oder? Wie kann man sich dann als RA auf so einen Schwachsinn berufen? Es handelt sich doch um zwei völlig verschiedene Verfahren und man darf diese doch nicht vermischen, oder?
Vielen Dank für Eure Antworten
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Verzicht auf Kindesunterhalt - geht das überhaupt?
Hallo Gazelle,
quote:<hr size=1 noshade>Ich kann doch rechtlich garnicht auf den Unterhalt verzichten <hr size=1 noshade>
Stimmt, auf KU kann nicht verzichtet werden.
Wenn die Mutter ihre Einkommenverhältnisse nicht darlegen möchte, wozu sie nach § 1605 BGB verpflichtet ist, wäre eine Stufenklage anzustreben.
Im Übrigen hat vdas JA sehr wohl das Recht die Auskunft zu verlangen. Wenn eine Beistandschaft bestehet ist das die normale Vorgehensweise.
Was der RA da versucht ist absoluter Blödsinn und hat keinerlei Aussicht auf Erfolg. Hier möge der RA doch mal den rechtlichen Hintergrung seiner Interpretation aufzeigen.
LG Nero
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Hallo Nero,
habs mir doch gedacht!
Wir gehen jetzt wohl auch zum Anwalt und werden Klagen einreichen!
Es reicht jetzt einfach.
Vielen lieben Dank
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Hallo Gazelle,
besteht denn zu Zeit eine Beistandschaft beim JA für das Kind? Diese müsste vor der eigenen Klage beendet werden.
Bei der Auswahl des RA bitte darauf achten, dass es ein Fachanwalt für Familienrecht ist.
Viele Glück!
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Hallo,
wir waren nun beim RA und diese Woche wird die Stufenklage noch zugestellt.
Was mir aber völlig unklar ist, was die Gegenseite sich dabei gedacht hat die Einkommensverhältnisse nicht darzulegen!
Gibts es vielleicht doch noch einen rechtlichen Hintergrund der nicht von unserem RA bedacht wurde?
Es ist ja faktisch so, dass das Kind seit mehreren Monaten bei mir lebt. Der Mutter wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen. Sorgerechtsprozeß läuft noch. Das ABR liegt derzeit beim Jugendamt und wurde bereits von mir beantragt es auf mich zu übertragen.
Sie wurde bereits durch mich und durch das JA aufgefordert ihre Einkommensverhältnisse darzulegen.
Sie wurde auch aufgefordert die Jugendamtsurkunde auszuhändigen welche ich für meinen Sohn unterschrieben habe.
Nun wurde Stufenklage eingereicht, Mindestunterhalt per Einstweiliger Anordnung und Offenlegung Einkommensverhältnisse; und auch noch Abänderung des Unterhaltstitels!
Sie muss doch nun noch zusätzlich die Gerichtskosten, RA-Kosten beiderseits und den Unterhalt bezahlen, oder?
Wie kann dann der gegenerische Rechtsanwalt seiner Mandantin so einen Weg raten?
Viele Grüße
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