Viele Fragen zur Scheidung

5. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
MrP3112
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Viele Fragen zur Scheidung

Wo fang ich an,

meine Frau und ich haben vor knapp einen Jahr entschieden das wir getrennt Wege gehen nachdem Sie vermutet hat das Ich Sie offensichtlich betrüge.

Da bei hat sie Nur ein Foto auf dem ich mit einer anderen Frau zu sehen bin, ich's Sexuelles. Auf meine bitte Sie solle sich doch wieder beruhigen und den Scheidungsgedanken sein lassen, ist Sie nicht eingegangen sondern hat sich kurzerhand einen neuen Job gesucht und ist weggezogen. Demnach habe ich mir auch eine neue Wohnung gesucht und wir Leben nun seit fast einem Jahr getrennt.

Anfangs hat sie noch zugestimmt das wir uns einvernehmlich scheiden lassen lassen aber nun so kurz vor Ende des Trennungjahres (Trennungsbekanntmachung beim Finanzamt erfolgt) will Sie einen eigenen Anwalt haben und alles aus meinem Taschen ziehen was Sie nur kann, wobei ich denke das Sie da dinge anfordert die Ihr gar nicht zustehen.

1. Beispiel: Sie hat keinen Führerschein und das Auto war schon immer meins. Ich musste mir ein neues Auto Innerhalb der Ehe beschaffen das ich gebraucht gekauft habe und abfinanziere. Sie behauptet Sie habe Anspruch auf das Auto, ich meine da es nicht vom gemeinsamen Geld gekauft wurde sondern von meinem hat Sie keinerlei Anspruch darauf.

2. Wir haben einen gemeinsamen Kredit aufgenommen da Sie damals noch keine Deutsche Staatsangehörig seit hatte. Nachdem Sie diese bekommen hat haben wir den Kredit auf Sie umgeschuldet und habe die hätte davon übernommen (damals war die Situation schon komisch) somit habe ich die hälfte des Kredits übernommen und aus meiner Sicht habe ich mit den ca. 12500 Euro Ihr eine große Unterstützung gegeben was Ihr wohl nicht genuig ist . Wird das auf die Unterhaltsberechnung angerechnet?

3. Keine Kinder, kein gemeinsames Eigentum vorhanden.

4. Nicht Nachweisbar habe ich während der Ehe alle Einkäufe für Lebensmittel und auch Kleidung für Sie übernommen.

5. Sie Arbeitet und hat ein Gehalt das niedrigeres wie meins, dennoch bin ich durch die Kreitsituation verschuldet und habe im vergleich zu Ihr auch nicht wirklich ein Plus am Monatsende, wie wirkt sich das aus?

6. Netterweise meinte Sie wenn ich ihr 20000 Euro gebe würde Sie sich auf eine einvernehmliche Scheidung einlassen

Gibt noch weitere Punkte aber ich währe dankbar wenn ich hier ein paar verlässliche aussagen erhalten könnte.

gerne kann ich noch mehr details nennen

-- Editiert von User am 5. September 2024 14:14

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8245 Beiträge, 4559x hilfreich)

Zitat (von MrP3112):
Gibt noch weitere Punkte aber ich währe dankbar wenn ich hier ein paar verlässliche aussagen erhalten könnte.

Verlässliche Aussagen gibt es beim Anwalt! Im Forum darf keine Rechtsberatung erteilt werden.

Hier werden ggf. Fragen beanwortet, ich kann keine Frage erkennen. :wink:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MrP3112
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Verlässliche Aussagen gibt es beim Anwalt! Im Forum darf keine Rechtsberatung erteilt werden.

Hier werden ggf. Fragen beanwortet, ich kann keine Frage erkennen.


Danke für den Hinweiß
Dann möchte ich zu den genannten Punkten Erfahrungswerte :-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34087 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von MrP3112):
meine Frau und ich haben vor knapp einen Jahr entschieden
Dann ist das --warum-- nicht relevant. Jeder macht jetzt seins.
Zitat (von MrP3112):
will Sie einen eigenen Anwalt haben
Und ich will endlich diese schöne Yacht haben. :wink:
Wenn sie einen Anwalt haben will, soll sie sich einen suchen und beauftragen. Das würde ich ihr überlassen, warum nicht? Der kann dann zB den Scheidungsantrag formulieren und für sie beim Gericht einreichen. Der würde ihr auch erklären, was Zugewinnausgleich ist, wer was zu zahlen hat...usw.
Lass sie das doch machen... sie bezahlt dann ihren eigenen Anwalt.
Oder: Du suchst dir auch einen Anwalt, besprichst mit diesem die Fakten, der reicht für dich den Sch-Antrag beim Gericht ein. Dann zahlst du diesen.

Hast du schon zu Zugewinnausgleich im Netz gelesen?

zu 1: Einen Anspruch auf das Auto hat sie nicht. Das Auto wird *anders* geteilt.
zu 2: Das mit dem Kredit gehört in den Zugewinnausgleich. Betonung liegt auf ---Ausgleich---.
zu 3: kein Thema.
zu 4: Du hast für beide bezahlt, oder? Dann warst du der *Unterhalter für beide*.
zu 5: Wie? Das wird sich ergeben.
zu 6: Das kann sie gern sagen. Es gibt keinen Grund, darauf einzugehen.

Ob sich deine Frau eine einvernehmliche Scheidung wünscht, kannst du so stehen lassen.
Für eine Ehescheidung benötigt man mind. 1 Anwalt. Und vorher sollte man sich einigen auseinandersetzen/vergleichen/ausgleichen.
Beim 1. Termin beim Familiengericht (Gütetermin) will der Richter/die Richterin nur feststellen---ob diese Ehe gescheitert ist. Wenn beide JA sagen, wird sie geschieden....egal, wer das Auto kriegt und die Klamotten bezahlt hat.
Wenn die Antwort von einem Partner NEIN lautet, wirds teurer, ätzender und dauert länger.

Wie man zu Trennendes trennt, ist für den Scheidungstermin nicht wichtig. Das sollte vorher geklärt sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39395 Beiträge, 14150x hilfreich)

Eigentlich doch relativ einfach, ein üblicher Fall. Geschieden wird frühestens nach einem Jahr der Trennung. Derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, braucht einen Anwalt. Der andere nur, wenn er eigene Anträge stellen möchte. Du kannst also abwarten, was passiert. Da Du mehr verdienst als sie solltest Du vielleicht die Scheidung mit eigenem Anwalt einleiten. Damit sie nicht über die Gebühr an Deiner Altersversorgung teilnimmt.

So, im übrigen gilt: so lange die Gegenseite nichts geltend macht, musst Du auch nichts zahlen. Wenn Unterhaltsansprüche kommen, kann es sein, dass Du für eine bestimmte Zeit noch Unterhalt an sie zahlen musst; ist u.a. von der Dauer der Ehe abhängig. Jedenfalls nicht für die Ewigkeit, da hilft Dir dann Dein Anwalt. Und rückwirkend auch nicht.

Verteilung des Hausrats, wozu auch der PKW gehören dürfte. Wenn Du schon vor der Ehe einen PKW hattest, sie keinen, dieser lediglich im Lauf der Ehe ersetzt wurde, durch den neuen, dann dürfte er Dir zugesprochen werden, zumindest dann, wenn Du ihn alleine abzahlst, unterhältst und nutzt. Im übrigen behält jeder das, was er mit in die Ehe gebracht hat. Was gemeinsam während der Ehe angeschafft wurde, wird in Naturalien aufgeteilt. Finanzieller Ersatz ist in der Regel insoweit nicht vorgesehen.

Unerheblich ist, wer in der Ehe was gezahlt hat. Ihr habt gemeinsam gewirtschaftet, das haben Ehen so an sich. Bleibt der Kredit, das überschaue ich im Augenblick nicht so ganz. Aber Dein Anwalt, der dann auch alle Unterlagen zur Verfügung hat.

Überraschungen kann es noch in steuerlicher Hinsicht geben. Im Jahr, das der Trennung folgt, also bei Euch 1.1.2024 ändert sich normalerweise die Steuerklasse. Da muss man dann mal schauen.

Ist doch alles nicht so schlimm, oder?

wirdwerden

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