Völliges Durcheinder bei Unterhaltszahlung

3. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Harrypotter123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Völliges Durcheinder bei Unterhaltszahlung

Hallo ! So wie ja in der anderen Beiträgen bereits Geschrieben habe ich durch das Amtsgericht beim
kindesvater Unterhalt gepfändet für
Meine Minderjährigen Kinder ( damit es nicht wieder zu Verwechslung kommt ) … Nun hat der Vater den kompletten Rückstand an meinen Volljährigen Sohn aufs Bankkonto gezahlt von einem Fremden Konto ( völlig anderer Name nicht der Vater ) mit Verwendungszweck Unterhalt für die kinder !!! So Punkt 1 : hätte dies nicht von seinem Konto gepfändet werden müssen ?? Darf er die Daten meines Sohnes mal eben so an jemand uns unbekannten weitergeben ? Was mache ich jetzt mit der Pfändung muss ich die Aufheben oder muss der Vater jetzt mit den Belegen selbstständig zum Amtsgericht ( da es ja nicht sein Konto war ) … also irgendwie macht dieser Mann immer alles anderen von dem was man ihm sagt …. Dann eine Frage noch ich glaube ich betone glaube ich habe keine Beweise … das der Vater seine Einkünfte auf 3 Konto verschiebt ( wahrscheinlich Frau unbekannt ) um alle Pfändung zu umgehen da er auch ein p Konto hat … und ihn noch eine sehr große Pfändung erwartet kann man das irgendwo mitteilen ?

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21 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Harrypotter123):
kann man das irgendwo mitteilen ?

Überall wo man will.
Man sollte aber vorsichtig sein beim Verbreiten von Gerüchten, das der Schuldner Straftaten begeht.

Wenn man weder die Banken, noch Namen oder anderes kennt und nur der Glaube an 3 Konten besteht (warum gerade 3?), sollten man das besser nicht verbreiten bzw. sehr vorsichtig formulieren.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Harrypotter123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Harry van sell … die 3 sollte da gar nicht hin da war mein Handy zu schnell.. ich meinte es so ich gehe davon aus das er aufgrund der Kontopfändung sein Gehalt auf das Konto seiner Freundin umgeschrieben hat …. Warum bitte überweist SIE sonst den Unterhalt ( seine Schulden ) auf das Konto meines volljährigen Sohnes ( wobei dieser Unterhalt hätte auf Mein konto gehen müssen da die 3 noch minderjährig sind ) .. das volljährige Kind hat ja GAR NIX damit zu tun .. !! Ich hoffe das war jetzt etwas verständlicher … zumal es besteht ja auf dem Konto des kindesvater die Pfändung hätte er ja einfach von der Bank überweisen lassen können …. Oder ??

-- Editiert von User am 3. Oktober 2022 16:19

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Harrypotter123):
Warum bitte überweist SIE sonst den Unterhalt ( seine Schulden ) auf das Konto meines volljährigen Sohnes

Weil sie ihm das Geld leiht?



Zitat (von Harrypotter123):
ich meinte es so ich gehe davon aus

Ja, dann sollte man ganz vorsichtig sein, was man wem mitteilt.



Zitat (von Harrypotter123):
das volljährige Kind hat ja GAR NIX damit zu tun .. !!

Dann war die Zahlung wohl nicht schuldbefreiend.

Ich würde in dem Falle die Pfändung weiterlaufen lassen und durchziehen.
Einfach damit er es mal lernt, das seine Spielchen ihm auf die Füße fallen.

Das Geld kann die Freundin dann vom volljährigen Kind zurückfordern ... Hat das volljährigen Kind auch noch offene Unterhaltsforderungen an den Vater? Dann kann es sein, das der das Geld sogar behalten darf ...


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#4
 Von 
Harrypotter123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Harry van sell ! Ja er hat an das Volljährige Kind noch Schulden in Höhe von 59.000 euro … deshalb ja der Verdacht das er das Geld auf das Konto seiner Freundin umleitet aber das ist wirklich alles nur Verdacht .. da auch das volljährige Kind die Pfändung beantragt hat und da sein Anwalt den Vater mehrfach ermahnt hat weiß der Vater logischer weise das diese Pfändung auch kommt … ok das mit dem leihen könnte er so auslegen habe ich nicht wirklich drüber nachgedacht… .. ich ärgere mich weiterhin einfach nur über diese Art eines Vaters der Pflichten hat auch wenn das nicht relevant ist … aber wir kämpfen wirklich schon sooo lange Auch seine Vermögensauskunft bei der Gerichtsvollzieherin haben wir nur mit einem Haftbefehl bekommen diese waren auch von hinten nach vorne falsch Als Beispiel dort stand drin er würde monatlich für 4 Kinder zahlen dieser Mann hat noch NIE gezahlt ( widerspricht sich ja auch zur vermögensauskunft). Daten teilweise nicht da zb der Brief vom Auto liegt beim Anwalt ( nein das is Quark hat er sogar noch kakens dreist mir per email gesendet ) weil er nicht wollte das wir das auto pfänden … Und mal im Ernst wirklich er soll pro kind37 Euro bezahlen heißt 3 minderjährige Kinder =111 euro und dann sooo ein Drama.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Harrypotter123):
Ja er hat an das Volljährige Kind noch Schulden in Höhe von 59.000 euro

Dann sehe ich gute Aussichten, das der volljährige das Geld behalten darf ...

Also weiter pfänden ...


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#6
 Von 
Harrypotter123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Harry van sell ich danke für die Antwort. !! Werde aber die Tage mal berichten ich werde morgen mal vorsorglich den Anwalt anrufen

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#7
 Von 
Degenhard
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Harrypotter123,

entschuldige, wenn ich für mein Verständnis noch einmal nachfragen muss:

Du hast 2 minderjährige Kinder, für die du jeweils Unterhaltsforderungen gegenüber dem Vater hast. Diese lässt du per Kontopfändung pfänden.

Dann hast du noch ein volljähriges Kind, für das auch noch Unterhaltsforderungen offen sind (59000€).
Dieses Kind erhält nun eine Überweisung auf sein eigenes Konto von "Unbekannt" mit dem Betreff "Unterhalt für die Kinder" und sonst nichts?

Da kommt mir nur folgendes in den Sinn.
Deine Unterhaltsforderungen gegenüber dem Vater werden nicht von irgendwelchen Zahlungstransaktionen zwischen 2 unbeteiligten Personen beeinflusst, da ist der Betreff irrelevant.
Fragen, die aus dieser Überweisung heraus entstehen, müssen dann auch zwischen diesen beiden Personen geklärt werden.

Das Geld hätte auf dein Konto überwiesen werden müssen.
Auch muss m.E. eine Kindesunterhaltszahlung immer eindeutig dem Kind zuzuschreiben sein. Ich bin mir also nicht sicher, inwieweit ein lapidarer Betreff "Unterhalt für die Kinder" ausreicht, um die Erfüllung der Unterhaltspflicht gegenüber mehreren Kindern im Zweifelsfall eindeutig nachzuweisen. Zumal ja auch keine Angaben gemacht wurden, ob es sich um Begleichung von Rückständen, den laufenden Unterhalt oder beidem handelt.

Lass die Pfändung auf alle Fälle weiterlaufen:
- Hat der Vater überwiesen?
- Wurde an dich überwiesen?
- Für welches Kind und für welchen Zeitraum wurde Unterhalt überwiesen?
Lass den Vater mal ruhig beim Amtsgericht nachweisen, wie er dir den Unterhalt für Kinder überwiesen hat.

Auch dient die Pfändung dazu in Zukunft, den dann laufenden Unterhalt einzuziehen. Bei der beschriebenen Zahlungsmoral des Unterhaltspflichtigen, würde ich die Pfändung erst recht weiterlaufen lassen.

P.S.
Sind die 59000€ alleinig Unterhaltsforderungen deines Sohnes gegenüber dem Vater, oder kombiniert sich dieser Betrag auch aus deinen Forderungen aus der Zeit vor dessen Volljährigkeit? Oder sind das "einfach nur Schulden"?

Hat der Vater 2 Kontopfändungen am Hals? Deine und die deines Sohnes?

War eine direkte Lohnpfändung keine Option?





-- Editiert von User am 4. Oktober 2022 10:38

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#8
 Von 
Harrypotter123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

@Degenhard ich versuche mal deine Fragen zu Beantworten !!

Punkt 1 : 3 minderjährige Kinder zahlbetrag für alle 3 , Monatlich 111,- Euro Tituliert er wollte nie zahlen jetzt habe ich Rückwirkend und laufend Gepfändet ( Kontopfändung )

Punkt 2: Volljähriges Kind titulierte Forderung 59.000 Euro Rückwirkennder Unterhalt sowie Laufender Unterhalt das ganze Ging 2022 nochmals vor Gericht da Vater weiter alles verweigerte aber NIE gezahlt hat ich habe alle 2 Jahre erinnert gefordert alles was ging … mit Volljährigkeit ging Titel an Kind über Beschluss klar : Vater muss Zahlen !!! Kind hat Konto und Lohnpfändung eingeleitet !
Am2.10.2022 Gutschrift auf SEINEM Konto von Frau Unbekannt 535,- Euro Betreff : Unterhalt Kinder und Name des kindesvater ,, ende nicht mehr nicht weniger !!

Punkt 3 59.000 Euro sind Reine Unterhaltsschulden von Minderjährigkeit und ist dann übergangen in Volljährigkeit ( da Sohn noch in Ausbildung ist )

Die Extra Schulden habe ich schon beseitigt das is mir egal !!!
Aber ich denke den Kindern steht es zu zumal ich NIE staatliche Leistung bis Ende letzten Jahres beansprucht habe ..

Lohn Pfändung hat man uns gesagt ginge nicht da wir schon die Kontopfändung haben es würde sich dann um eine doppelpfändung handeln…

Punkt4 ; ja 2 Kontopfändung Meine für Minderjährige Kinder , volljähriges Kind für seinen Titel

Ich hoffe das ich nix vergessen habe !

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#9
 Von 
Degenhard
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

ich war bezüglich der 59000€ nur neugierig, weil ich bis dato tatsächlich davon ausgegangen bin, dass die Unterhaltsrückstände bis zur Volljährigkeit die Forderungen des betreuenden Elternteils sind.
Da lag ich nachweislich und grundlegend falsch. Wieder was gelernt.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Degenhard):
Zumal ja auch keine Angaben gemacht wurden, ob es sich um Begleichung von Rückständen, den laufenden Unterhalt oder beidem handelt.

Dann darf der Gläubiger entscheiden wie er das anrechnet. Also erst mal die Kosten, dann die Zinsen ... und der Unterhalt ist immer noch komplett offen ...


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#11
 Von 
Harrypotter123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

So wie Versprochen melde ich mich mal kurz !!! Also leider bis Heute keine Klärung für das Geld von ,,Frau Unbekannt ,, an meinen Volljährigen Sohn. Wir haben das jetzt einfach mal auf dem Konto gelassen und gehen da bis Klärung nicht dran …. mittlerweile haben wir aber Post für die 59,000 Euro unterhaltschulden an Volljähriges Kind am 27.10.2022 hat mein Sohn gegen Vater eine Gütervehandlung und Aufklärung der Sachlage ..( der Vater hatte ja eine Vollstreckungsabwehrklage eingereicht ) … gleichzeitig kamm aber der Beschluss das der Lohn gepfändet wird … Alles sehr sehr Verwirrend und auch schwer zu durchblicken … aber es kann nur besser werden … leider darf ich nicht zur Verhandlung bzw bin nicht geladen ! Stelle mir aber ernsthaft die Frage wie das Kind fragen bezüglich 2006,2007 usw beantworten soll wo er einfach noch zu klein wahr ? Na ich bin gespannt … Irgendwelche sinnvollen Tips worauf Sohnemann achten soll ??? Bin für Tips dankbar

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Harrypotter123):
telle mir aber ernsthaft die Frage wie das Kind fragen bezüglich 2006,2007 usw beantworten soll wo er einfach noch zu klein wahr ?

Man hätte sich ja mal einarbeiten können ... Zeit genug war ja.



Zitat (von Harrypotter123):
leider darf ich nicht zur Verhandlung bzw bin nicht geladen !

Was nun, darf man nicht oder ist man nur nicht geladen?
In letzterem Falle liese sich das Problem ja recht einfach lösen.
Im ersteren Falle könnte der Sohn bzw. sein Anwalt ja einen entsprechenden Antrag stellen.


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#13
 Von 
Harrypotter123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Harry von sell hallöchen erst mal !! Ja das mit dem Einarbeiten werden wir dieses Wochenende mal tun Hoffe das bleibt dann auch beim Sohnemann im Kopf ….. zum zweiten nein ich wurde nicht Geladen und laut Anwalt darf ich nicht weil ich halt nicht geladen bin ich darf vor dem Gerichtssaal Platz nehmen ( familiengericht) und da es sich erst mal um eine Güteverhandlung handelt kann man laut Anwalt auch keinen Antrag darauf stellen .. ich würde als Zeugin geladen wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt also muss auch ich warten was dabei rum kommt

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Harrypotter123):
da es sich erst mal um eine Güteverhandlung handelt

Ok, da wird erst mal nur versucht ein Vergleich zu generieren, da muss man auch keine großen Details aus 2007 Wissen ...


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#15
 Von 
Harrypotter123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallöchen Tara da bin ich wieder ! So gestern war Güteverhandlung ich musste draußen warten was völlig ok ist ! Sohnemann rein … Vater bleibt dabei er hat gezahlt Titel nicht gültig .. Richterin : es gibt keine Belege … Sohnemann: ich habe nichts erhalten habe keine staatlichen Leistungen erhalten habe immer alles erbracht … Vater : sehr ausfallend jetzt habe ich auch noch eine lohnpfändung wegen dir ! Richterin: das ist jetzt ihr Problem .. Vorschlag an Beide wie wäre eine Meditiation manchmal sinnvoll eventuell lässt es sich dann klären und Herr Vater bitte legen sie Zahlungsbelege vor ! Sie haben eine Frist 14 Tage solange bleiben alle vollstreckungen ! Sohnemann: ok ich denke darüber nach .. Vater : jaja mache ich …. Jetzt kommt es heute morgen handy an : email Kindesvater : ich möchte schnellmöglichst ein Gespräch mit meinem Sohn .. für die anderen Kinder kann ich kein Unterhalt zahlen diesen Monat da alles gepfändet ! Ich habe geantwortet nett : ok weiß ich Bescheid Sohnemann hat eine Frist zum überlegen 14 Tage bitte wende dich auch an ihn da volljährig … da kriege ich gerade eben eine Antwort vom Vater : ich werde alles an Kommunikation einstellen ! Ich zeige dich an wegen Belästigung … du deinen Weg ich meinen Weg … Beleidigung Punkt Ende ….. jetzt sag nochmal jemand der Mann ist normal !

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32140 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Harrypotter123):
Jetzt kommt es heute morgen handy an
Der Sohn ist 18. Hat der kein eigenes Handy? Oder kann der nicht dann, wenn er genug überlegt hat, an seinen Vater schreiben?
Zitat (von Harrypotter123):
Ich habe geantwortet nett :
Warum kommunizierst DU mit dem Mann? Dir ist anscheinend irgendwie auch nicht zu helfen.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
Harrypotter123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Anami liest du auch !!!! Wir haben 4 Kinder 1 ist volljährig da habe ich geantwortet schreibe deinem Sohn bitte selber !!! Die anderen sind minderjährig da muss ich wohl antworten … lesen denken antworten

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32140 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Harrypotter123):
lesen denken antworten
Ja, genau.
WEIL dein Sohn 18 und damit volljährig ist, hat dein Sohn jetzt die Sache in der Hand.
Du bist nun raus.
Deshalb musstest du gestern im Gericht auch draußen warten.
Deshalb konnte der 18jährige Sohn allein mit dem Vater und der Richterin sprechen.
Deshalbdarf dein 18jähriger Sohn nun alleine seine 14 Tage Bedenkzeit nutzen und darf das seinem Vater auch ganz allein mitteilen, wenn er fertig ist mit seinen Überlegungen.
Du bist raus.
Du bist nun übrig für die 3 minderjährigen Kinder... als Ansprechpartnerin und zum antworten und alles weitere.

Ich lese längst dein Chaos mit. :augenroll:

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#19
 Von 
Harrypotter123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Anami mal ernsthaft gelesen was ich geschrieben habe !!!! Ich musste draußen warten vollkommen okay !!! Vater schrieb MIR eine email , meine Antwort : bitte wende dich an dein Kind er ist volljährig … ich möchte mich gar nicht mit darein hängen und gehe auf seine Emails überhaubt nicht ein Außer : wende dich an deinen Sohn er ist volljährig ‍♀

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32140 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Harrypotter123):
@ Anami mal ernsthaft gelesen was ich geschrieben habe
Natürlich ganz ernsthaft.

Antwort: DU bist RAUS, was deinen volljährigen Sohn betrifft.

RAUS bedeutet auch, das DU dem Vater nicht mitteilen musst, dass der sich an sein volljähriges Kind wenden soll.
...isses so schwer zu verstehen? :bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#21
 Von 
Harrypotter123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Anami !!! Soll ich mal was sagen ich muss sogar noch mehr ich muss sogar per Vorladung dann an der Meditation teilnehmen weil es die Richterin gerne so möchte … ( Nein ich wurde nicht gefragt ) und warum möchte sie das weil ich laut ihrer Aussage informationsgeberin bin !! Hmm finde denn Fehler ?! Aber ist nicht schlimm ihre Antworten sind für mich nicht gerade beitragend … schönes Wochenende

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