Volljährig in Erstausbildung - Unterhaltsklage?

26. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
chrischa86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Volljährig in Erstausbildung - Unterhaltsklage?

Hallo,

ich bin 22 Jahre alt und vollführe seit dem 1.9. dieses Jahres eine Erstausbildung zum Einzelhandelskaufmann.
Ich habe bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf BAB gestellt, dem widersprochen wurde, da ein Unterhalt von gut 600 Euro angerechnet wurde, den ich aber nicht bekomme.

Meine Eltern sind seit meinem vierten Lebensjahr geschieden und bis zu meinem Schulabschluss hat mein Vater brav meinen Unterhalt gezahlt.
Jetzt habe ich mitbekommen, dass ich in meiner momentanen Situation auch unterhaltsberechtigt bin (Einkommen ca. 580€ netto monatl., nicht mehr im Haushalt der Mutter lebend).
Mein Vater hat auf mehrere Briefe nicht reagiert und nun überlege ich, ob ich es mit einer Unterhaltsklage versuchen soll. Ich habe jedoch nicht soviel Geld um Gerichts- und Anwaltskosten aufzubringen.
Kann man sich in einem solchen Fall irgendwo kostenlos beraten lassen? Auf welche Summe könnten sich die Kosten in etwa belaufen? Wie läuft das mit einer Prozesskostenbeihilfe?

LG und frohe Restweihnachten aus der Hauptstadt :)

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Chrischa,

du magst u.U. unterhaltsberechtigt sein, aber dein Einkommen und das Kindergeld werden voll auf deinen Bedarf angerechnet.
Der liegt bei 640€. Liegst du etwas drüber!:)

Von dem abgesehen wären BEIDE Elternteile zu Unterhalt verpflichtet, nicht nur dein Vater.

Vergiss das mit einer Klage am besten gleich wieder!
Warum redest du nicht mit deinen Eltern, ob sie freiwillig etwas zuschießen?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert von Loddar am 26.12.2008 20:59

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#2
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
chrischa86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Nun ist es aber so, dass ich ab nächstes Jahr nicht mehr kindergeldberechtigt bin, weil ich die Einkommensgrenze dafür übersteige!? dann bleibt mir nur noch mein Ausbildungsgehalt, das 640 € deutlich unterschreitet!?
Von meinen 570€ Einkommen gehen 300€ ab für Miete und Strom sowie 50 € für eine ÖPNV-Monatskarte. Gibts da echt keine Möglichkeit?
Meine Mutter kann nichts zahlen, das weiß ich sicher.

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#4
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Chrischa,

7680€ sind die Grenze für Kindergeldberechtigung.
Von deinem Brutto-Gehalt werden Sozialabgaben und auch Werbungskosten vorab abgezogen.

Warum redest du nicht mit deinem Vater?
Freiwillig sind die meist spendabler, als wenn da ein Anwaltsbrief ins Haus flattern würde...

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
chrischa86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Mit ihm kann man nicht reden. Für meinen BAB-Antrag brauchte ich ja auch Gehaltsbescheinigungen von ihm, er hat Briefe nicht beantwortet und am telefonisch war er gerade "nicht zuhause"...

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#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Nun Chrischa,

verpflichtet ist dein Vater bei deinem Einkommen jedenfalls nicht, da du deinen Bedarf selbst deckst.

Im Übrigen würde dein Vater, da deine Mutter nicht leistungsfähig zu sein scheint, nur nach seinem Einkommen nach DDT haften.Und da müsste er schon ein sehr hohes Einkommen haben....
Andere Unterhaltsberechtigte gingen dir vor.

Grüßle




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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Mit ihm kann man nicht reden.


Könnte es sein, dass er nicht sehr begeistert ist, weil du mit 22 gerade mal in der Erstausbildung steckst?

Wie gesagt, dein Anspruch ist gedeckt.

gruß azrael

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#9
 Von 
chrischa86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hatte nach dem Abitur eine andere Ausbildung, die aber wegen der neuen abgebrochen. Man muss vielleicht dazu sagen, dass ich ihn mit 4 Jahren das letzte Mal gesehen hab und aufgrund seiner Taten damals nicht den Wunsch auf engen Kontakt mit ihm hab. Nunja, meine Fragen sind ja beantwortet =) Danke euch!

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#10
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

quote:
Ich hatte nach dem Abitur eine andere Ausbildung, die aber wegen der neuen abgebrochen.

Damit könntest du unter Umständen (unabhängig davon, dass dein Bedarf aus eigenen Mitteln bereits gedeckt ist) auch gar nicht mehr unterhaltsberechtigt sein. Das käme nun auf den Einzelfall an, d.h. wann Schule beendet, wie lange die erste Ausbildung bis zum Abbruch, Grund für den Wechsel der Ausbildung.

Eine Umorientierung ist zwar generell möglich, trotzdem sind auch da einige Dinge zu beachten.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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