Volljährigen-Unterhalt

21. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mischel007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Volljährigen-Unterhalt

Sorry,bin ein wenig verzweifelt,
also der Anschrift nach lebt mein Sohn im eigenen Hausstand,
Ich bin nicht mit meiner LG verheiratet,und mein Nettoeinkommen beträgt mtl. etwa 1750 Euro,die mtl. Belastungen
Miete ,Kredite,etc.Unterhalt für meinen Jüngsten Sohn belaufen sich auf etwa 1400 Euro,der Rest
würde mir zu Leben bleiben.
Um die Steuerklasse 2 nicht zuverlieren lebe ich nicht
mit meiner LG in einer Wohnung.
Die Mutter meines 18 jährigen Sohnes ist im Besitz einer Eigentumswohnung .
Und was ich vergessen habe geht er auf eine weiterführende Schule,lt Anwaltschreiben ist er ein privilegierter Volljähriger.
Gruß Michel


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-- Editiert von mischel007 am 21.10.2007 09:47:30

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hi Mischel,

der Bedarf deines Sohnes liegt bei 640€, abzgl. vollem Kindergeld und zu beantragendem Bafög, die unter beiden Elternteilen einkommensabhängig aufgeteilt werden.

Ist nur ein Elternteil leistungsfähig, zahlt der soviel, wie sich allein aus seinem Einkommen nach DDT ergibt.

Wären bei dir 401 - 154 = 247€.

Grüßle



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#2
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

hallo zusammen
wie bezahlt dein sohn seine wohnung ohne einkommen ?
wenn er nur zur schule geht kann er doch nebenbei arbeiten gehen

mfg Ostseeperle;)

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Mischel,

vergessen:

Mit Auszug deines Sohnes ist die Privilegierung weg.

privilegierte volljährige Kindern (§ 1603 Abs.2 S.2 BGB )
Vorraussetzungen dafür:
· bis 21 Jahre und
· befindet sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung und
· sie leben im Haushalte der Eltern oder eines Elternteils und
· unverheiratet sind


Grüßle

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#4
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Mischel007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
vielen Dank vorerst es hat mir sehr geholfen.
Falls es noch mehr gibt,wäre ich weiterhin
erfreut über Eure Ratschläge.

Tschüß Mischel

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