Hallo,
ich hatte es bereits in einem anderen Thread (Forum) bezüglich der Schulform beschrieben, auf die meine Tochter (19) Jahre derzeit geht.
Aus der Werksrealschule heraus besucht sie also die zweijährige Berufsfachschule. Diese dient zum Erwerb der Fachschulreife, die der Mittleren Reife gleichgestellt ist.
Die Tochter besucht keine allgemeine Schulausbildung
Diese Schulform (Lt. Schulbescheinigung endet: Juli 2019) hat keinen berufsqualifizierenden Abschluss. Des Weiteren hat die KM keine erhöhte Erwerbsobliegenheit und die Tochter gilt als "nicht priviligierte Volljährige".
Der Volljährigen-Unterhaltstitel endet im Juli per Datum zum 31.07.2019.
Meine Tochter musste das letzte zweite Jahr der zweijährigen Berufsfachschule wiederholen. Somit ist sie jetzt im Wiederholungsjahr, das im Juli 2019 endet.
Bis jetzt hat sie auf ihre Bewerbungen bei den Krankenhäusern (ob als Krankenschwester - keine Ahnung) oder als medizinische Fachangestellte Absagen erhalten.
Weiter hat sie mir mitgeteilt, sich gf auch fürs "FSJ oder BVB zu bewerben.
Für Abitur zu melden, sagt sie, würde es mit den Noten nicht reichen.
Ich kann nur abwarten. Aber mit der Unterhaltsberechnung mit FSJ ist ja auch wahrscheinlich etwas kompliziert.
Gruss Boxxter
-- Editiert von boxxter am 20.04.2019 13:14
Volljährigen-Unterhaltstitel endet bald
20. April 2019
Thema abonnieren
Frage vom 20. April 2019 | 13:10
Von
Status: Schüler (201 Beiträge, 41x hilfreich)
Volljährigen-Unterhaltstitel endet bald
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. April 2019 | 14:08
Von
Status: Lehrling (1346 Beiträge, 508x hilfreich)
Kommt wohl darauf an. Beim FSJ, wenn es nicht für die Berufsausbildung oder das Fachabi zwingend nowendig ist war bisher eher kein zusätzlicher Unterhalt fällig. Vor allem, da das FSJ ja mit ca. 370 € (Taschengeld, Fahrtgeld, Verpflegung) + Kindergeld den Bedarf des Kindes deckt ;-)
#2
Antwort vom 20. April 2019 | 14:53
Von
Status: Unbeschreiblich (32007 Beiträge, 5632x hilfreich)
Ja. Was möchtest du wissen?ZitatDer Volljährigen-Unterhaltstitel endet im Juli per Datum zum 31.07.2019. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. April 2019 | 19:59
Von
Status: Schüler (201 Beiträge, 41x hilfreich)
Hallo,
ZitatBeim FSJ, wenn es nicht für die Berufsausbildung oder das Fachabi zwingend nowendig ist war bisher eher kein zusätzlicher Unterhalt fällig. :
erst einmal danke. Ich muss weiterhin warten, was sich bis zum Ende der Schulzeit der Tochter ergibt, bzw. ob ihre Bewerbungen zum Erfolg führen.
#4
Antwort vom 23. April 2019 | 23:00
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
So wie ich es verstanden habe, stellt derjenige, der einen neuen Beitrag erstellt, mindestens eine Frage und die andere Teilnehmer antworten sodann hierauf.
Und jetzt?
Schon
267.063
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
24 Antworten
-
58 Antworten
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
13 Antworten