Volljährigen-Unterhaltstitel endet bald

20. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)
Volljährigen-Unterhaltstitel endet bald

Hallo,

ich hatte es bereits in einem anderen Thread (Forum) bezüglich der Schulform beschrieben, auf die meine Tochter (19) Jahre derzeit geht.

Aus der Werksrealschule heraus besucht sie also die zweijährige Berufsfachschule. Diese dient zum Erwerb der Fachschulreife, die der Mittleren Reife gleichgestellt ist.
Die Tochter besucht keine allgemeine Schulausbildung
Diese Schulform (Lt. Schulbescheinigung endet: Juli 2019) hat keinen berufsqualifizierenden Abschluss. Des Weiteren hat die KM keine erhöhte Erwerbsobliegenheit und die Tochter gilt als "nicht priviligierte Volljährige".

Der Volljährigen-Unterhaltstitel endet im Juli per Datum zum 31.07.2019.

Meine Tochter musste das letzte zweite Jahr der zweijährigen Berufsfachschule wiederholen. Somit ist sie jetzt im Wiederholungsjahr, das im Juli 2019 endet.

Bis jetzt hat sie auf ihre Bewerbungen bei den Krankenhäusern (ob als Krankenschwester - keine Ahnung) oder als medizinische Fachangestellte Absagen erhalten.
Weiter hat sie mir mitgeteilt, sich gf auch fürs "FSJ oder BVB zu bewerben.

Für Abitur zu melden, sagt sie, würde es mit den Noten nicht reichen.

Ich kann nur abwarten. Aber mit der Unterhaltsberechnung mit FSJ ist ja auch wahrscheinlich etwas kompliziert.

Gruss Boxxter

-- Editiert von boxxter am 20.04.2019 13:14

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Kommt wohl darauf an. Beim FSJ, wenn es nicht für die Berufsausbildung oder das Fachabi zwingend nowendig ist war bisher eher kein zusätzlicher Unterhalt fällig. Vor allem, da das FSJ ja mit ca. 370 € (Taschengeld, Fahrtgeld, Verpflegung) + Kindergeld den Bedarf des Kindes deckt ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von boxxter):
Der Volljährigen-Unterhaltstitel endet im Juli per Datum zum 31.07.2019.
Ja. Was möchtest du wissen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von ratlose mama):
Beim FSJ, wenn es nicht für die Berufsausbildung oder das Fachabi zwingend nowendig ist war bisher eher kein zusätzlicher Unterhalt fällig.


erst einmal danke. Ich muss weiterhin warten, was sich bis zum Ende der Schulzeit der Tochter ergibt, bzw. ob ihre Bewerbungen zum Erfolg führen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

So wie ich es verstanden habe, stellt derjenige, der einen neuen Beitrag erstellt, mindestens eine Frage und die andere Teilnehmer antworten sodann hierauf.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen