Liebe Forummitglieder,
dieser Post wird wohl etwas länger, ich würde mich aber freuen wenn ich Eure Meinung dazu erhalten könnte, schon mal vielen Dank dafür.
Nun zur Sache: Meine Tochter ist im Mai diesen Jahres 18 geworden. Bin bereits im April zum Anwalt wegen Neuberechnung – die Kleinigkeiten erspare ich hier. Meine Exfrau wurde angeschrieben und gebeten ihre Gehaltsunterlagen zu erbringen. Wir bekamen dann ein Nachweis ihrer Arbeitgeberin das sie 398,- Euro im Monat verdient, so das meine Ex sagt sie könnte kein Unterhalt leisten – das alte elendige Spiel. Dazu muss man wissen, das meine Ex und ihre Arbeitgeberin seit über 25 Jahren befreundet sind, mehr sag ich jetzt nicht dazu.
Mein Anwalt hat sie dann aufgefordert, da sie wieder verheiratet ist, und keine weiteren Kinder oder hilfsbedürftige Personen betreut, eine Stellungnahme abzugeben, was sie in den letzten 12 Monaten getan hat um eine Vollzeitstelle zu bekommen, da auch sie gesteigert Unterhaltspflichtig ist. Außerdem sollte ihr Ehemann seine Gehaltsunterlagen vorzeigen, damit festgestellt werden kann in wie weit er ihr Unterhalt/Taschengeld zahlen könnte.
Nun sollte meine Tochter noch ihre Unterhaltsberechtigung nachweisen, Abschlusszeugnis, Bewerbungen, evtl. Schule - es kam aber nichts. Nach mehrmaligen verstrichenen Aufforderungen habe ich dann den Unterhalt – Titel abgelaufen – auf Anraten meines Anwalts eingestellt. Plötzlich kam ein Brief vom Jugendamt – war uns aber auch schon klar.
Jetzt sieht es nach langem hin und her so aus. Ich habe nun das Zeugnis, und eine Anmeldung zur Höheren Handelsschule meiner Tochter. Leider keine Schulbescheinigung ob sie auch wirklich angenommen wurde, da der Notendurchschnitt hart an der Grenze ist. Ich habe keine Stellungnahme meiner Ex, der Ehemann weigert sich sein Gehalt offen zulegen (wen wunderts). Und die aktuellen Steuerunterlagen sind auch noch nicht da.
Dafür habe ich eine, in meinen Augen abenteuerliche Berechnung des Jugendamtes über den von mir zu zahlenden Kindesunterhalt erhalten.
Jugendamt berechnet den zu zahlenden Unterhalt folgendermaßen:
Jahresnetto / 12 = 3092,- bereinigtes Einkommen, ohne nachgewiesener Abzüge (Steuervorrauszahlungen etc.).
Wir haben aktuell in diesem Jahr (bin auch wieder verheiratet) Einkommensteuerrückzahlung und –vorauszahlung in Höhe von 5000,- Euro zu leisten. Das geht doch wohl von meinem Nettolohn ab, zumindest Anteilsmäßig. Außerdem fehlt die Pauschale für Arbeitsmittel etc. ?%. Dann steht dort plötzlich „Summe bereinigtes Netto der Eltern: 3491,58. Aha, die 398,- meiner Ex wurden hinzugezählt – ist ja auch ok.
Dann geht es weiter mit Unterhaltspflichtig ist der Vater
(nichts von der Mutter), und man ordnet mich – Nach Berechnung mit Gleichrangigen (was auch immer das heißt? Tochter ist einziges Kind) in DT Stufe 10 ein (570,- €, also bei 3500,- Netto(!)).
Danach folgt die Zeile Berechneter Unterhalt für privilegierte Volljährige 536,- abzüglich Kindergeld 77,- = zu zahlender Unterhalt vom Vater 459,-.
Wenn der Bedarf meiner Tochter bei 570,- oder 536,- € (?) liegt, wo ist dann der Beitrag meiner Ex. Hier wird mir der komplette Unterhalt aufgebürdet. Im Anschreiben des JA stand das meine Ex Naturalienunterhalt leistet, nur leider fehlt jegliche Summe in welchem Umfang. Dies muss ja wohl noch berücksichtigt werden. Und wenn ich schon alles zahlen soll laut dieser Berechnung, dann ja wohl bitte mit 154,- € Abzug des vollen Kindergeldes. Mit Verlaub, ich habe das Gefühl das ich hier mal wieder eine feministische Kampfhenne beim JA erwischt habe, währe ja nicht das erste Mal.
Was meint ihr zu der Berechnung des JA, ich jedenfalls werde es so nicht hinnehmen. Momentan bin ich versucht es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen, um an die Stellungnahmen meiner Ex ranzukommen, bzw. ihr bei weiterer Weigerung ein fiktives Gehalt anrechnen zu lassen.
Bin mal gespannt was mein Anwalt sagt.
Grüße
Volljährigenunterhalt - Berechnung Jugendamt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
ja die Berechnung kann so nicht stimmen.
Erst einmal sind alle zur Auskunft verpflichtet.Tochter hat Schulbescheinigung vorzulegen!!Hat Tochter Einkommen?
Mutter hat NACHZUWEISEN, dass sie sich intensiv um Arbeit bemüht.Sie hat sich weiterhin einen "Taschengeldbetrag"bzw. Unterhalt von ihrem neuen Ehemann anrechnen zu lassen.(in meinem Fall war es ähnlich nur umgekehrt)
Es ist richtig, dass das bereinigte Einkommen beider Eltern zur Berechnung herangezogen wird.
Abzulesen 4 Altersstufe der DDT.
Kann aber nur ein Elternteil den Unterhalt leisten - so wie es im Moment bei euch aussieht- so berechnet sich der Unterhalt allein nur nach deinem bereinigten Einkommen - abzüglich vollem Kindergeld!
Hast du z.b.einen Betrag von 500 €(lt. Tabelle) so ist von dir ein Betrag von ca. 346€ zu zahlen.Wird deiner Ex ein Fiktiveinkommen angerechnet(was durchaus der Fall sein kann!)dann wird der ermittelte Betrag lt. Tabelle (abzgl.KG)prozentual ja nach Einkommen aufgeteilt.
Natürlich müssen bei deinem Einkommen berufsbedingte Aufwendungen sowie Steuererstattungen bzw. Nachzahlungen berücksichtigt werden.
Eine genaue Berechnung kann dir hier eigentlich wirklich nur ein Anwalt machen.
Weiterhin erhält deine Tochter den Unterhalt und das Kindergeld auf ihr Konto. Wie sie das mir ihrer Mutter regelt bzgl.Kosten für Unterkunft, Versorgung etc.ist ihre Sache.
Gruß Thessa
Hallo Thessa,
erst einmal vielen Dank. Meine Tochter verdient sich ein Taschengeld von mtl. 60,- € durch einen Tanzkurs hinzu den sie gibt. Das Geld soll sie auch um Himmelswillen behalten. Mehr weiß ich zu dem Thema nicht.
Meine Ex und ihr Ehemann verweigern sich total, so das ich keine Informationen auf "friedlichem Wege" bekommen kann. Hier ist mit meinem Anwalt abzusprechen wie es weiter gehen soll. Ebenfalls soll mal eine realistische Berechnung des Unterhalts erfolgen.
Meine Tochter schickt mir immer nur (bereits das 3. Mal) ihre Schulanmeldung als Beweis zu. Diese Anmeldung sagt überhaupt nichts darüber aus, ob sie auch angenommen wurde.
Wenn ich hier den Beweis hätte, wäre ich auch bereit meiner Tochter einen Vorschuß (Rest muß nach Klärung der Unterhaltszahlung nachgezahlt werden) zu überweisen. Ich bin aber überhaupt nicht bereit diese etwas merkwürdige Berechnung des JA anzuerkennen bzw. alles alleine zu zahlen.
Gut, ich habe nun am Montagabend einen Termin bei meinem RA. Da meine 2. Frau in der privaten Arbeitsvermittlung tätig ist, und dadurch über unzählige Kontakte verfügt, hat sie bereits freundlicherweise ihre Mithilfe bei einer Arbeitssuche meiner Ex angeboten. Dies werde ich auch meinem RA so sagen, mal sehen wie meine Ex darauf reagiert.
Wenn ich das so richtig sehe, muß meine Ex einen Vollzeitjob annehmen, der auch nicht unbedingt mit ihrem erlernten Beruf (Einzelhandelskauffrau) zu tun haben muß, oder?
Gruß
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ich würde mich aber freuen wenn ich Eure Meinung dazu erhalten könnte
ich kenne deine situation jetzt nur soweit du sie selbst schilderst, aber eine frage drängt sich mir beim lesen deines threads direkt auf:
willst du die unterstützung deiner tochter jetzt einstellen, nur weil sie volljährig geworden ist? hört sich beinahe so an, als wäre damit auch deine vaterschaft erloschen?
oder geht es dir nur darum, deiner ex unannehmlichkeiten zu bereiten...rache?? auf dem rücken deines einzigen kindes???
entschuldige, aber bis hierhin hört es sich ziemlich kleinkrämerisch und verbohrt an...nur so meine
meinung
dave
Hallo Norddeutscher,
also deine Ex als auch deine Tochter wollen noch nicht so recht verstehen, dass sie beide jetzt auch Nachweispflichten haben. Es ändert sich nun einmal sehr viel ab Volljährigkeit.
Ich gehe davon aus das deine Tochter noch als "privilegiert" einzustufen ist und somit hat deine Ex eine erhöhte Erwerbsobliegenheit!30 Bewerbungen/Monat werden da schon gefordert.Sie hat jede Arbeit auch Artfremde anzunehmen!!
Speziell in meinem Fall hat mein Mann alle Kriterien(bzgl.Bewerbungen- bundesweit!) erfüllt und trotzallem wurde ihm ein Fiktiveinkommen angerechnet.
Somit muss er für seinen 19 jähr. Sohn(allgm. Schulausbildung Abi)weiter zahlen.
Ohne aktuelle Schulbescheinigung kann schon mal garnichts passieren. Wann beginnt denn die Schule? Wenn sie keine Schule besucht, hast du maxm. für etwa 3-4 Monate nach ihrem letzten Schulbesuch(Realschule etc)Unterhalt zu leisten.Danach muss sie sich um Ausbildung, Job usw.bemühen und dies auch NACHWEISEN.Sie ist angehalten Jobs bis zum evtl. Beginn einer Schul-oder Berufsausbildung anzunehmen um ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
Nach dem Besuch beim RA wirst du schlauer sein.
Viel Glück!
Thessa
--- editiert vom Admin
@dave
Ich wollte die Unterhaltsleistungen für meine Tochter nicht einstellen. Hättest Du richtig gelesen, wäre Dir aufgefallen das ich als erster beim Anwalt war um eine Neuberechnung machen zu lassen, da meine Ex nun auch Unterhaltspflichtig geworden ist und das war nicht zu Nachteil meiner Tochter gedacht, sondern damit sie nicht gegen mich klagen muss. Momentan zahle ich keinen Unterhalt, da ich nach sehr vielen Aufforderungen keine Unterlagen von meiner Tochter bekommen habe. Mir auch keiner erzählte ob sie weiter zur Schule geht, ob Sie Bewerbungen schreibt etc. Und nochwas, wer 14 Jahre nach der Scheidung auf Rache aus ist, ist Niveaumässig nicht auf meiner Linie. Übrigens war ich derjenige der sich hat scheiden lassen, soviel zu Deiner Rachetheorie. Mir geht es hier um eine gerechte Unterhaltszahlung, und das ist mein Recht!!! Meine Vaterschaft ist übrigens nicht erloschen, sie besteht aber auch nicht aus zahlen und Schnauze halten. In meinem 2. Post schrieb ich das ich bereit bin Vorschuss an meine Tochter zu zahlen. Macht das ein Kleinkrämer? Dave, erst alles richtig lesen und verstehen, dann schreiben, ok
@Thessa
Die Schule begann am 31. August 2006, entsprechende Schulbescheinigungen wurden bereits 14 Tage eher auf Anforderung ausgestellt. Weiß dieses von Nachbarn die die Bescheinigung für Amtsangelegeneiten ihres Sohnes benötigten. Deshalb kommt mir ja auch alles so komisch vor. Das mit Deinem Mann, hätte ich wiederum so nicht für möglich gehalten, wenn er sich doch wirklich bemüht hat.
@Loddar`s Schwester
Sie gilt bei Besuch der Höheren Handelsschule als privilegiert (OLG-Urteil). Nachzulesen bei Treffpunkt-eltern.de. Habe leider den Link nicht mehr. Bei Interesse gehe ich aber gerne noch mal auf Suche
--- editiert vom Admin
@ndd123
es ist mir schon aufgefallen, dass du zuerst zum anwalt gehst, statt dich bei deiner tochter persönlich zu erkundigen...find ich traurig, sorry
und nach allem, was ich von dir lese, bezweifel ich immer noch, dass es dir um eine gerechte
unterhaltszahlung geht...oder was soll daran 'gerecht' sein, dass du deine schuldigkeit getan hast und keinerlei verantwortung mehr übernimmst, weder in form von unterhaltsleistungen, geschweige denn jedwede sonstige unterstützung, die ein vater leisten kann, während deine exfrau den gesamten lebensunterhalt eurer tochter bestreitet?
offensichtlich ist dir der lebensweg und das glück deiner tochter völlig egal und du lauerst vielmehr schon monate vor ihrer volljährigkeit darauf, endlich deine unterhaltsleistung einstellen zu können
dich zähle ich zu der sorte leute, die lieber ein paar tausend euro an ihren anwalt zahlen, als nur einen cent mehr als gesetzlich vorgeschrieben an ihre eigenen kinder...armselig, wenn du mich fragst
setz dein recht nur durch, hier findest du sicher genügend sympathisanten
dave
Hallo noch mal,
ja das würde ich bestimmt auch etwas merkwürdig finden bzgl. der Schulbescheinigung.Wenn sie auf diese Schule geht- was spricht dagegen einen entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Diese Bescheinigung wirst du auch benötigen um den halben Kinderfreibatrag auf deiner Steuerkarte 2007 eintragen zu lassen.
Also abwarten, schließlich will sie ja etwas von dir. Ohne Nachweis - eben auch kein Geld!;)
Dein Titel ist abgelaufen und somit laufen keine Schulden auf.
Ich weiß nicht, war ich vielleicht zu blöööööd gegenüber meinem Ex Mann??;) Ich habe von mir aus(also ohne Aufforderung), nach Abschluss der Schule(FOS) meines Sohnes alle notwendigen Mitteilungen an ihn gemacht.Nachweise wie Bewerbungen, Vorstellung beim AA etc..erbracht. Muss dazu sagen, dass mein Ex vor 7 Jahren den Kontakt zu seinem Sohn nach erneuter Heirat GRUNDLOS abgebrochen hat.:( Deshalb habe ich mich um diese Angelegenheit gekümmert.
Weil mein Ex (eigentlich)immer Unterhalt gezahlt hat, sah ich mich schon auch verpflichtet ihm Auskunft zu geben.Da brech ich mir keinen "Zacken" aus;)! Schluss endlich - hat nun keiner von uns mehr Unterhalt zu zahlen. Sohn macht Ausbildung:)und sein Azubi - Geld deckt seinen Bedarf.
Ja was meinen jetzigen Mann angeht, so war es eine harte Zeit für mich, als er arbeitslos war und auch kein ALG2 bekam.Wie gesagt er ist seiner Erwerbsobliegenheit voll nachgekommen- wurde auch von der Richterin so gesehen- aber letztendlich wurde ihm ein Fiktiveinkommen angerechnet und er(ich)musste für 2 Kinder weiter zahlen.
Die Abänderungsklage wurde abgewiesen.
Ich meine, nicht das wieder ein Dave kommt und schreibt, man(n)will sich aus der Verantwortung ziehen , das war nicht unser Ziel, denn zum VATER sein gehört noch mehr als nur zahlen.
Also Norddeutscher kannst ja mal schreiben wie das Gespräch beim RA gelaufen ist.Vielleicht ist dein Töchterchen bis dahin ja auch einsichtig.
Gruß Thessa
Hallo dave,
ich weiß nicht was deine Angriffe hier sollen? Warum soll denn nur immer das Recht auf Seiten der Unterhaltsberechtigten sein??!! und die Pflichtigen haben NUR Pflichten?
Nordeutscher´s Tochter hat nun mal die Pflicht ihrem Vater auch mal eine ! Auskunft zu geben.
Eine Schulbescheinigung ist ja wohl kein Problem, die bekommt man innerhalb kürzester Zeit ausgestellt.
Und er hat nie behauptet nicht mehr zahlen zu wollen - es muss jetzt nur neu berechnet werden und das geht nur, wenn alle Mitspielen;)
Oder Dave würdest du freiwillig 200-300 € zahlen?
Ich habe selbst Unterhalt für meinen Sohn bekommen und glaube mir ich weiß auch was ein Kind kostet.Mein Sohn lebt auch noch bei mir!
Weil ein Kind eben auch WAS kostet haben mein jetziger Mann und ich auch auf sehr vieles verzichtet um den Unterhalt für seine Kinder zahlen zu können.
Aber irgendwann muss damit ja auch mal Schluss sein.Wenn Kinder Erwachsene werden, sollten sie schon auch einbißchen Selbständigkeit an den Tag legen. Das zukünftige erwachsene ! Leben wird nicht viel leichter werden und sie müssen sich später auch allein durchkämpfen(Ernähren!!)Immer nur auf MAMI und PAPI verlassen??? (bzw. auf dessen Tasche liegen! - nein danke!
Ich habe mit 21 meine eigene kleine Familie gehabt und war berufstätig - und glücklich:)
Natürlich kann mein Sohn IMMER zu mir kommen - jederzeit! Das ist ja auch irgendwie selbstverständlich!
Im Gegensatz zu seinem Vater, der nicht einaml weiß wie sein Sohn jetzt aussieht! Was sagst du zu diesen Vätern????
Vater werden ist nicht schwer - Vater sein dagegen sehr!!
Waren nur mal meine Gedanken, vielleicht fehlt dir gbzgl. noch die Erfahrung.
Thessa
@dave
Um das mal richtig zu stellen. Zuerst habe ich mich mit meiner Tochter unterhalten, die seit ca. 5 Jahren immer nur dann kam wenn es was zu holen gab. Was ich in all den Jahren zusätzlich zu meinen Unterhaltszahlungen geleistet habe, sprengt hier wohl den schriftlichen Rahmen. Und Verantwortung übernehmen, das habe ich versucht. Ich wollte das gemeinsame Sorgerecht, leider war dies so ohne weiteres vor 14 Jahren nicht möglich. Das Sorgerecht bekam meine Ex alleine, weil sie alles alleine machen wollte. Selbst die Richterin fand es nicht gut, konnte aber nicht anders. Wenn ich etwas wissen wollte über meine Tochter, ob nun Schule oder Arzt, dann bin ich so abgeblitzt. Aber das findest Du warscheinlich in Ordnung, hat halt selber Schuld, warum hat er nicht um das Sorgerecht gekämpft, zum Wohle der Tochter. Kann ich Dir sagen, weil meine Ex alles auf meine Tochter ablud, kennst Du das Gefühl wenn Dein Kind am Fenster steht, sich freut das es Dich sieht, du klingelst um sie wie abgemacht abzuholen. Und dann macht keiner auf. Kennst Du das Gesicht eines Kindes das am Fenster steht und weinend mit ansehen muß wie der Vater mit Tränen in den Augen wieder gehen muss. Kannst Du Dir auch nur im entferntesten vorstellen wie toll es ist über Anwalt und Polizei mit einer einstweiligen Verfügung dein Kind sehen zu können. Alles nur weil du dich erdreistest das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten gerade um sich um die Tochter zu kümmern und sich eben nicht aus der Verantwortung zu stehlen. Du hast doch gar keine Ahnung was da alles abgelaufen ist. Ich habe meiner Tochter immer sehr gerne geholfen, und ich helfe ihr auch in Zukunft weiter. Dies kannst Du gar nicht beurteilen weil Dir hier viel zu viele Hintergrundinformationen fehlen.
Und im übrigen zähle ich Dich eher zu den Leuten die ohne Kentnisse der Sachlage andere gerne verunglimpfen. So, und nun schreibe was Du willst, Ernst nehmen kann ich es nicht. Sammle erst einmal die Erfahrung - und das sind bei Leibe nicht alle - dann, und erst dann, kannst Du über mich schreiben das ich mich drücken will. Und glaube mir, ich wünsche Dir diese Erfahrungen von ganzem Herzen. Mal sehen wie Deine Meinung dann ist.
@Thessa
mach ich doch gerne.
liebe thessa
schade, dass du meine sehr subjektive und sehr persönliche meinung gleich als angriff siehst, aber bevor du dich weiter vergalloppierst:
a) rechte und pflichten sehe ich immer auf beiden seiten
b) ich spreche dem vater nicht
das recht auf auskunft ab
c) ich fühle mich geschmeichelt, wenn du mir 'jugendliche' unerfahrenheit unterstellst, habe ich doch selbst eine 19-jährige tochter, für die ich, um damit deine frage zu beantworten, weit mehr als 300€ monatlich an unterhalt zahle...freiwillig, d.h. ohne dass ich, gar über einen anwalt, bescheinigungen einsammel und groß rumrechne, ob ich nicht ohne diesen unterhalt noch etwas mehr kohle scheffeln könnte
bei all dem habe ich nicht das gefühl, dass sie mir 'auf der tasche liegt', sondern ich sehe, wie sie nur mit mühe versucht, ihr leben in den griff zu kriegen und dabei meine unterstützung braucht...immerhin ist auch sie nunmal ein scheidungskind und somit in gewisser weise benachteiligt
sollte ich ihr in der situation auch noch in den rücken fallen und triumphieren, wenn ich meinen unterhalt einstellen könnte?
lieber freue ich mich mit ihr, wenn sie es eines tages geschafft hat, auf eigenen füßen zu stehen...kann aber noch dauern
dave
Hallo Dave,
ich habe es nicht persönlich genommen - oh nein.
Aber wenn du jetzt den Text von Norddeutscher liest, dann wirst du doch hoffentlich verstehen, worum es ihm eigentlich geht.
Schön, dass es bei dir so gut läuft:)Vielleicht hast du mit deiner Ex auch ganz andere - bessere Trennungszeiten- durchlebt. Aber es gibt auch solche wie bei Norddeutscher - welche im allgemeinen die Regel sind. Ich sehe selber parallelen zu meinem Leben. Ob bei der damaligen Trennung meines jetzigen Mann als auch während meiner Trennung ist vieles sehr sehr mies gelaufen und dabei sind die Kids (fast)immer die Leidtragenden.
Mein Ex hat seit Jahren keinen Kontakt zu seinem Sohn - aber ich habe ihm trotzdem Info´s bzgl. seines Sohnes gegeben.
Man kann niemanden zum Umgang zwingen!
Viele Mütter/Väter benutzen die Kinder als Druckmittel- leider:(
Dies hat auch mein jetziger Mann kennengelernt.Auch er hat um seine Kinder gekämpft und viele Tränen dabei gelassen.
Jedenfalls würde mein Ex nicht einen Cent mehr bzw. freiwillig jetzt während der Ausbildung seines Sohnes zahlen.Er muss nicht mehr - also tut er es auch nicht mehr.Das ist ja auch ok so!
Das ich aber bis zum Erhalt des ersten Lehrlingsgeld vorerst alles allein vorfinanzieren muss, dass interessiert hier wenig.
Dave es gibt nur wenige Väter/oder Mütter die freiwillig - so wie du- zahlen würden.
Man kann dies meistens erst dann verstehen, wenn man wie bei Norddeutscher die Vorgeschichte kennt.
Gruß Thessa
@Norddeutscher123 :
Solange keine aktuelle Bescheinigung der Schule vorliegt, würde ich keinen Unterhalt mehr zahlen, ich spreche/schreibe aus eigener Erfahrung.
Sohnemann hatte eine Schulbescheinigung in einem Unterhaltsprozeß vorgelegt darin stand:
...wird voraussichtlich die Schule bis...besuchen. Nur: Es stellte sich heraus, daß er schon über 6 Monate in der Lehre war.
Ich würde probieren, von der Schule, sei es auch nur telefonisch, zu erfahren, ob das Kindlein tatsächlich die Schule b e s u c h t.
Daß im Falle einer Vorlage einer falschen Bescheinigung in einem Unterhaltsverfahren der Unterhaltsanspruch wegen Prozeßbetrug verwirkt sein kann, möchte ich nur nebenbei anmerken.
BeckOK BGB § 1579
Rn 6 - 7
Autor: Beutler
Beck'scher Online-Kommentar
Hrsg: Bamberger/Roth
Stand: 01.04.2003
Verweise
2. Straftaten.
6Die Begehung von Straftaten kann den künftigen Unterhalt entfallen lassen. Bereits der Wortlaut von Nr. 2 macht aber deutlich, daß es sich um wirklich gravierende Straftaten handeln muß. Wären alle Vergehen einbezogen, würden Einwände aus Nr. 2 in sehr vielen Fällen gescheiterter Ehen erhoben, denn gerade in kriselnden Ehen sind Reibungen auch im Bereich strafrechtlicher Relevanz nicht selten (S. Kalthoener/Büttner/Niepmann Rn. 485). Dem entspricht auch, daß ein schuldhaftes Handeln des Täters Voraussetzung ist, allerdings kann auch verminderte Schuldfähigkeit ausreichen (OLG Hamm NJW 1990, 1119
u. FamRZ 2002, 242
).
7 Körperverletzungen zwischen Ehegatten sollen als Härtegrund über das übliche Maß ehelicher Auseinandersetzungen hinausgehen (OLG Koblenz FamRZ 1998, 745
, s. im einzelnen Kalthoener/Büttner/Niepmann Rn. 486). Ein Beispiel für schwere Verletzung gegenüber Angehörigen sind zB sexuelle Verfehlungen gegenüber der Stieftochter (OLG Hamm FamRZ 1990, 887
). Als Vermögensdelikte können versuchter oder vollendeter Prozeßbetrug (OLG Hamm NJW-RR 1988, 8
) in Unterhaltssachen im Rahmen der Nr. 2 eine praktisch bedeutsamere Rolle spielen (BGH FamRZ 1981, 539
= NJW 1981, 1609
). Hauptanwendungsfall dürften falsche Angaben des Berechtigten über sein Eigeneinkommen (BGH FamRZ 1997, 483
= NJW 1997, 1439
) bzw. seine Erwerbsmöglichkeiten im Unterhaltsprozeß (OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 61
, 62), aber auch unrichtige Angaben zu einer neuen Partnerschaft sein (BGH FamRZ 1997, 483
= NJW 1997, 1439
; 1984, 32). Auch die Falschaussage in einem Ehelichkeitsanfechtungsprozeß kann die Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs zur Folge haben (OLG Bremen FamRZ 1981, 953). Unter Nr. 2 können schließlich auch schwere Beleidigungen, Verleumdungen und schwerwiegende falsche Anschuldigungen fallen, die nachteilige Auswirkungen auf den persönlichen, beruflichen oder sonstigen sozialen Bereich des Unterhaltsverpflichteten haben können (BGH NJW 1982, 100
).
@ndd123
ich verunglimpfe dich nicht, sondern ich stelle dir lediglich ein paar fragen, die dich offenbar stören...du musst mir diese fragen auch nicht beantworten und über meine meinung brauchst du dich auch nicht freuen
aber trotz deiner weiteren hintergrundinformationen bleibt mir ein schales gefühl, wenn ich von dir lese
'...meine tochter kam immer nur, wenn es was zu holen gab...'
heißt das, freiwillig kam von dir nichts?
'...habe versucht, verantwortung zu übernehmen..."
sehr edelmütig...
'...ohne weiteres bekam ich kein sorgerecht...'
ohne weiteres hört sich an wie 'iss mir doch egal...'
sicher werden dir jetzt unzählige 'nexen' zur seite stehen und beifall klatschen...ich bin selbst vater und werde es niemals verstehen, wenn jemand prozesse gegen seine eigenen kinder führt, seien sie scheinbar berechtigt oder nicht
dave
Hallo Dave
du bist hier die GROßE Ausnahme OK!!
Laß bitte deine Komentare.
Denkst du Väter/Mütter klagen super gern gegen ihre Kinder???
Die heutige Rechtssprechung läßt manchmal nichts anderes zu -Leider!!
Wenn ein Unterhaltstitel da ist- dann kann er fast ausschließlich nur gerichtlich abgeändert werden sonst muss Vater/Mutter noch zahlen bis Kind selbst Rentner ist(etwas übertrieben gesagt)Dan steht nun mal in der gerichtl. Vorladung Kind./.Vater - das ist sch... aber es geht meist nicht anders.Jeder überlegt sich diesen schritt bestimmt ..x mal ehe er ihn geht.
Kannst du dir vorstellen, dass es auch erwachsene Kinder gibt die ohne Skrupel gegen ihr Eltern klagen?
Sei doch bitte nicht so naiv zu glauben, dass alle Menschen gut sind !!
Es wäre schön aber es ist nicht die Realität!
Hallo....
ich kann nur bestätigen, das beiZahlväter/Müttern oft versucht wird sie auszunutzen!!
@ dave
meine Tochter hat einen UH-Prozess angestrengt !!
Sie war der Meinung, ich müsste viel mehr bezahlen,weil ich nach 11 Jahren wieder geheiratethabe, und ihre Mutter müsste keine Auskünfte erteilen usw..
Als es darum ging, die Unterlagen für ihren PKH-Antrag vorzulegen, geschah nichts !! Letztendlich PKH abgelehnt, Klage im Sande verlaufen !!
Ich sitze nun auf Rund 1000.- Euro Anwaltsgebühren !! DANKE..
soviel nur zu :
"" ...ich bin selbst vater und werde es niemals verstehen, wenn jemand prozesse gegen seine eigenen kinder führt ""
Es soll Kinder geben, die Ihren Vater oder auch Mutter nur als Geldmaschine sehen.
Sorry
Na Dave,
Soviel dazu, dass alle Erwachsenen Kinder sooooo lieb sind!;)
Siehe Artikel von Nikla!!!
Gruß Thessa
@nikla
bei genauerem hinsehen würdest du selbst erkennen, dass dein fall und der hier besprochene fall zwei paar schuhe sind
zur erinnerung:
hier ist ein vor selbstmitleid zerfließender vater mit einem gesamtfamilieneinkommen von wahrscheinlich 5000-6000€ (monatlich! netto!), von dem nur er und seine gattin ohne kinder 'überleben' müssen und er bemüht aus eigener initiative einen anwalt, noch während seine tochter minderjährig ist um ja keinen einzigen tag länger zahlen zu müssen als vermeintlich nötig, unabhängig davon, ob seine tochter noch in ausbildung ist oder nicht
in deinem fall hat die tochter die initiative ergriffen und du lediglich reagiert...das ist doch okay
allerdings, die bemerkung sei gestattet, bist du die sache wohl gründlich falsch angegangen, wenn du einem rechtsverdreher 1000€ ohne prozess in den rachen wirfst
wenn du deiner sache so sicher warst, wozu dann ein teurer anwalt?
lass es doch auf eine klage ankommen?
zahl den anwalt einfach nicht...habe ich schon mehrfach so gemacht bei unberechtigten forderungen und bislang immer recht behalten...nur mut, diese leute sind auf den großen bluff programmiert und haben es gelernt, mit labern ihr geld zu verdienen...im handeln sind sie in der regel schwach
nur mut und widerstand leisten
dave
@Dave
Nochmal, lies es richtig durch, und schreibe nichts aus dem Zusammenhang. Dann erklärt sich alles von ganz allein.
Mal nur so interessehalber: da Du ja als Gutmensch freiwillig Deiner Tochter weit über 300,- zahlst. Wie lange Du das machst ist selbstverständlich Deine Sache. Wenn Du ein Mensch bist der zahlt ohne zu wissen wofür, ist das auch Deine Sache. Oder erkaufst Du Dir damit die Liebe Deiner Tochter, weil sie Dich sonst nicht anerkennt? Aber wie bringst Du es Deine Tochter bei, wenn Du einmal nicht mehr zahlen willst. Dann bist Du ja auch ein ganz böser Mensch. Davon abgesehen das ich mich vor dem Zahlen ja gar nicht drücken will. Übrigens wo steht denn das ich meine Tochter vor Gericht ziehen will???? Dies betrifft meine Ex.
@meri
Ich möchte auch nur die Bescheinigung, wenn alles seine Richtigkeit hat, dann bekommt meine Tochter sofort wieder Unterhalt. Manchmal muss man halt auf eine etwas härtere Art lernen, das das Leben nicht nur aus Fordern besteht, sondern das man auch Pflichten hat. Und wenn ich wie Dave alles ohne nachzufragen bezahlen würde, so würde sie es nicht lernen. Aber auch dieses hat wieder eine Vorgeschichte, glaube es bitte.
@Oh Dave,
also, vor Selbstmitleid triefe ich nicht.
Woher weisst Du denn das ich mit meiner Frau allein lebe. Nur mal so zu Deiner Information. Ich habe eine Frau geheiratet die 3 Unterhaltspflichtige Kinder hat (sie muss Unterhalt zahlen), davon ist einer Mittlerweile am Studieren. Und Du glaubst es nicht, ich unterstütze meinen Stiefsohn sogar, und was Dir nun überhaupt nicht passen wird. ICH MACHE ES GERNE. Und das obwohl ich doch nur Geld scheffeln will, übrigens Neidisch? Hättest mal was vernünftiges Lernen sollen. So, und nun weiter, da meine Frau nicht genug Geld verdient muss ich Ihr Unterhalt/Taschengeld zahlen, damit Sie Ihre Unterhaltsverpflichtungen nachkommen kann. All das wusste ich Geldscheffelmonster bereits vor der Ehe, und habe trotzdem geheiratet. So, und nun unterlasse es gefälligst Unwahrheiten über mich in diesem Forum zu verbreiten, VERSTANDEN!
@Norddeutscher123 :
vielleicht hast Du Glück und bekommst über die Schule die entsprechende Bescheinigung oder zumindest eine verbindliche telefonische Auskunft.
In Bayern geht es leider nicht, daß der Unterhaltspflichtige von der Schule Auskunft erhält. Die Schule verweist auf das Schulgesetz. Notfalls müsste man die Schule auf Auskunft verklagen, wenn das Kind die Bescheinigung nicht beibringt.
Was ich noch gefunden habe:
Nach § 1605 Absatz 1 Satz 1
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Verwandte in gerader Li-nie, also auch Eltern und Kinder, einander verpflichtet, auf Verlangen Auskunft über ihre Einkünfteund ihr Vermögen zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einerUnterhaltsverpflichtung erforderlich ist.In gewissen Grenzen besteht darüber hinaus auch eine Verpflichtung zur unaufgeforderten Infor-mation, z.B. bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Das bedeutet, daß auch unterhaltsberechtigteKinder ihrem barunterhaltspflichtigen Elternteil unverzüglich mitzuteilen haben, wenn sie eigenesEinkommen erzielen, z.B. Ausbildungsvergütung. Jemand, der eigene Einkünfte erzielt, ist nichtmehr in vollem Umfang unterhaltsbedürftig, weil er oder sie sich dann ganz oder teilweise selbsterhalten kann. Dadurch reduziert sich dann auch der Unterhaltsanspruch gegenüber dem barun-terhaltspflichtigen Elternteil, der einen Rechtsanspruch darauf hat, über diese Tatsache informiertzu werden.Es müssen alle Einkünfte angegeben werden, die der oder die Unterhaltsberechtigte bezieht, d.h.neben einer Ausbildungsvergütung also auch z.B. Einkünfte aus Vermögen und aus Vermietungund Verpachtung. Der Unterhaltspflichtige kann die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ver-langen.Zu den Angaben müssen entsprechende Belege vorgelegt werden, z.B. bei einer Ausbildungsver-gütung der Ausbildungsvertrag und Verdienstabrechnungen, bei Einkünften aus Vermögen Bank-belege und bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entsprechende Einnahmen- Ausgaben- Aufstellungen.Wenn das unterhaltsberechtigte Kind nach dem 15. Geburtstag noch die Schule besucht und des-halb über kein eigenes Einkommen verfügt, so hat es diesen Schulbesuch durch Vorlage einer ak-tuellen Schulbescheinigung nachzuweisen.Wenn der Unterhaltsberechtigte auch auf Aufforderung keine Auskunft über seine Einkommens-und Vermögensverhältnisse erteilt und der Unterhaltspflichtige deshalb trotz Eigeneinkommens desBerechtigten weiterhin im bisherigen Umfang zu Unterhaltszahlungen herangezogen wird, dann hatder Unterhaltspflichtige einen Schadensersatzanspruch gegen das Kind. Sind zur Beitreibung desbisher festgelegten (und durch das Eigeneinkommen des Kindes der Höhe nach nicht mehr ge-rechtfertigten) Unterhalts Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen worden, so kann der Unter-haltspflichtige hiergegen Vollstreckungsgegenklage erheben. Ist die Klage berechtigt, hat das Kinddie Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen.
@norddeutscher
wenn du mich kennen würdest, kämst du nicht auf die idee, ich sei gut
und wenn ich meiner tochter weiterhin unterhalt zahle, ohne kleinkariert wie ein finanzbeamter nach belegen zu schreien, dann weiß ich trotzdem wofür!
ihr start in ein leben auf eigenen füßen ist schwer genug als scheidungswaise...sie ist gegenüber gleichaltrigen entsprechend benachteiligt und ich kann es mit schmerzendem blick erkennen, wie sie immer introvertierter wird, soziale phobien entwickelt, ansätze von magersucht zeigt
mit geld löse ich diese probleme nicht, das ist mir klar...und meine zuwendung ist, allein wegen der örtlichen trennung von > 200km, allemal zuwenig...aber mit dem einstellen meiner zahlungen löse ich die probleme schon gar nicht
@Dave
'ihr start in ein leben auf eigenen füßen ist schwer genug als scheidungswaise...sie ist gegenüber gleichaltrigen entsprechend benachteiligt und ich kann es mit schmerzendem blick erkennen, wie sie immer introvertierter wird, soziale phobien entwickelt, ansätze von magersucht zeigt'
Scheint so als ob Du Dich früher nicht genug um Deine Tochter gekümmert hast. Machst Du das jetzt mit Geld wieder gut?
Meine Tochter hat solche Anzeichen jedenfalls nicht.
-- Editiert von Norddeutscher123 am 07.09.2006 17:03:16
@norddeutscher
mach doch, was du willst...scheinbar bisse ja doch ein guter, wenn du gleich 3 stiefkinder durchfütterst...kann ich doch nicht ahnen, wenn du eingangs deine tochter als einziges kind vorstellst
wie auch immer, du hast mich weder überzeugt noch beeindruckt...hoffentlich habe ich dir ein paar denkanstöße gegeben, dann wäre die zeit nicht ganz verschwendet, die ich mit dir verplempert habe
qDave...
ich stehe immer noch auf dem Standpunkt, daß Gesetze und Regelungen für alle gelten, egal ob sie viel oder wenig verdienen. Auch wenn das nicht immmer der Fall sein mag.
Ich habe meine Tochter, vier Wochen, bevor sie volljährig wurde nur angeschrieben ( weil kein Kontakt seit 7 Jahren mehr besteht), um zu erfahren ob sie noch in der Schule ist, und wohin der Unterhalt bezahlt werden soll, mehr nicht! Dann kam sofort von ihrem Anwalt ein Schreiben.
Nachdem ich meine Unterlagen zubesten gegeben hatte, kam sofort die Forderung, von Stufe IV auf Stufe 9!! Unterhalt zuzahlen. Nachdem ich gefragt hatte, ob´s noch geht :-), kam sofort die Klageeinreichung. Ich habe mir dann auch einen Anwalt genommen. Und auf diesen Kosten sitze ich nun.
Klagen kann ich nicht,jetzt noch nicht, muss warten bis die Tochter ihr ABI im März 2007 hat.
Übrigens habe ich eine Frau geheiratet, mit Sohn, der nächstes Jahr 18 wird.
Ob nun einer 1500.- Eur oder 15.000.- Eur verdient ist egal ! Die Regelungen gelten für alle.
Aus Erfahrung kann ich nur sagen, es gibt solche und solche, egal ob Kinder oder Unterhaltsverpflichtete. Was Norddeutscher123 da geschildert hat, kenn ich von Prinzip her aus eigener Erfahrung, aber auch von Bekannten her nur zu gut.
Wenn du andere Erfahrungen mit deinen Kindern und Ex-Frau gemacht hast, finde ich das gut, aber es gibt auch eine andere Seite.
Sorry, nicht alle sind gleich, und andere sind gleicher..
@Dave
Ich habe Dich nicht dazu eingeladen und auch nicht gezwungen Deine Zeit zu verplempern.
Aber auch noch mal hier zu Deiner Information - Ich mag meine Stiefkinder, und als durchfüttern würde ich es nun nicht bezeichnen - wundert mich das Du es so bezeichnest, passt eigentlich nicht zu Deinen Gutmenschenäußerungen -. Übrigens zeigen die Kinder mir gegenüber ihre Dankbarkeit, im Gegensatz zu meiner leiblichen Tochter. Im Gegensatz zu meiner Tochter denken sie sogar an den Vatertag, und das immer mit einer kleinen Aufmerksamkeit, auch der grosse, der nicht mehr zu Hause wohnt. Übrigens ist meine Tochter mein einziges Kind, die Vorstellung war so also richtig, bei der Zeugung meiner Stiefkinder war ich nicht dabei
Tja erst Info, dann schießen. Vielleicht hast Du ja auch was gelernt.
Übrigens, scheint mir so als hätte ich Deinen Punkt getroffen.
@meri
Das ist bei uns in Niedersachsen genauso, die Schule darf Dir telefonisch oder per Brief etc. keine Auskunft erteilen. Habe es allerdings noch nicht selber versucht, kenne es aber aus meiner Nachbarschaft. Und ehrlich gesagt finde ich es auch gar nicht so verkehrt. Und wenn alles i. O. ist, so ist doch das vorzeigen einer Schulbescheinigung kein Problem, schließlich erzählt mir meine Tochter ja schon was ich ihr zahlen soll. Also so schlecht scheint sie ja nicht informiert zu sein, nur wie gesagt mit den Pflichten hapert es noch ein wenig.
@norddeutscher
...bei der Zeugung meiner Stiefkinder war ich nicht dabei...
na gottseidank, möchte man meinen
...und sie gedenken deiner am vatertag mit kleinen aufmerksamkeiten...du wirst mir immer unheimlicher, ich glaub, ich lass das jetzt mal so stehen, bevor du dich hier noch mehr outest...iss mir ja schon peinlich, beinahe
@nikla
was du berichtest schlägt schon ein weiteres, äußerst umfangreiches kapitel auf...rechtsanwälte
'...traue ihnen nicht, mein kind'
würden die ärzte jetzt trällern und ich kann mich dem gesang nur anschließen
laß dein beispiel für alle mitleser(innen) eine warnung sein, wenn sie glauben, der anwalt sei ein freund und helfer...sie schaukeln jeden noch so klaren fall solange hoch, bis für sie ein optimum an honorar fällig wird
mein tipp...niemals einen anwalt kontaktieren ohne rechtsschutzversicherung, mit einer solchen in der hinterhand kann man wesentlich selbstbewußter auftreten und muss sich nicht jede unverschämtheit gefallen lassen
dave
hallo Norddeutscher123...
Wieso eigentlich Jugendamt?? Der Titel war ja wohl befristet, bis zur Volljährigkeit!?
Bei uns ( RH-PF ) ist dann das Jugendamt aussen vor.
Zum Thema Auskunft von der Schule, kann ich nur berichten, daß, wenn du kein Sorgerecht hast ( bei mindj ) bist du aussenvor, und bei vollj. erst recht. Das war das einzigste, was ich von meiner Tochter, ausser der Klage, bekomme habe.
Wenn du deinem Anwalt vertraust, zieh es durch, lass es drauf ankommen, mein Tip.
Kommt aber immer auf das Verhältniss zwischen euch an !!
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