Volljährigenunterhalt - Gesetz

7. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
voegelchen79
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Volljährigenunterhalt - Gesetz

Guten Abend,

wir sind gerade dabei uns - gezwungenermaßen - durch das Thema "Volljährigenunterhalt" zuschlagen. Was ich nicht finden kann, sind offizielle Regelungen zu diesem Thema bzw. entsprechende Gesetzte.

z.B. welche Unterlagen muss das volljährige Kind dem Unterhaltszahlenden zur Verfügung stellen (Schulbescheinigung, Zeugnisse, etc) und wie oft kann man diese anfordern. Was kann ich unternehmen, wenn man an Hand dieser Unterlagen feststellt, dass die Ausbildung nicht strebsam ausgeführt wird (unentschuldigte Fehltage).

Kann man die Einkommensverhältnisse der Kindsmutter oder -vater anfordern, um selber die Möglichkeit einer Nachberechnung zu haben?

Wo gibt es eine übersichtliche Gliederung dieser Fakten zum Volljährigenunterhalt.

Danke für Eure Hilfe.

Voegelchen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Voegelchen hallo,
bin ganz bei deinem Beitrag. Hatte auch verschiedene Themen dazu gelesen aber eine übersichtliche Gliederung ist mir noch nicht unter die Augen gekommen.

Jeder sagt was anderes. Ich bin gegen Unterhalt für Volljährige aber das interessiert nicht.

Was ich gehört habe, dass einer der Unterhalt will, seine Bedürftigkeit beweisen muss.
Tja, wir warten fast 2 Jahre auf Unterlage von dem ach so Bedürftigen.
Bin wirklich gespannt, ob hier jemand konkretes vorbringen kann zu dem Thema. Ich kann` s nicht.

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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#2
 Von 
Nubikalee
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 44x hilfreich)

Niedlich Anny. Du bist also pauschal gegen Volljährigenunterhalt. Soll sich der blöde Abiturient doch selbst seine Brötchen verdienen, lernt er noch etwas vom Leben.

Vogelchen, eine konkrete Auflistung wirst du nirgendwo finden weil Familienrecht immer Individualrecht ist. Der Bedürftige muss fordern und darlegen. Dazu gehört auch das Einkommen des 2. Elternteil damit gequotelt werden kann.

Wenn du hier mal eure Situation einstellst, kann dir vielleicht geholfen werden.

Gruß Nubikalee

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#3
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Nubikalee hallo,
nein das alleine reicht nicht aus, um etwas vom Leben zu lernen.

So blöd sind die Abiturienten auch wieder nicht.
Ich bin auch gegen Kindesunterhalt.
Und gegen Kindergeld bin ich auch.

Aber ich bin für irgendwas;)
Schönen Tag;) noch.

Würde auch vorschlagen, dass man hier genauere Angaben zur Hand hat.
Ich bin sehr gespannt.

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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#4
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Die gesetzlichen Regelungen zum Unterhalt findet ihr im BGB. Darüber hinaus gibt es Unterhaltsrichtlinie der Oberlandesgerichte.

quote:
welche Unterlagen muss das volljährige Kind dem Unterhaltszahlenden zur Verfügung stellen (Schulbescheinigung, Zeugnisse, etc) und wie oft kann man diese anfordern.


Natürlich muss der Schulbesuch nachgewiesen werden. Einmal jährlich eine Schulbescheinigung und am Ende das Zeugnis ist legitim.

quote:
Was kann ich unternehmen, wenn man an Hand dieser Unterlagen feststellt, dass die Ausbildung nicht strebsam ausgeführt wird (unentschuldigte Fehltage).


Das kommt auf die Gesamtumstände an.
Bei einem Einser-Schüler sind ein-zwei unentschuldigte Fehltage sicher nicht so schlimm, wie wenn dem Kind aufgrund der Fehlzeiten der Schulausschluss droht.
Ein Ausbildungsabbruch (warum auch immer), wird von den Gerichten oft "toleriert". Danach kann der Unterhaltsanspruch verwirkt werden.

quote:
Kann man die Einkommensverhältnisse der Kindsmutter oder -vater anfordern, um selber die Möglichkeit einer Nachberechnung zu haben?


Das Kind muss die Eltern um Auskunft bitten und den Unterhalt errechnen.

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