Volljährigenunterhalt/ Kindsmutter hat 520€-Job/ Anrechnung fiktiven Einkommens möglich?

10. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
User2020
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Volljährigenunterhalt/ Kindsmutter hat 520€-Job/ Anrechnung fiktiven Einkommens möglich?

Hallo ich habe folgende Frage:
Ich zahle für meinen 17jährigen Sohn pünktlich 675€ Unterhalt. Ich verdiene als Beamter recht gut, daher wird der Unterhalt alle 2 Jahre überprüft und angepasst.
Die Kindsmutter ist seit längerem in einer festen neuen Beziehung und arbeitet seit einigen Jahren ausschließlich im Rahmen eines 520€ Jobs im Betrieb ihres Lebenspartners. Der Betrieb läuft super und beide führen ein recht luxuriöses Leben. Es sei ihnen gegönnt.

Aktuell ist das Einkommen der Kindsmutter für die Berechnung des Unterhalts ja noch unerheblich. Was ist aber wenn mein Sohn demnächst 18 wird und beide Einkommen berücksichtigt werden? Ich kann/will mein Einkommen als Beamter nicht „schönrechnen", somit fließt es voll in die Neuberechnung mit ein. Werden dann nur die 520€ der Kindsmutter angerechnet oder kann ihr ein fiktives Einkommen angerechnet werden.

Es wäre aus meiner Sicht unfair wenn nur ihre 520€ in die Berechnung mit einfließen, da sie selbstverständlich faktisch ein viel höheres Netto hat.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 25x hilfreich)

Meines Wissens ist es so, dass man fiktives Einkommen (gesteigerte Erwerbsobliegenheit) anrechnen kann, solange der Sohn privilegiert ist.
Danach nicht mehr.

Belegen kann ich das leider nicht. Anyone?

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2566 Beiträge, 836x hilfreich)

Zitat (von User2020):
Werden dann nur die 520€ der Kindsmutter angerechnet
Ja. Oder die Kurzvariante. Man lässt es gleich komplett und berechnet weiter aus dem Einkommen des Vaters allein.

Zitat (von User2020):
oder kann ihr ein fiktives Einkommen angerechnet werden.
Kann man versuchen, wird man aber im Streit mit dem Kind nicht vor Gericht durchbekommen. In meinen Augen zu Recht, denn der Verweis des Kindes auf fiktives Einkommen des anderen Elternteils, ist für das Kind nicht realisierbar und führt dann zu einer Unterdeckung des Unterhaltsanspruches.

Zitat (von User2020):
Es wäre aus meiner Sicht unfair
Ebenfalls verständlich und gerechtfertigt, deshalb gibt es dafür auch eine rechtliche Lösung.

Das Kind hat einen Anspruch auf vollen Unterhalt gegen den Vater.
Und der Vater hat einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen die Mutter.

Man kann das natürlich auch abkürzen und eine gemeinsame Lösung aller Beteiligten absprechen.

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