Hallo,
mein Sohn wird jetzt 18. Da steht wieder das leidige Thema Unterhalt auf dem Programm. Meine Ex arbeitet seit eh und je nur Teilzeit (ca. 800 € netto, gelernte Bankkauffrau), obwohl unser zweiter Sohn nun auch schon 16 ist. Wenn das Kind 18 wird, sind ja grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Hat jemand Erfahrung wie die Chancen stehen, meiner Ex ein fiktives Einkommen aus einer Vollzeittätigkeit bei der Berechnung des Kindesunterhalts anrechnen zu lassen? Bei der Zusammenrechnung beider Einkommen, zählt da das Nettoeinkommen oder das bereinigte Nettoeinkommen? Danke für eure Hilfe.
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Volljährigenunterhalt - Zusammenrechnung beider Einkommen- Nettoeinkommen oder bereinigt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo imgcc2r ,
Besteht ein Titel über das 18.Lebensjahr hinaus?
Was macht der Sohn Ausbildung/Schule?
Es zählt immer das bereinigte Einkommen.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 25.02.2012 15:52
Ja, es besteht ein Titel, der leider unbefristet ist. Also entweder Einigung mit meinem Sohn oder Abänderungsklage. Mein Sohn macht eine Lehre (630 € Netto).
Danke!
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@imgccr2
Guten Morgen erst mal
630 € Netto + KG = 814 € und damit ist er dann nicht mehr bedürftig.
Was bezahlst Du denn jetzt noch an Unterhalt?
Wenn man von den 630 € 90 € berufsbedingte Aufwendungen absetzt, dann bleiben 540 € übrig.
Nun ist von Deiner Unterhaltspflicht laut Titel erst mal das hälftige Netto abzuziehen, also 270 €.
Das sind kindesbezogene Leistungen nach § 1612c BGB
lg
Camper
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-- Editiert Camper2011 am 26.02.2012 10:49
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