Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem mit meinen Eltern und erhoffe mir hier ein wenig Hilfe.
Erstmal zu mir, ich bin 25 Jahre alt und in meiner zweiten Ausbildung.
Die erste habe ich als Zahntechniker erfolgreicht abgeschlossen, danach erfolgte eine Umorientierung zum Kfz-Mechatroniker.
In dieser Lehre bin ich aktuell im 3. Lehrjahr (590€ netto) und im Januar 2020 werde ich diese voraussichtlich mit Erfolg abschließen.
Ich habe mir immer größte Mühen in den Ausbildungen gegeben und auch auf der Arbeit freuen sich alle auf mich.
Nun zum Problem:
Meine Eltern wollen demnächst 10Tage verreisen und sagten mir, ich solle dann woanders hin für die Zeit. Schlüssel müsste ich dann abgeben da sie mir nicht vertrauen solange alleine zu bleiben. Als Grund kommen dann lächerliche Sachen wie, ich habe mal das Rollo auf der Terrasse mal nicht runtergefahren als ich da war. (Balkon war zu und abgeschlossen, und wenn einer einbrechen möchte, dann tut er das sowieso, egal ob da jetzt nen Rollo vor ist oder nicht.)
Meine Eltern sind sowieso sehr ängstlich.
Wir besitzen 2 Überwachungskameras die über eine Internetverbindung verfügen. Es ist daher für meine Eltern jederzeit möglich zu sehen was los ist.
Ich habe nicht vor eine Party zu feiern noch sonst irgendwelchen Besuch zu empfangen.
Ich habe zwar die Möglichkeit zu meiner Freundin zu gehen für die Zeit des Urlaubs, allerdings möchte ich das nicht.
Ich wohne hier und bin in unserem Haus gemeldet, warum soll ich für deren Urlaub ausziehen ? Danach kann ich natürlich wieder kommen sagten sie.
Dürfen sie das einfach so ?
Ist es mein Recht in der Zeit einfach zuhause zu bleiben ? egal was sie sagen ?
Im schlimmsten Fall, lasse sie fahren und rufe danach den Schlüsseldienst, das ich meinen Schlüssel im Haus vergessen habe ?
Ich weis damit nicht weiter und bin echt überfragt !!
Liebe grüße
Benny
Volljähriger Sohn soll für Urlaub ausziehen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das ist wahrlich keine familienrechtliche Frage. Das müsst ihr in der Familie klären. Familiär.
Du bist schliesslich älter als *Kevin*.
Zahlst Du Miete und wann soll der elterliche Urlaub beginnen?
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ZitatZahlst Du Miete und wann soll der elterliche Urlaub beginnen? :
nein zahle keine Miete. In 2 Wochen geht es los. Gerade eben erfahren.
Grundsätzlich könnten die Eltern Dich schon auffordern, aus dem Elternhaus auszuziehen. Das gilt auch für einen Urlaub.
Allerdings ist es fraglich, ob eine zweiwöchige Frist hierfür als ausreichend erachtet werden kann.
Das haben sie bereits gemacht.ZitatGrundsätzlich könnten die Eltern Dich schon auffordern, aus dem Elternhaus auszuziehen. :
Auf welchen (tönernen?) Füßen steht denn solch eine Aufforderung? Auch in 4 Wochen könnte er nicht wollen.
oder: Was kann folgen, wenn der Sohn nicht Folge leistet?
ZitatAuf welchen (tönernen?) Füßen steht denn solch eine Aufforderung? :
So tönern sind die Füße gar nicht. Rechtsgrundlage ist hier das Hausrecht der Eltern.
ZitatWas kann folgen, wenn der Sohn nicht Folge leistet? :
Eine Räumungsklage könne den Fragesteller ereilen.
Noch vor Antritt des Urlaubs?ZitatEine Räumungsklage könne den Fragesteller ereilen. :
Er ist kein Mieter, sondern volljähriger Sohn im gemeinsamen Haushalt der Eltern.
Das Hausrecht durchsetzen wird sich schwierig gestalten. Es würde dann in ein Hausverbot ausarten?
ZitatNoch vor Antritt des Urlaubs? :
Da dem fragestellenden Benny grundsätzlich von den urlaubsreifen Eltern keine Frist zum Auszug gesetzt werden muss, wäre grundsätzlich die Erhebung einer Räumungsklage noch vor dem Urlaub möglich.
ZitatEr ist kein Mieter, sondern volljähriger Sohn im gemeinsamen Haushalt der Eltern. :
Eben! Gerade aus diesem Grunde sind ja auch eine Kündigung (des Mietverhältnisses) und eine Kündigungsfrist nicht erforderlich (daher auch meine Frage, ob Azubi Benny Miete zahlt).
ZitatDas Hausrecht durchsetzen wird sich schwierig gestalten. Es würde dann in ein Hausverbot ausarten? :
Nein, Mittel der Wahl wäre die vorerwähnte Räumungsklage, so dass die Eltern in den nächsten Winterurlaub, spätestens jedoch in den nächsten Sommerurlaub das Elternhaus ohne die Anwesenheit von Sohn und Mechatroniker Benny zurücklassen können, während dieser, um die Kosten der verlorenen Räumungsklage zahlen zu können, emsig Autos reparieren muss.
Vielleicht sollte er sich aufgrund Vorgesagtem noch einmal überlegen, doch die Urlaubstage bei seiner Freundin verbringen zu wollen. Gemeinhin soll ja auch ein solcher Aufenthalt sehr entspannend sein.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 30.05.2019 14:06
Sorry, da komme ich nicht mit.
Man könnte dem Sohn nicht wirksam kündigen, wenn er Miete zahlen würde. Nicht fristlos und nicht für 10 Tage.
Eine Räumungsklage gegen den mietfrei im eigenen Haushalt lebenden volljährigen Sohn? Aus welchem Grund? Weil er einer *** Aufforderung seiner Eltern nicht nachkommen will? Und für welche Zeit? Jeweils für die Abwesenheitszeit der Eltern? Auch mal am Wochenende?
Das sollte ein Amtsgericht positiv bescheiden?
Wäre ich Benny, würde ich das nicht tun.Zitatdoch die Urlaubstage bei seiner Freundin verbringen zu wollen. :
ZitatMan könnte dem Sohn nicht wirksam kündigen, wenn er Miete zahlen würde. Nicht fristlos und nicht für 10 Tage. :
Doch, man könnte hier sehr wohl fristgerecht kündigen, wenn er Miete zahlen würde. Aber er zahlt ja keine Miete. Deswegen gibt es auch kein Mietverhältnis, auf das sich Benny berufen könnte und das andererseits gekündigt werden müsste.
ZitatEine Räumungsklage gegen den mietfrei im eigenen Haushalt lebenden volljährigen Sohn? Aus welchem Grund? :
Es bedarf schlichtweg keines Grundes, ein nicht mehr minderjähriges Kind in seinem Haus wohnen lassen zu müssen.
ZitatDas sollte ein Amtsgericht positiv bescheiden? :
Ja, denn es ist nun einmal Gesetz.
ZitatWäre ich Benny, würde ich das nicht tun. :
Die Konsequenzen habe ich genannt. Aber Benny ist nicht nur alt genug, um auszuziehen, sondern auch um für die Konsequenzen seines Handelns einzustehen.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 30.05.2019 15:47
Nennst du mir dieses bitte noch?ZitatJa, denn es ist nun einmal Gesetz. :
Dann bin ich raus aus diesem Irrwitz.
ZitatNennst du mir dieses bitte noch? :
Die Antwort auf Deine Frage lautet § 903 Satz 1 BGB , der die Befugnisse des Eigentümers regelt.
Nach § 1626 Satz 1 BGB haben die Eltern das Recht und die Pflicht, (lediglich) für das minderjährige Kind zu sorgen.
Benny ist so gesehen zu alt.
Anami, Ist jetzt wieder alles gut?
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 30.05.2019 16:18
Hallo,
Vielleicht einfach im Garten ein Zelt aufbauen? (10 Tage).
edy
Ja, alles gut. Bin ja nicht Benny und habe auch nicht solche Eltern.ZitatAnami, Ist jetzt wieder alles gut? :
Spannend für alle, was draus wird.
Wetten werden hier ja nicht angenommen.
Das wäre möglicherweise für beide Parteien ein gangbarer Kompromiss, zumal so auch das hohe Sicherheitsbedürfnis des Herrn Vater bedient werden würde.
Möglicherweise würden ja auch die Eltern für ihre Urlaubsabwesenheit Benny das ggf. vorhandene Gartenhäuschen überlassen, zumindest dann, wenn er sich im Gegenzug dazu verpflichten würde, das Grün fachmännisch zu pflegen und den Pool zu reinigen.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 30.05.2019 16:56
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