Volljähriges Kind in die Ausbildung will Unterhalt

10. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
ck-maus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Volljähriges Kind in die Ausbildung will Unterhalt

Liebe Mitglieder, bin neu hier und hoffe auf Hilfe,
unser Sohn ist 18 geworden und befindet sich in die Ausbildung. Da er denkt, dass er jetzt machen kann was er will, und unsere Regeln nicht respektiert, würde er gern ausziehen. Er hat sich von Freunden "beraten lassen" und meint, er kriegt von uns Unterhalt. Wir leben in unserem Haus mit 3 weiteren minderjährigen Kindern. Sein Verdienst: 660€. Ich arbeite nur für 400€ und mein Mann verdient 3300€. Müssen wir ihn Unterhalt zahlen, obwohl er hier bei uns noch wohnen kann? Und wie hoch soll am Ende diese Summe sein? Vielen Dank im voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Handelt es sich bei den 660 Euro um das Nettoeinkommen des 18 Jährigen?

Sollte es sich hier um das Netto handeln, dann sollte er sich weiter von seinen Freunden beraten lassen!

Als Volljähriger mit eigenem Hausstand stehen Ihm erst einmal fix 735,-€ zu
Allerdings wird dort das Kindergeld abzüglich von 90-€ sowie das Ausbildungsgehalt angerechnet.

Also
735,-€
- 79,-€
- 660,-€
---------------
- 4,-€

Also in diesem Szenario kein Unterhalt.
Ihr müsstet ihm hier also nur das Kindergeld auskehren.

Falls die 660,-€ brutto sind verschiebt sich die Rechnung etwas zu Eueren Ungusten

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

@Jonathon:

Der ausbildungsbedingte Mehrbedarf, um den die Ausbildungsvergütung vorab gekürzt werden muss, beträgt derzeit 100 EUR. Außerdem steht dem genannten 18-Jährigen auch noch ein Abzug für berufsbedingte Aufwendungen zu.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von ck-maus):
Müssen wir ihn Unterhalt zahlen, obwohl er hier bei uns noch wohnen kann?


Nein, damit seit ihr bereits raus... Denn ihr würdet ihm ja Kost und Logis bieten. Wenn er dennoch auszieht, dann kann er es selbst bezahlen.
Im übrigen würde ihm 735,- Euro zustehen, wenn ihr den Auszug begrüßen würdet.
Aber vor ihm kommen noch 4 andere Unterhaltsberechtigte dran: 3 Kinder und du...
Um das genau berechnen zu können, muss man die genauen Nettoeinkünfte haben. Der Selbstbehalt gegenüber dem Kind beträgt 1300,- Euro.
Macht mit ihm mal eine Rechnung wie weit er kommt, wenn er sein Ausbildungsgehalt hat und das Kindergeld... Da wird er sicherlich wieder etwas "ruhiger" werden :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

kikijk hat recht. Außerdem werden in der Regel ausbildungsbedingt Aufwendungen nur bei Kindern abgezogen, die noch zu Hause leben. Im übrigen haben Eltern bei der Konstellation auch bei Volljährigen das Wahlrecht, ob sie Kost und Unterkunft bieten oder aber eine auswärtige Unterkunft finanzieren.

wirdwerden

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