Vollstreckbare Jugendamtsurkunde - Worauf lass ich

8. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nordlicht*
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Vollstreckbare Jugendamtsurkunde - Worauf lass ich

Hallo alle zusammen,
mein partner hat einen 28. monate alten nicht ehelichen sohn. er bezahlt regelmäßig den ihm zustehenden unterhalt und wird es auch weiterhin tun. seit dem der kleine auf der welt ist gab es noch keinen monat indem er in zahlungsrückstände gekommen ist. seit januar muss er ja auch mehr unterhalt bezahlen durch die neuen gesetze.
muss diese urkunde überhaupt unterschrieben werden?
was kommt auf meinen partner zu, wenn er die urkunde unterschreibt?

vielen dank für die hilfe im vorraus

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Ja, muss er. Das Kind hat einen Anspruch auf die Titulierung.

Der Unterhalt kann mit so einer Urkunde bei Nichtzahlung direkt gepändet werden.

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"Viele Grüße mikkian"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Mikkian hat grundsätzlich recht.
Ergänzend sollte erwähnt werden, dass der Unterhaltszahler dies auf Verlangen des betreuenden Elternteils tun muss. Verlangt der betreuuende Elternteil (oder das Jugendamt) keine Unterhaltsurkunde, gibt es auch keine Veranlassung, eine solche erstellen zu lassen.

Beste Grüße,
capitano

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nordlicht*
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

danke für alle infos. es gibt ja auch gar keinen grund. wolle aber gerne nochmal wissen, was das mit dem titel aufsich hat. was hat dieser titel für den kindesvater für "folgen"? wenn ich das richtig verstanden habe wird dieser titel so oder so mit dem ganzen erziehlt, oder verstehe ich das falsch?

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Deinen Satz

Zitat:
wenn ich das richtig verstanden habe wird dieser titel so oder so mit dem ganzen erziehlt


ist nicht verständlich. Was meinst du damit?

-- Editiert am 08.04.2010 20:32

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

wie bereits erwähnt, hat der Unterhaltsgläubiger einen Anspruch auf Titulierung des Unterhalts. Was spricht dagegen, einen solchen Titel zu unterzeichnen? Wenn der Unterhalt immer regelmäßig gezahlt nichts.

Der Unterhaltsschuldner sollte aber darauf bestehen, dass der Titel zunächst nur befristet, bis zum Erreichen der Volljährigkeit, ausgestellt wird.

@ Borion

quote:
ist nicht verständlich. Was meinst du damit?


ich würde vermuten, dass hier eine Beistandschaft eingerichtet wurde.

LG Nero

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nordlicht*
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

mit so oder so war gemeint, dass die betitelung auf jeden fall kommen wird. egal ob von ja oder vom notar oder vom gericht herbeigeführt. ich weiß zum glück inzwischen, dass die möglichkeit besteht diese urkunde beim notar anferigen und beukunden zu lassen ohne das da unverständliches beamtenkauderwelsch drinnensteht und der kindvater isch zu dingen verpflichtet die er unter dem druck des jugendamtes nich versehen würde. es ist auf jeden fall wichtig mit einem anwatl darüber zusprechen, der einem die bestehenden rechtsgrundlagen näherbringt. man muss diese urkund unterschreiben aber ist in jedem fall möglich selber zu entscheinen in welcher vorm. ob dynamisch oder statisch. man sollte sich in jedem fall für statisch entscheiden. we mehr darüber wissen will, ich habe eine richtig gute seite gefunden, die sehr verständlich und väter gerecht informiert. könnte alles fast ein bischen lustig sein, wenn es nicht so ernst wäre.
vielen dank für eure mithilfe. morgen ist der termin bei ja. mal sehen was die so erzählen.
die i.seite ist:
www.trennungsfaq.de/unterhalt.html

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Nordlicht,

ein Titel bedarf einer bestimmten Form. Das hat mit Beamtenkauderwelsch nix zu tun.

Beraten tut das JA und zwar i. d. R. bzw. nach meiner Erfahrung offen und umfassend und nicht zwingend schlechter als zu bezahlender Anwalt oder Notar.

So erfolgte ein Hinweis auf die mögliche Befristung bis zum 18.Lj bei Ersttitulierung im Jahr 2002 weder vom JA, noch vom Anwalt...

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"Viele Grüße mikkian"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Nero fragt:
"Was spricht dagegen, einen solchen Titel zu unterzeichnen?"

und fügt hinzu:
"Wenn der Unterhalt immer regelmäßig gezahlt nichts."


Das möchte ich so nicht stehen lassen.

Was besagt denn ein Unterhaltstitel?

Der Unterhaltsschuldner unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung.
Was bedeutet das?
Wenn der Gläubiger den Gerichtsvollzieher losschickt, prüft dieser gar nicht mehr, ob bezahlt wurde oder nicht! Er vollstreckt, d.h. er pfändet, z. B. Gehalt oder Konto.
Die Vermutung, wenn man regelmäßig zahlt, passiere auch nichts, ist somit schonmal falsch.

Nun hat der Unterhalt-Zahlende zwar im Falle einer ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung die Möglichkeit, eine sogenannte Vollstreckungsgegenklage einzureichen und wird dann wohl auch Recht bekommen, aber der Unterhaltszahler muss einen Anwalt bemühen, den Anwalt bezahlen, sich um alles kümmern u.s.w.
Selbst wenn er am Ende Recht bekommt:
Wer schützt den Gläubiger davor, dass beispielsweise die Bank eine Meldung an die Schufa gibt?
Da kann dann schon mal ein Kredit nicht gewährt werden.
Oder man bekommt seine Kreditkarte nicht verlängert.
Für viele Dinge - z.B. günstige Flüge, Mietwagen etc. - braucht man aber zwingend eine Kreditkarte.

Wie man sieht: ein Titel kann einiges an Folgen nach sich ziehen, auch wenn man regelmäßig zahlt.

Grüße,
capitano


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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo Nordlicht!

Es gibt eine gefestigte Rechtsprechung, dass man Anspruch auf einen dynamischen Titel hat. Sofern dein Partner bei einem Notar einen statischen Titel unterschreibt, muss er damit rechnen, dass eine Abänderungsklage eingereicht wird die er zu 99% verlieren würde mit der Folge, dass er die im Unterhaltsrecht sehr hohen Anwaltsgebühren zahlen müsste.

Zu der Befristung bis zum 18 Lebensjahr gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. Die überwiegende Meinung geht jedoch (zurecht) davon aus, dass eine Befristung zulässig ist. Ich würde als Unterhaltspflichtiger daher auch nur eine bis zum 18 Lebensjahr befristete Urkunde unterschreiben und das geringe Prozesskostenrisiko in Kauf nehmen.

Grüße, Borion

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo Caoitano!

ein Titel hat tatsächlich Konsequenzen, deinem Horrorszenario stimme ich, sofern man seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, jedoch nicht zu. Auch jeder der ein Haus kauft und eine Hypothek aufnimmt unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung ohne dass, bei vereinbarungsgemäßen Zahlungen, großen Unheil droht.

Für eine Vollstreckungsgegenklage braucht man übrigens keinen Anwalt, das kann man auch problemlos selber machen. Davon unabhängig muss auch der unberechtigte Veranlasser sämtliche dadurch entstehenden Kosten tragen.

Und auch einen falschen Schufaeintrag kann man ganz einfach löschen lassen. Bei strittigen Forderungen ist die Schufa verpflichtet den Eintrag so lange zu sperren, bis Angelegenheit gerichtlich geklärt ist.

Grüße, Borion

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Borion,

Titulierungspflicht ist unstreitig, aber dynamisch? Wäre mir neu.

Hast Du eine Rechtsquelle für mich? Danke

Berry

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hallo Borion,

Titulierungspflicht ist unstreitig, aber dynamisch? Wäre mir neu.

Hast Du eine Rechtsquelle für mich? Danke

Berry <hr size=1 noshade>


Hallo Sir Berry,

das ergibt sich aus § 1612a, Abs. 1 BGB "Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen."

Grüße, Borion

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