Hallo,
gewisses Vorgehen scheint im Trennungsfall anwaltlich üblich zu sein.
Was ist nun eine "Vollzeiterwebsobliegenheit" in einer Kurzzusammenfassung?
Warum kann es als "Begründung" genannt werden kein TU mehr zu bezahlen?
Frau: TZ-beschäftigt, unbefristeter Arbeitsvertrag, Kind 5 J, wird von der Frau betreut.
Mann: VZ-beschäftigt.
Dankeschön
Vollzeiterwebsobliegenheit? Im Trennungsjahr
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
Im Trennungsjahr läuft alles weiter wie bisher.
Nach einem Jahr kann der Frau ein Vollzeitjob zugemutet werden.
Ausnahme: sie kann begründen warum dies nicht möglich ist. ( findet keine Arbeit trotz Bemühungen,Kind braucht Betreuung (kein KITA-Platz vorhanden). Frau ist gesundheitliche eingeschränkt.
edy
Und wenn das Trennungsjahr noch nicht vorbei ist? Macht es Sinn?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Sachverhalt kommt mir so unbekannt nicht vor:
https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Trennungsuterhalt-einfordern-gerichtlich-einklagen-Neue-Strategie-__f552811.html
ZitatDer Sachverhalt kommt mir so unbekannt nicht vor: :
https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Trennungsuterhalt-einfordern-gerichtlich-einklagen-Neue-Strategie-__f552811.html
Haben Sie ein konkreten Hinweis zum Thema und/oder Fragestellung?
Danke
ZitatHaben Sie ein konkreten Hinweis zum Thema und/oder Fragestellung? :
Ja, einen Hinweis habe ich in der Tat, sofern dieser noch nicht herausgelesen wurde.
Die Antworten auf einen gleichen Sachverhalt, nur weil man ihn unter einem anderen Usernamen einstellt und ihn etwas anders formuliert, werden nicht großartig anders ausfallen.
Vielleicht sollten Sie anfangen, sich mit der Situation abzufinden:
In dem ersten Trennungsjahr erhalten Sie Trennungsunterhalt, im zweiten möglicherweise einen und im dritten wahrscheinlich keinen mehr.
Hinsichtlich des Beginns der Trennung gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die Gegenseite geht wohl von April/Mai 2018 und Sie - derzeit lediglich mit dem Führen eines gemeinsamen Bankkontos begründend, obwohl Sie in Mai 2018 anwaltlich aufgefordert wurden, ein eigenes zu eröffnen - von Anfang dieses Jahres aus.
Am Ende des Tages wird hierüber das Gericht zu entscheiden haben.
ZitatDanke :
Gerrne!
Zitat:
Am Ende des Tages wird hierüber das Gericht zu entscheiden haben.
Das ist doch eine nette Aussage.
Alles andere blende ich aus..
..Vielleicht sollten manche Frauen ein Training-Ort mit anderen Frauen zusammen gründen..
Wir nennen es ..
"TrEnnungs-camp" :D..so traurig
Das gibts doch längst.
Auch Ehemänner haben so etwas schon erfunden.
Man soll sich nicht einbilden, niemandem vorher wäre so etwas schon passiert.
Alles gehört zum Leben.
Ausblenden hilft üüüüberhaupt nicht.
ZitatAlles andere blende ich aus.. :
Na dann haben wir ja jetzt das Problem erfolgreich herausgearbeitet.
Bevor auch hier nichts mehr geht:
https://de.wikipedia.org/wiki/ErwerbsobliegenheitZitatWer verpflichtet wen? :
Wer sich möglichst schadlos trennen/scheiden will, sollte sich selbst klug machen.
Das Internet hält vielfältige Informationen bereit. Bei Zweifeln bieten sich Foren an.
Ansonsten hat man einen eigenen Anwalt. Der soll durchaus was tun für sein Honorar.
Ein Forum, wo nur *gewünschte* Antworten kommen, ist mir nicht bekannt.
Ich habe auch die Beiträge nachgelesen.
Wie albern es ist, die gleiche Geschichte nun wiederholt auszubreiten und zu hoffen, dass hier nur Bots sitzen, hast du evtl. inzwischen gemerkt?
Du wirst nicht umhin kommen, nachzuweisen, dass du die Erwerbsobliegenheiten ernst nimmst und dich bemühst, sie zu erfüllen. Erzwingen kannst du dabei nichts.
Diese Obliegenheit besteht seit der Trennungserklärung (vielleicht ist das Datum auch noch streitig)?
Im Moment gibt es eine Mitteilung des Rechtsanwaltes des Mannes.
Derjenige, der seinem RA aufgibt, die Erwerbsobliegenheiten anzumahnen (?) hat sie ganz offenbar nicht.
Sie sind doch anwaltlich vertreten, statt sich hier von manchen Usern vorführen zu lassen, fragen Sie diesen. Wenn Sie dann irgendwas nicht verstehen, nochmal nachfragen. Allgemeine Sachen werden hier gerne zugespitzt und auf dei Fragenden draufgetrümmert, keine Ahnung warum das so ist.
Ob und in welchem Umfang eine Erwerbsobliegenheit überhaupt vorliegt ist vom Anwalt zu prüfen und nicht von den Laien hier im Forum (viele sind wohl gefrustete ExMänner/Frauer), die sich dann gerne an den Fragestellern auszutoben scheinen, anders kann ich mir manche Posts hier nicht mehr erklären.) Im Trennungsjahr jedoch besteht eine solche nicht.
-- Editiert von AltesHaus am 27.04.2019 15:25
Zitatstatt sich hier von manchen Usern vorführen zu lassen :
Es führt hier keiner vor, zumindest kein Antwortender, nur weil er die Rechtslage mitteilt.
ZitatAllgemeine Sachen werden hier gerne zugespitzt und auf dei Fragenden draufgetrümmert, keine Ahnung warum das so ist. :
Ebenfalls "trümmert" hier keiner "drauf".
ZitatOb und in welchem Umfang eine Erwerbsobliegenheit überhaupt vorliegt ist vom Anwalt zu prüfen :
Vor allen Dingen prüft dass das angerufene Gericht.
Zitatnicht von den Laien hier im Forum (viele sind wohl gefrustete ExMänner/Frauer), die sich dann gerne an den Fragestellern auszutoben scheinen :
Na hier sind Sie ja ganz auf der Linie Fragestellerin. Alles was einem nicht passt, wird abgetan und dem Antwortenden niedere Motive unterstellt.
ZitatIm Trennungsjahr jedoch besteht eine solche nicht. :
Das hat hier niemand behauptet, ganz im Gegenteil. Die Fragen sind nur, in welchem Jahr der Trennung man sich befindet und wie die Erwerbsobliegenheit im zweiten und dritten Jahr aussieht.
ZitatSie sind doch anwaltlich vertreten, statt sich hier von manchen Usern vorführen zu lassen, fragen Sie diesen. Wenn Sie dann irgendwas nicht verstehen, nochmal nachfragen. Allgemeine Sachen werden hier gerne zugespitzt und auf dei Fragenden draufgetrümmert, keine Ahnung warum das so ist. :
Ob und in welchem Umfang eine Erwerbsobliegenheit überhaupt vorliegt ist vom Anwalt zu prüfen und nicht von den Laien hier im Forum (viele sind wohl gefrustete ExMänner/Frauer), die sich dann gerne an den Fragestellern auszutoben scheinen, anders kann ich mir manche Posts hier nicht mehr erklären.) Im Trennungsjahr jedoch besteht eine solche nicht.
-- Editiert von AltesHaus am 27.04.2019 15:25
Ich nehme Ihre Empfehlung ernst und sie ist für mich sehr einleuchtend und sachlich.
Haben Sie vielen Dank.
Zitat:Zitatstatt sich hier von manchen Usern vorführen zu lassen :
Es führt hier keiner vor..[..].. Die Fragen sind nur, in welchem Jahr der Trennung man sich befindet und wie die Erwerbsobliegenheit im zweiten und dritten Jahr aussieht.
Nein, die Frage war:
ZitatUnd wenn das Trennungsjahr noch nicht vorbei ist? Macht es Sinn? :
Und hier ist die Antwort:
ZitatIm Trennungsjahr jedoch besteht eine solche nicht :
........................
Sehr geehrter Herr Ratsuchender123,
bevor auch dieses Thema heute immer mehr dazu neigt eine "Spielwiese" für bestimmte Mitglieder zu werden und es sinnlos wird weiter es zu verfolgen weil immer weiter das Thema verfehlt und auch sonst ausschließlich jeweiligem Spielwiesen-Mitglied Ego dienlich, schließe ich es.
Bitte suchen Sie sich ein anderen "Spielplatz", am besten eigenen. Hier geht es um sehr ernste Angelegenheiten und Existenzen.
Danke
Und jetzt?
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