Von Richterin erpresst...

14. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
different53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Von Richterin erpresst...

Hallo Forum, ich habe mich schon mal Ende 2017 hier gemeldet da meine Ex Frau trotz notarieller Scheidungsfolgenvereinbarung und Wechselmodel 600km weg ziehen wollte. Ich habe die Sache dann klären lassen und was soll ich sagen. Die Richterin hat mich glatt erpresst. Sie stand auf seiten der Mutter und hat mich hinter verschlossenen Türen erpresst. Entweder ich lasse den kleinen freiwillig gehen oder sie überträgt der Mutter das ABR und es folgt im Hauptverfahren ein Gutachten. Das wollte ich meinem Sohn naturlich nicht antun. Obwohl ich im Gerichtsaal keine eindeutige und klare Zustimmung gegeben habe hat die Richterin das ganze laut vorgelesen und von allen anwesenden als akzeptiert erklärt. Weder vom Jugendamt noch vom Verfahrensbeistand meines Sohnes wurde eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Alles wurde nur mündlich erleutert. Ich war jetzt über 8 Monate krank. Das Väter schlechte Chancen haben war mir klar aber das ich in einem Rechtsstaat erpresst werde kann ich bis heute nicht glauben.

Na gut, so langsam habe ich mich wieder gefangen und versuche mit der Situation klar zu kommen. Auch wenn mein Sohn bei jedem Besuch fragt warum er nicht bei uns wohnt und seiner Mama unter tränen sagt das er Ihr nicht weh tun will aber er es besser bei meiner neuen Partnerin mit Ihren zwei Kindern und mir findet passiert das übliche, Erpressung der Mutter (wenn du das nicht macht siehst du den kleinen nie wieder),Emotionale Erpressung des Kindes,Unterhaltsklagen, Lügen usw.

Um mit der Situation jedoch fertig zu werden suche ich nach einem Weg wie ich erstmal wieder auf die Bahn komme. Das mein Sohn jetzt 600km weit weg wohnt ist hart aber noch viel härter ist für mich das ich Angst habe, denn meine Ex Frau wird wenn unser Sohn groß ist behaupten das ich das ganze mit unterstützt habe und ich Ihn habe freiwillig gehen habe lassen. Sie wird dann vermutlich jede Schuld von sich weisen. Ich will aber für die Zukunft durch das Gericht sowie allen anderen beteiligten ( Jugendamt und Verfahrensbeistand) festhalten das ich so wie es passiert und angeblich beschlossen worden ist nicht unterstütze und mich davon distanziere das ich angeblich freiwillig zugestimmt habe. Ich möchte das ich schwarz auf weiß habe das mein Sohn mir genommen wurde. Wenn er mich mal fragen sollte will ich beweisen das ich alles versucht habe.
Einen neuen Antrag auf ABR würde aber wahrscheinlich ein Gutachten hinter sich herziehen und was in so einem Gutachten drinstehen kann will ich erst garnicht wissen. Zumal es nur unnötige Belastung für meinen Sohn wäre.

Habt ihr vielleicht Tipps für mich wie ich es realiesieren kann klarzustellen das ich es nicht für gut heiße und andere entschieden haben, ich meinen Sohn aber vor weiterem Stress schütze?

Lieben Gruß

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Und wo ist die juristische Frage?

wirdwerden

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von different53):
Entweder ich lasse den kleinen freiwillig gehen oder sie überträgt der Mutter das ABR und es folgt im Hauptverfahren ein Gutachten.
Das ist keine Erpressung! Sie hat dir die Wahl gelassen aus 2 Möglichkeiten die für dich günstigere Herauszusuchen.

Zitat (von different53):
Das Väter schlechte Chancen haben war mir klar aber das ich in einem Rechtsstaat erpresst werde kann ich bis heute nicht glauben.
Das war ja auch gar nicht der Fall!

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#3
 Von 
different53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

(Pampigkeiten editiert)

-- Editiert von Moderator am 16.06.2019 22:22

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
different53
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Trotzdem ist es nicht sauber gelaufen denn ich habe niemals zugestimmt weder schriftlich noch mündlich und ich versuche irgendwie damit klar zu kommen. Versteht mich also jemand das ich mich juristisch dagegen wehren will das ich nicht einverstanden war und das ganze soll aber passieren ohne das unser Sohn noch mehr belastet wird?

-- Editiert von different53 am 14.06.2019 10:46

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von different53):
Die Richterin hat mich glatt erpresst.
Wann war das? Auch gegen mündliche *Vorlesungen*, die irgendwann auch schriftlich vorgelegt werden, kann man angehen. Was hat die *Vorlesung* zum Inhalt gehabt?
Zitat (von different53):
das ich in einem Rechtsstaat erpresst werde kann ich bis heute nicht glauben.
Das ist auch nicht so. Sie hat dir doch die Möglichkeiten erklärt:
Zitat (von different53):
Entweder ich lasse den kleinen freiwillig gehen oder sie überträgt der Mutter das ABR und es folgt im Hauptverfahren ein Gutachten.
Warum DU irgendwas, das mit einem Gutachten zusammenhängt, deinem inzwischen 5-6 jährigen Kind nicht zumuten wolltest, ist unverständlich.
Zitat (von different53):
aber noch viel härter ist für mich das ich Angst habe,
Jetzt hast du Angst, was deine Frau in ca. 10 Jahren sagen wird?
Vermutlich-vielleicht- eventuell
Zitat (von different53):
Ich möchte das ich schwarz auf weiß habe das mein Sohn mir genommen wurde.
Er wurde dir nicht genommen. Solche Ideen kannst du vergessen.
Mein Tipp:
Entwickle weiterhin ein gutes und verständnisvolles Verhältnis zu deinem Sohn. Macht nicht immer das alte Thema wieder auf. Der wird das JETZT-Verhältnis speichern, der wird von Jahr zu Jahr mehr verstehen, was er auch selbst will.
Zitat (von different53):
Einen neuen Antrag auf ABR würde aber wahrscheinlich ein Gutachten hinter sich herziehen und was in so einem Gutachten drinstehen kann will ich erst garnicht wissen

Es geht hier also um ein Gutachten. Davor hast du Angst.
Da liegt des Pudels Kern. Damit musst du selbst fertig werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von different53):
Trotzdem ist es nicht sauber gelaufen denn ich habe niemals zugestimmt weder schriftlich noch mündlich und ich versuche irgendwie damit klar zu kommen
Die Richterin legt etwas fest, dazu ist sie da. Du brauchst ihrer Festlegung nicht zuzustimmen. Es ist ihr Job etwas festzulegen wenn sich 2 Parteien nicht einig sind.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von different53):
Trotzdem ist es nicht sauber gelaufen denn ich habe niemals zugestimmt weder schriftlich noch mündlich und ich versuche irgendwie damit klar zu kommen.


Unfug.

Es gab von der Richterin einen eindeutigen Hinweis zu weiteren Vorgehen, verbunden mit der Aufzählung der Möglichkeiten und - da von Dir kein Widerspruch kam, ein nun gültiger Beschluss.
Dieser Beschluss hätte angegriffen werden können (Beschwerde beim OLG), das hast Du versäumt.

Das ABR jetzt anzugreifen ist relativ aussichtslos, wenn es nicht gute Gründe dafür gibt.
Ein guter grund wäre eine Gefährdungs des Kindeswohls, kein guter (ausreichender) Grund ist Deine pers. Befindlichkeit.

Kurzum: Du hast bisher alles falsch gemacht, was Du in der Situation falsch machen konntets, vermutlich wurde noch nicht mal ein Ausgleich für erhöhte Umgangskaosten (wegen der großen Entfernung) vereinbart.

Zitat (von wirdwerden):
Und wo ist die juristische Frage?
Die Frage war durchaus berechtigt, Deine Reaktion darauf mehr als unklug. Es wird von Dir sicher nicht erwartet die Frage juristisch zu formulieren, aber Du solltest schon ausformulieren, was Dein juristisch erreichbares Ziel ist, damit man prüfen und einschätzen kann, ob dieses jetzt noch zu erreichen ist.

Zitat (von Anami):
Es geht hier also um ein Gutachten. Davor hast du Angst.
Da liegt des Pudels Kern. Damit musst du selbst fertig werden.
So kann man es abgeleitet aus Deinen eigenen Texten sehen. Aber das wäre dann kein Thema für dieses Forum.
Wobei ich annehme, dass Du völlig falsche Vorstellungen von so einer Begutachtung hast.
Läuft es optimal, merkt das Kind noch nicht mal was davon, weil es zum Spielen animiert und dabei ganz beiläufig befragt wird.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Ganz einfach. Du machst 2 Sachen

a) Anzeige erstellen (schriftlich bei der Staatsanwaltschaft) wegen aller in Frage kommenden Straftatbestände gegen die Richterin, dabei ausführliche Schilderung der Sachlage.

b) Antrag auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dabei gibst du an, dass du ein dazu angefertigtes Gutachten NICHT zur Kenntnis nehmen möchtest, sondern es deinem Anwalt übergeben wird.
Wenn du das Verfahren dann verloren hast, kannst du anhand des Urteils deinem Sohn später nachweisen, dass du alles versucht hast, ihn von der Mutter weg zu holen, und es nicht deine Schuld ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Ich würde mich hinsetzen und alles aufschreiben. Deine Sorge, Deine Ängste und alles. Diesen Brief kannst Du Deinem Sohn geben, wenn er alt genug ist.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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