Vor Abänderung KU = Pfändung möglich???

6. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Unterhaltszahler2009
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 7x hilfreich)
Vor Abänderung KU = Pfändung möglich???

Hallo,

meine Exfrau ( erste Ehe )hat jetzt nach drei Jahren eine Neuberechnung des Kindesunterhaltes für die gemeinsamen Kinde aus erster Ehe angefordert.

Da meine zweite Ehe jetzt auch kaputt ist und ich getrennt lebe, muss ich eigentlich Kindesunterhalt für ein gemeinsames Kind und Ehegattenunterhalt zahlen.
Durch die Trennung hat sich aber mein Gehalt verändert, sodaß ich erheblich weniger ausgezahlt bekomme.
Nach der Berechnung meiner Anwältin ist nur noch genug für den Mindestunterhalt der Kinder vorhanden.
Diesen habe ich auch an alle für Juli überwiesen.

Meine Frage ist jetzt, es besteht für die Kinder aus erster Ehe ein Gerichtsurteil in dem die Stufe 3 gezahlt werden soll, kann meine Exfrau jetzt sofort Zwansmaßnahmen wie Pfändung einleiten, da sie ja weniger bekommt. Meine Anwältin hat die Gegenseite über die Veränderung informiert und um Verzicht aus dem Gerichtsurteil gebeten. Sollte diese nicht gegeben werden, soll sofort eine Abänderung beantragt werden.

Ich habe jetzt ein bisschen Angst das der Gerichtsvollzieher demnächst vor der Tür steht. Kann ich gerade überhaupt nicht gebrauchen.

Gruß und allen ein schönes Wochenende

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wie du schon selbst sagst, hat deine Anwältin um Verzicht gebeten, das bedeutet also, dass du derzeit auf das Wohlwollen der Ex angewiesen bist. Eine Abänderung des Titels ist der wirksamste Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
Unterhaltszahler2009
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Kann meine Ex jetzt, bis zur Abänderung, Vollstreckungsmaßnahmen einleiten da sie ja einen Titel durch das Gerichtsurteil hat.
Nach meinem Empfinden ist es ihr Wohlwollen nichts bis zur Abänderung zu machen. Da die letzten Jahre leider absoluter Krieg waren, gehe ich davon aus, das meine Ex alles tut um mir zu Schaden und entgegenkommen gehört nicht zu ihrem Sprachschatz.

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#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
dann ist Eile geboten, sie ist weiterhin in Besitz eines vollstreckbaren Titels. Es könnten jederzeit Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, vor allem unangenehme Dinge wie Gehalts- bzw. Kontenpfändung.
Gruß
Andreas

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#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Da meine zweite Ehe jetzt auch kaputt ist und ich getrennt lebe, muss ich eigentlich Kindesunterhalt für ein gemeinsames Kind und Ehegattenunterhalt zahlen.


Das Kind und die Ehefrau sind doch wohl hoffentlich schon vor der Trennung berücksichtig worden! Denn durch die bloße Trennung ändert sich unterhaltsrechtlich erst mal nicht sonderlich viel!

quote:
Durch die Trennung hat sich aber mein Gehalt verändert, sodaß ich erheblich weniger ausgezahlt bekomme.


Das ist natürlich etwas, das unterhaltsrechtlich sofort geltend gemacht werden sollte. Wenn sich dadurch dein Einkommen um mehr als 10% verringert, sollte umgehend Änderungsklage erhoben werden.

Ohne Klage, könnte deine Ex Frau tatsächlich den Gerichtsvollzieher beauftragen! Ein vollstreckbarer Unterhaltstitel ist nun mal juristisch ein scharfes Schwert.

Nach Einreichung der Abänderungklage kannst du dich gegen eine Vollstreckung aber erfolgreich zur Wehr setzen!

Meines Erachtens solltest du deiner Anwältin Dampf machen,damit sie umgehend die Abänderungsklage einreicht! Da ist Eile geboten!


-- Editiert Marcus2009 am 06.07.2013 13:53

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