Vor der Trennung/erster Brief vom Rechtsanwalt

19. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sonne2019
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 4x hilfreich)
Vor der Trennung/erster Brief vom Rechtsanwalt

Hallo zusammen,

ich stehe nun vor einer Trennung. Die Ehe dauerte 15 Jahre, habe eine drei Jahre alte Tochter.

Der noch-Ehemann (wohnen zusammen) hat diese Woche bei seinem Rechtsanwalt eine Beratung (erste) in Anspruch genommen. Daraufhin bekam ich ein Brief von seiner RA mit folgendem Inhalt:

"Familiensache
Sehr geehrte Frau xy,

In obengennanter Angelegenheit wende ich mich namens Ihres Ehemannes Hern xy, wohnhaft in xy an Sie. In der Anlage ist eine auf mich lautende Vollmacht zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.

Ihre Ehe befindet sich seit geraumer Zeit in einer Krise. Es liegen bereits wesentliche Voraussetzungen eines Getrenntlebens im Sinne des Familienrechts seit langem vor. Namens meines Mandanten teile ich mit, dass mein Mandant die eheliche Lebensemeinschaft nicht wiederherstellen, sondern dauerhaft getrennt leben möchte. Mein Mandant wird aus der Ehewohnung ausziehen, sobald er eine geeignete Wohnmöglichkeit gefunden haben wird.

Bitte eröffnen Sie ein eigenes, ausschließlich auf ihren Namen lautendes Konto. Mein Mandant wird Ihnen gerne hierbei behilflich sein.

Mein Mandant wünscht, dass xy (Tochter) nach den Sommerferien eine Kita besucht. Einen Kindergartenbesuch des Kindes haben Sie bisher verweigert. Das ist nicht im Interesse von Xy (Tochter); vielmehr ist es für Kinder von erheblicher Bedeutung, soziale Fähigkeiten im Umgang mit gleichaltrigen Kindern zu entwickeln. Ich bittte um schriftliche Zustimmung, dass Sie einem Kita-Besuch ab dem kommenden Kindergartenjahr im Herbst 2018 zustimmen. Sofern Sie konkrete Vorschläge haben, welche Kita auch nur welchen Kindergarten Sie präferieren, bitte ich ebenfalls um schriftliche Mitteilung.

Im Zeitraum vom 25.06 bis einschl. 02.07.18 möchte mein Mandant mit xy (Tochter) verreisen. Ich bitte um schriftliche Zustimmung.

Für die Vorlage der vorgennanten Erklärungen merke ich mir eine Frist bis zum 28. Mai 2018 vor"

Ich bitte um Eure Hilfe! Stelle das Schriftstück hier in den Raum und bin für alle Ansätze und Ideen, Anregungen, Empfehlungen und Hinweise dankbar.

Mir selbst fällt schon einiges dazu ein, ohne Vorkenntnisse im Familienrecht. Möchte es aber erstmal von Experten gerne lesen, was haltet ihr davon?
Für mich ist schon die ganze Situation schlimm genug, aber was ist denn DAS eigentlich? Und seit wann "kümmert sich" ein RA um ein Kindergartenplatz?!!

Übrigens der Vater meiner Tochter hat stolz mir via sms verkündet, dass er mit meiner Tochter laut RA für eine Woche verreisen darf. Seiner Meinung nach ist meine Zustimmung nicht erforderlich, er hatt xy (Tochter- 3J alt) bereits gefragt und sie hat "ja" gesagt

Herzlichen Dank und viele Grüsse
Wolke

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Der "kümmert" sich nicht, sondern Ihr Mann teilt Ihnen via Anwalt mit, daß er der Meinung ist, daß Ihre Tochter in den Kindergarten/Kita gehen soll. Was ja nicht falsch ist, ein dreijahriges Kind profitiert schon sehr von den sozialen Kontakten.

Damit einher geht eine dann mögliche Arbeitsaufnahme Ihrerseits, denn dann haben Sie ja quasi "Tagesfreizeit". Das Argument "ich muss ja das Kind betreuen", fällt ja dann weg.

Da passt auch der "Hinweis", daß Sie ja "eigentlich" schon länger getrennt leben....

Zitat:
Es liegen bereits wesentliche Voraussetzungen eines Getrenntlebens im Sinne des Familienrechts seit langem vor.
... Möglicherweise versucht er, die Scheidung kurzfristig durchzuziehen auf jeden Fall schneller als ein Jahr, gerechnet ab Anwaltsbrief meinetwegen... Dafür ist ein Jahr des Getrenntlebens erforderlich, welches aber seiner Darstellung nach schon "seit langem" läuft (das ist in so fern wichtig, als er sich dann den entsprechenden Trennungsunterhalt spart - außerdem kann im Trennungsjahr keine Arbeitsaufnahme des Ehepartners erwartet werden, nach der Scheidung aber in jedem Fall). Trennungsunterhalt muss auf jeden Fall bezahlt werden, nachehelicher Unterhalt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Daher wäre eine schnelle Scheidung für Ihren Mann vermutlich von Vorteil.

Sie sollten sich auch mit einem Anwalt bewaffnen, Waffengleichheit ist immer von Vorteil.

Da Sie noch zusammenleben, sehe ich auch kein Problem mit der kleinen Reise - wenn Sie getrennt leben und man sich dann mit Umgangsterminen durchs Leben hangelt, dann sieht das schon anders aus.

Signatur:

"Valar Morghulis"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
dass er mit meiner Tochter
Hast du evtl die Besitzrechte an dem jungen Menschen? Eines solltest du dir mal ganz schnell klar machen, es ist EURE Tochter, nicht nur die Tochter von einem von Euch!

Und daher stele ich mal die Ganz einfache Frage, was spricht deiner Meinung nach denn dagegen, dass das Kind Ferien mit dem Vater verbringt? Zumal es sich auch nur um eine einzige Woche handelt, nicht mehr.
Bedenke bei deiner Antwort, die Belange des KINDES sin hier vorrangig, nicht die deinigen!
Tragt NIEMALS EURO Probleme auf dem Rücken der Kleinen aus! Wen du eine ordentliche Mutter bis und das Kind bei dir leben sollte, würdest du dem Kind auch so ermöglichen so viel Zeit wie möglich mit seinem Vater zu verbringen, den das Kind kann nichts für Eure Trennung, oder anders gesagt, es wird wohl wie bei fasst allen gescheiterten Bezihungen darunter leiden, weil zumindest eine Person von Beiden meint hier seine machtspielchen spieln zu wollen...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Was mir auffällt: das Ehepaar wirtschaftet offensichtlich noch zusammen. Da wird es schwer, ein bereits laufendes Trennungsjahr zu konstruieren. Wäre natürlich im Interesse des Mannes, nicht jedoch im Interesse der Frau. Zusammen wirtschaften und zusammen leben, also wie soll das Konstrukt laufen, das der Trennung? Und wieso muss der Mann der Frau bei der Einrichtung eines Kontos behilflich sein? Sie ist ja offensichtlich keine Analphabetin. Allerdings würde ich mir an Deiner Stelle sofort ein eigenes Konto einrichten, bei einer Bank, zu der der Göttergatte keinen Zugriff hat.

Die Woche Urlaub, da benötigt Männe doch nicht die Zustimmung der Frau, wenn er nicht gerade in Krisengebiete fährt, was ja wohl nicht der Fall sein dürfte. Und ob das Kind mit drei schon "Kita-reif" ist, das wissen wir nicht. Da Du (ich hab mir Deine anderen Threads angeschaut) ohnehin ja einen Wiedereinstieg in den Beruf geplant hast, wäre zu überlegen, wie Du die Unterbringung des Kindes während der berufsbedingten Abwesenheit organisieren wolltest. Hast Du mit dem Mann mal darüber gesprochen? Ich sehe insoweit im Augenblick keinen Grund jetzt so kurzfristig das ganze Leben umzukrempeln.

So, jetzt zu einem anderen Aspekt. Mir fällt auf, dass die Anwältin zwar hier von (vermeintlichen) Ansprüchen des Vaters schreibt, also eine Drucksituation erzeugt, die eigentlich völlig überflüssig ist, aber die Rechte des Kindes, auf welche ja mein Vorschreiber so sehr wert legt, und auch die Rechte der Frau mit keinem Wort erwähnt. Stichwort: Unterhalt für beide, Regelung des Kindergeldes, des Mietvertrages, Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind, Abwicklung des gemeinsamen Haushalts u.s.w. Denn wenn man getrennt lebt, dann bestehen doch diese Ansprüche. Mit dem Schreiben hat sich der Mann, zumindest was die Trennungszeit angeht, selbst von hinten ins Knie geschossen. Anstelle eine saubere Lösung zu erarbeiten, die die Ansprüche aller berücksichtigt, wird hier doch nur mit Nebelkerzen um sich geschmissen.

Laß Dich nicht verunsichern. Mandatiere einen eigenen Anwalt, den wirst Du bei der Vorgehensweise benötigen. Außerdem würde ich der Anwältin mitteilen, dass es der Zustimmung für einen Kurzurlaub nicht bedürfe, dass Du im übrigen nach sorgfältiger Prüfung die erforderlichen juristischen Schritte einleiten würdest, dass dafür aber die Frist zu kurz sei und sich nach dem Prüfungsvorgang der eigene Anwalt mit der Anwältin von Männe in Verbindung setzen würde.

Mit diesem Schreiben hast Du Dich in keinster Weise festgelegt, kein Zugeständnis gemacht, hemmst aber auch nichts. Dein Schreiben ist dann genauso nichtssagend wie seines. Hang them with their own ropes!

Noch etwas: Nutze die Abweseneheit des Mannes, um alle wichtigen Unterlagen zu fotokopieren, also zu sichern.

So, dass wären die ersten Schritte.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sonne2019
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 4x hilfreich)


Vielen Dank für die Rückmeldung

Zitat (von fb367463-2):
Der "kümmert" sich nicht, sondern Ihr Mann teilt Ihnen via Anwalt mit, daß er der Meinung ist, daß Ihre Tochter in den Kindergarten/Kita gehen soll. Was ja nicht falsch ist, ein dreijahriges Kind profitiert schon sehr von den sozialen Kontakten.

mir war bisher unbekannt, dass man für solche Mitteilungen ein Anwalt benötigt. Schließlich wohnen wir zusammen. Es gibt nun mal keine gesetzliche Verpflichtung sein Kind in ein Kindergarten abzugeben, daher verstehe ich es nicht warum die RA mich zum Thema belehrt? Hier sehe ich die Grenzen einer privaten Entscheidung klar überschritten. Kurzum es geht sie (RA) nichts an warum und weshalb meine Tochter noch nicht im Kindergarten ist, auch wenn sie eine Vollmacht vorliegend hat.
Warum wird aber gebeten, dass ich dem schriftlich zustimme? Und von mir bevorzugte Einrichtungen mitteile?
Zitat (von fb367463-2):
Damit einher geht eine dann mögliche Arbeitsaufnahme Ihrerseits, denn dann haben Sie ja quasi "Tagesfreizeit". Das Argument "ich muss ja das Kind betreuen", fällt ja dann weg.

Ich arbeite nach meiner Elternzeit seit Juli letztes Jahres 12 Stunden pro Woche. Die Reduzierung von 40 auf 12 St. hat definitiv in Absprache mit dem Vater meiner Tochter stattgefunden. Er betreut seine Tochter, während ich arbeite (3 x /wo a 4 St). Seine Arbeitszeit zieht sich bis in die Nacht hinein, daher sind die drei Vormittage die einzigen gemeinsam mit seiner Tochter verbrachte Stunden unter der Woche.
Ändert diese Tatsache etwas im Bezug auf das Schreiben?
Zitat (von fb367463-2):
Möglicherweise versucht er, die Scheidung kurzfristig durchzuziehen auf jeden Fall schneller als ein Jahr, gerechnet ab Anwaltsbrief meinetwegen... Dafür ist ein Jahr des Getrenntlebens erforderlich, welches aber seiner Darstellung nach schon "seit langem" läuft

Welche Gründe können zum Beispiel seine Darstellung bestätigen? Und muss ich dieser, aus meiner Sicht, reinen Behauptung schriftlich widersprechen, damit sie ihre Gültigkeit verliert?
Zitat (von fb367463-2):
Da Sie noch zusammenleben, sehe ich auch kein Problem mit der kleinen Reise - wenn Sie getrennt leben und man sich dann mit Umgangsterminen durchs Leben hangelt, dann sieht das schon anders aus.

Auch hier sollte man selbstverständlich in der Lage sein es mündlich zu erfragen und nicht durch RA. Sind die Voraussetzungen dafür nicht vorhanden (das Erfragen), so gibt es auch womöglich zu wenig Vertrauen für eine Reise. Was ich aber gerne bestätigt lesen würde:
die oben genannte Reise ist nur mit meinem, als Mutter des Kindes, grundsätzlichen Einverständnis möglich?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sonne2019
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo
Zitat:
dass er mit meiner Tochter
Hast du evtl die Besitzrechte an dem jungen Menschen? Eines solltest du dir mal ganz schnell klar machen, es ist EURE Tochter, nicht nur die Tochter von einem von Euch!
Zitat:


ich mache jetzt eine Ausnahme und gehe auf Ihr Kommentar ein.
Es ist und bleibt selbstverständlich meine Tochter. Um es zu verstehen muss man selbst Kinder haben und eine Trennung durchleben. Die Begriffe wie "unser" bekommen eine andere Bedeutung.
Die Verantwortung als zukünftig alleinerziehend ist natürlich auch nur "meine" und eben nicht "unsere".
Mir ist wichtig hier auf sachlicher Ebene etwas Wichtiges zu erfragen. Im Übrigen habe ich keine Gründe mich rechtfertigen zu müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sonne2019
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 4x hilfreich)

@Hallo wirdwerden, :-)
herzlichen Dank für Deine Antwort, welche mir sehr geholfen hat! Wenn ich könnte hätte ich mindestens schon 100 mal "hilfreich" geklickt :-)

Nun meine Rückmeldungen, Ergänzungen, Fragen.
Würde mich sehr über weitere Antworten freuen :-)

Zitat (von wirdwerden):
Was mir auffällt: das Ehepaar wirtschaftet offensichtlich noch zusammen. Da wird es schwer, ein bereits laufendes Trennungsjahr zu konstruieren. Wäre natürlich im Interesse des Mannes, nicht jedoch im Interesse der Frau. Zusammen wirtschaften und zusammen leben, also wie soll das Konstrukt laufen, das der Trennung?


Ja, wir wirtschaften definitiv zusammen. Noch besteht aus meiner Sicht eine Lebensgemeinschaft.
Seit Mitte Februar wurden mir Verhältnisse mit anderen, sogar mehreren Frauen offen gelegt,
welche seit ca. 1 Jahr bereits stattfinden. Ändert sich dadurch etwas? (Gemeinsames Schlafzimmer gibt es in dem Sinne seit längerem nicht mehr)
Das Trennungsjahr ist momentan definitiv auch in meinem Interesse. Soll ich die RA bitten die vermeintlichen Gründe des Getrenntlebens mir offen zu legen? Sind diese für mich von Bedeutung?

Wenn Trennungsjahr einer möglichen Rettung der Ehe dienen soll, muss ich an der Ehe zwingend "festhalten"?

Zitat (von wirdwerden):
offensichtlich keine Analphabetin


:-D Wenn es nicht so traurig wäre, dann könnte man sehr lange darüber lachen ;-)

Zitat (von wirdwerden):
Und wieso muss der Mann der Frau bei der Einrichtung eines Kontos behilflich sein? Sie ist ja offensichtlich keine Analphabetin. Allerdings würde ich mir an Deiner Stelle sofort ein eigenes Konto einrichten, bei einer Bank, zu der der Göttergatte keinen Zugriff hat.


Das gemeinsame Bankkonto besteht seit nun 15 Jahren, und ich frage mich warum ich ein neues Konto mir einrichten soll? Wenn ich es nicht tue? Was dann? Schliesslich kann er es genauso gut tun..
Ist eine getrennte Lebensführung dann vorhanden, wenn getrennte Konten (getrenntes wirtschaften?) vorhanden sind?
Warum sollte ich ein eigenes Konto, sofern ich dann eigenes habe, in dem Zusammenhang so schützen?

Ein Tagesgeldkonto läuft nur auf mein Namen. Ich verwende es für (meine) Gehaltszahlungen. Kann ich die Ersparnisse darin "absichern". Zum Beispiel in dem ich das Konto auf meine Tochter umschreibe bzw. die Ersparnisse auf Ihrem Konto stehen?


Zitat (von wirdwerden):
Die Woche Urlaub, da benötigt Männe doch nicht die Zustimmung der Frau, wenn er nicht gerade in Krisengebiete fährt, was ja wohl nicht der Fall sein dürfte.


Mein ausdrückliches Einverständnis (mündliches) ist dennoch zwingend erforderlich? Ich wurde nämlich ganz und gar nicht danach gefragt :( Wie verhält es sich mit längerem Urlaub, zwei Wo. zum Beispiel? Würde gerne mein Heimatland (Litauen) besuchen.

Zitat (von wirdwerden):
Da Du (ich hab mir Deine anderen Threads angeschaut) ohnehin ja einen Wiedereinstieg in den Beruf geplant hast, wäre zu überlegen, wie Du die Unterbringung des Kindes während der berufsbedingten Abwesenheit organisieren wolltest. Hast Du mit dem Mann mal darüber gesprochen? Ich sehe insoweit im Augenblick keinen Grund jetzt so kurzfristig das ganze Leben umzukrempeln.


Meine Arbeitssituation habe ich in der anderen Antwort bereits kurz beschrieben. (Siehe unten/bzw oben). Es ist in der Tat sehr Schade, dass ich obwohl ich für eine Vater/Kind Beziehung was Gutes tun wollte (gemeinsame, exclusive Zeit, vormittags 3xwo), jetzt die Abrechnung dafür zu bezahlen habe. Dem Vater des Kindes ist sehr wohl bekannt, dass es einvernehmlich war. Meine Arbeitsstunden habe ich sogar so weitgehend reduziert, (12wo/st statt 40) dass es für ihn beruflich machbar ist die Betreuung seiner Tochter in meiner Abwesenheit zu übernehmen. Habe sogar sein Einverständnis in Form von einer sms Nachricht, wo wir noch kurz die Stunden und Tage abstimmen. Auch Kindergartenplätze wurden letztes Jahr bereits angeschaut. Allerdings war ich natürlich über die Situation nicht vollständig im Bilde und somit war in meinen Augen eine gute (erste) Lösung dass meine Tochter bei ihrem Papa etwas länger, als sonst verweilen kann, während ich nicht da bin. Jetzt ist natürlich für dieses Jahr (wohnen in einer Großstadt) schon überall zu spät für ein Kindergartenplatz. Die Anmeldungen sind für übernächsten Herbst erst möglich (in 2019). Sofern er auszieht, kann ich nicht mehr zur Arbeit, weil keine andere Betreuung möglich ist. Soweit zur Situation.
Bitte um Entschuldigung wegen langen Ausführung.

Zitat (von wirdwerden):
So, jetzt zu einem anderen Aspekt. Mir fällt auf, dass die Anwältin zwar hier von (vermeintlichen) Ansprüchen des Vaters schreibt, also eine Drucksituation erzeugt, die eigentlich völlig überflüssig ist, aber die Rechte des Kindes, auf welche ja mein Vorschreiber so sehr wert legt, und auch die Rechte der Frau mit keinem Wort erwähnt. Stichwort: Unterhalt für beide, Regelung des Kindergeldes, des Mietvertrages, Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind, Abwicklung des gemeinsamen Haushalts u.s.w. Denn wenn man getrennt lebt, dann bestehen doch diese Ansprüche. Mit dem Schreiben hat sich der Mann, zumindest was die Trennungszeit angeht, selbst von hinten ins Knie geschossen. Anstelle eine saubere Lösung zu erarbeiten, die die Ansprüche aller berücksichtigt, wird hier doch nur mit Nebelkerzen um sich geschmissen.


Ist in diesem Fall dann das Schreiben auf kein Fall als Beginn des Trennungsjahres zu sehen? Sofern alle andere Voraussetzungen ebenfalls erfüllt bleiben (gemeinsames wirtschaften zum Beispiel).

Zitat (von wirdwerden):
Laß Dich nicht verunsichern. Mandatiere einen eigenen Anwalt, den wirst Du bei der Vorgehensweise benötigen. Außerdem würde ich der Anwältin mitteilen, dass es der Zustimmung für einen Kurzurlaub nicht bedürfe, dass Du im übrigen nach sorgfältiger Prüfung die erforderlichen juristischen Schritte einleiten würdest, dass dafür aber die Frist zu kurz sei und sich nach dem Prüfungsvorgang der eigene Anwalt mit der Anwältin von Männe in Verbindung setzen würde.


Vielen Dank für dein Vorschlag. Ich werde ein Schreiben aufsetzen und es kommende Woche versenden.
Wenn ich mit der Scheidung nicht einverstanden wäre, dann müsste ich trotzdem darauf reagieren?
Warum muss ich juristische Schritte einleiten, wenn offensichtlich (erstmal) "nur mit Nebelkerzen um sich geschmissen wird" :-) ...etwa um nicht zu "hemmen"? Welche Konsequenzen sind in dem Fall für mich möglich?
Und bestehen verbindliche (gesetzliche) Fristen, ausser im Schreiben genannten, um darauf zu reagieren?

Zitat (von wirdwerden):
Noch etwas: Nutze die Abweseneheit des Mannes, um alle wichtigen Unterlagen zu fotokopieren, also zu sichern.

Welche Unterlagen sind von Dir gemeint und warum sollte ich es tun?

Zitat (von wirdwerden):
Mit diesem Schreiben hast Du Dich in keinster Weise festgelegt, kein Zugeständnis gemacht, hemmst aber auch nichts. Dein Schreiben ist dann genauso nichtssagend wie seines. Hang them with their own topes!

Das liesst sich doch schon mal großartig! :-) Eine gute (erste) Lösung :-) Dankeschön

Ich hoffe dennoch, dass eine friedlichere Variante möglich ist. Habe eine Therapie für die Trennung vorgeschlagen, Mediation zum Beispiel. Ansonsten bin ich bereits seit ein paar Wochen beim intensiven Suchen nach einem Kindergartenplatz; die Arbeiststunden zu erhöhen ist möglich, allerdings mit Vorlaufzeit von 3-4 Monaten und natürlich nicht gleich von 12 auf 30/wo. Ohne Fremdbetreuung sowieso unmöglich. Alles hängt jetzt am Kindergartenplatz, welchen ich ganz sicher erst im Herbst 2019 bekommen kann :-(

Herzlichen Dank noch mal

-- Editiert von Wolke2016 am 21.05.2018 02:16

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Du verzettelst Dich zu sehr.

Dem Himmel sei Dank haben die Gerichte in unseren Ehebetten nichts mehr zu suchen. Es interessiert nicht, ob Ihr ein gemeinsames Schlafzimmer habt, ob Ihr noch sexuell miteinander verkehrt oder ob einer von Euch dasselbe mit seinem Kanarienvogel tut. Lass diesen ganzen Part außen vor. Ihr lebt und wirtschaftet noch zusammen, betreut Euer Kind zusammen, und solange das so ist, ist das Trennungsjahr nicht eingeleitet. Ist für Dich nur positiv, wenn ich an die Unterhaltssituation denke, an die Rentenanwartschaften. Er will ja eine Wohnung suchen, soll er tun, wenn dann ausgezogen wird, dann haben wir eine neue Situation.

Hinsichtlich der Betreuungsituation des Kindes setze Dich bitte mit dem Jugendamt in Verbindung. Normalerweise gibt es für so Situationen vorgehaltene Plätze oder auch Tagesmütter, mach Dich da einfach schlau. So, dass Du auch Planungssicherheit hast, das ist ja jetzt ganz wichtig.

Zur finanziellen Situation: ich weiss nicht, wie Ihr gestellt seid, aber eine funktionierende wirtschaftliche Situation mutiert bei einer Trennung nicht automatisch zu zwei funktionierenden wirtschaftlichen Situationen. Ihr werdet Euch beide erheblich einschränken müssen. Es ist eine törichte Idee, jetzt irgendwelche Ersparnisse auf die Seite zu bringen. Fakt ist, dass das Geld/die Werte, die in der Ehe erwirtschaftet wurden, auch völlig zu Recht beiden gehören, und zwar einerlei, auf wessen Namen die laufen. Und das Beiseitebringen von diesem gemeinsam Erwirtschafteten, das wird nicht nur vom Gericht sehr kritisch eingestuft (vorsichtig formuliert), sondern ist auch unerheblich. Ganz klar formuliert: niemand darf sich durch Trixerei bedürftig machen und muss sich in so Fällen gegebenenfalls so behandeln lassen, als wenn die Trixerei nie stattgefunden hätte. Lass es! Es ist weder fair noch hilfreich.

Du musst der Anwältin gar nicht antworten. Dann könnte sie allerdings wegen fehlender Kooperationsbereitschaft gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und Du hingst zumindest teilweise auf den Kosten. Schreib den Einzeiler, den ich Dir empfohlen habe, und Du bist erst mal raus aus dem Schlamassel. Leg Dich nicht in irgendeiner Form fest. Du widersprichst nicht dem Urlaub, weist nur darauf hin, dass die Genehmigung überflüssig ist. Und mach endlich einen eigenen Termin bei einem Anwalt aus.

Die Bockigkeit mit eigenem Konto ist für mich nur schwer nachvollziehbar. Das ist eher im Level "Kindergarten." Du willst auch die Trennung, also müssen auch die Konten auseinander dividiert werden. Ich würde sogar zwei Konten einrichten. Ein "Unterhaltskonto," dem Mann bekannt zu geben, wenn die Trennung vollzogen ist, damit er weiss, wohin er zahlen muss, und ein weiteres Konto, von dem der Mann nichts wissen muss. Darauf geht dann Dein Gehalt.

Welche Unterlagen sind zu sichern? Alle Verträge, die man gemeinsam unterzeichnet hat, alle Steuererklärungen, Kontounterlagen vom gemeinsamen Konto. Eben alles, was man zum rechnen benötigt. Oder, falls irgendein Gläubiger sich an Dich wendet und nicht an den Mann.

Ich bin nicht unbedingt in so einer Situation eine Freundin von Mediation. Das macht dann Sinn, wenn Du einen Überblick über Deine Rechte und Pflichten hast, und das ist ja nicht mal ansatzweise da. Könnte ich mir zu einem späteren Zeitpunkt vorstellen, wenn es etwa um Umgangsregelungen für das Kind geht, um die Auswahl der Betreuungsmöglichkeit, um das ganze Brimborium drumherum. Aber erst einmal muss man wissen, wo man juristisch steht.

So, jetzt schreib den kleinen Brief, lass alles in der Schwebe, und ab zum eigenen Anwalt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sonne2019
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 4x hilfreich)



Zitat (von wirdwerden):
So, jetzt schreib den kleinen Brief, lass alles in der Schwebe, und ab zum eigenen Anwalt.


Hallo wirdwerden :-)
anbei ein Entwurf :-)

Sehr geehrte Frau dr.xy ,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 14.05.2018 und teile Ihnen mit, dass ich nach einer sorgfältigen Prüfung die erforderlichen juristische Schritte einleiten werde, allerdings ist die von Ihnen vorgemerkte Frist bis zum 28. Mai 2018 zu kurz.

Nach dem erfolgten Prüfungsvorgang wird mein Rechtsanwalt mit Ihnen sich in Verbindung setzen.
Des Weiteren weise ich Sie darauf hin, dass eine schriftliche Zustimmung für ein Urlaub meinerseits nicht erforderlich ist, sofern eine mündliche Übereinkunft stattgefunden hat.

Mit freundlichen Grüßen

xy

Passt es so?
(ob nun ein Rechtsanwalt, oder -Anwältin werden soll, bin ich mir noch nicht sicher. Wenn Vater meiner Tochter von einer weiblichen RA vertreten ist, welchen würdest du erfahrungsgemäß mir empfehlen?, RA weiblich, männlich?

und was genau bedeutet nun das für mich, drin steht, dass ich juristische Schritte einleiten werde. Es ist somit eine verbindliche Aussage? Was passiert dann als nächstes wenn ich so geantwortet habe? Ich müsste zur Anwältin um was genau zu tun? Rechte/Pflichten werden besprochen, das ist klar, aber beginnt dann das Trennungsjahr?
Soll ich etwa ihr Schreiben als "Angebot" für eine Trennung sehen, welches ich nun mit meinem "werde juristische Schritte einleiten" annehme? Sehe ich es richtig?

Termine stehen im übrigen fest, habe sogar zwei am Donnerstag :-) beide erstmal zur Orientierung. Es gibt tolle rechtliche Beratungsangebote für Frauen, welche in so eine oder ähnliche Lage wie ich geraten sind.
Ich scheue mich noch vor den Kosten, welche ich nun für jedes anwaltlich aufgesetzte Schreiben, Termine, Beratungen zukünftig zu bezahlen habe :-(
Finde schade, dass ich nicht einfach in Ruhe mich auf eigene Beine, nach längerer Elternzeit (3 j) stellen darf, sondern mit so einer Vorgehensweise genötigt werde Hals über Kopf Entscheidungen zu treffen.


Vielen Dank,
Wolke

P.S.
Zitat (von wirdwerden):
Du verzettelst Dich zu sehr


das kann leider sein. Aber umso auch dankbarer bin ich solche klare Antworten zu lesen, wie Deine.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nimm das Wort "juristisch" raus.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ich sehe gerade noch die 2. Frage. Es ist eigentlich wurscht, welches Geschlecht Dein Anwalt hat. Er sollte leicht erreichbar sein, also nicht 100 km entfernt residieren, er sollte Erfahrung im Familienrecht haben (muss kein Fachanwalt sein), er sollte "sein" Familiengericht kennen. Hör Dich mal im Freundeskreis um. Ich finde es gut, wenn es mindestens eine zweier Praxis ist, weil dann im Notfall immer jemand da ist. Wenn Du dann einen Termin hast (da passt ja die Urlaubszeit von Männe ganz gut), dann sagen wir Dir hier noch, auf was Du achten solltest.

Ich schreib Dir noch eine PN.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 21.05.2018 16:45

1x Hilfreiche Antwort

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