Vormundschaft Onkel / Vater

15. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Michael12345
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Vormundschaft Onkel / Vater

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall:
Die Mutter mit alleinigem Sorgerecht stirbt, vor ihrem Tod hat das sagen wir einmal 7 Jährige Kind 3 Monate beim Onkel und der Stiefoma gewohnt.

Nun hat der Onkel das Sorgerecht für das Kind beantragt. Dieser hat schon seit der Geburt ein sehr enges Verhältniss zum Kind (regelmäßige Urlaube, Betreueng teilweise mehrere Wochen wegen Krankenhaus Mutter etc.). Geregeltes Einkommen,Arbeit bei der Kirche

Der Onkel zieht nun in die Stadt in der das Kind mit der Mutter gelbt hat. Neue Wohnung wird bezogen mit dem Kind (mit zustimmung Vormund Jugenamt)
Testamentarisch hat die Mutter den Wunsch geäußert das die Kleine bei der Stiefoma und dem Onkel leben soll und der Onkel das Sorgerecht erhalten soll.

Der Vater des Kindes hat seit langem Drogenprobleme und war bis vor 2 Monaten im Gefängnis (ca. 1 Jahr 3 Monate ) weil seine Bewährung wegen Drogeneinfluss am Steuer widerrufen wurde. Davor gab es relativ regelmäßig Kontakt. Er hat nie Unterhalt bezahlt etc

Der Vater beantragt nun auch das Sorgerecht.

Die Vormundschaft wurde vorerst dem Jugentamt übertragen.

Einen Tag vor der Gerichtsverhandlung wurde die HauptVerhandlung abgesagt weil die Richterin meinte die Kleine braucht einen Rechtsbeistand.

Im Nebenverfahren (wegen vorläufiger Vormundschaft Jugendamt) wurde beschlossen einen Gutachter zu beauftragen.

Laut Anwalt Onkel kann bis zu einer Entscheidung nun noch ein halbes Jahr vergehen. In dieser Zeit zieht der Onkel mit der kleinen in eine neue Wohnung. Die Vormundschaft aber bleibt beim Jugentamt zu dem der Onkel einen guten Draht hat.
Dem Vater wird in Aussicht gestellt nach negativen Drogentest einen begleiteten Umgang zu erhalten.
Nun stellen sich natürlich einige Fragen:

1. Kann es sein das das Gericht für den Vater entscheidet nach dieser Vorgeschichte? Warum braucht es überhaupt einen Gutachter…

2. Während der Zeit zur Entscheidung sind natürlich auch Fragen wie Kindergeld, Halbwaisenrente , Kindesunterhalt zu klären, wie läuft so etwas ab?

3. Der Onkel hat einen Beruf den er ohne Unterstützung der Stiefoma nicht ausüben kann, dies ist gerade auf Arbeitssuche. Was wenn der Onkel die Arbeit nicht mehr weiterführen kann und vorerst auf Arbeitslosengeld angewiesen ist? „Zählt" dann das Kind bei der Berechnung? Das gleiche bei Wohngeld und Steuer und Wohnberechtigungsschein

4. Wenn das Jugentamt die Vormundschaft hat, sind Onekl und Stiefoma dann nicht so etwas wie eine Pflegefamilie?
Über andere Hinweise und Tipps wäre ich natürlich auch sehr dankbar.

Grüße
Michael

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Der Vater beantragt nun auch das Sorgerecht.
Wozu er vorrangig berechtigt ist.

Was die Mutter im Testament gewünscht hat, ist abolut nachrangig. Total uninteressant ist, ob der Vater Unterhalt gezahlt hat. Dem Vater kann das Sorgerecht nur in besonderen Fällen verweigert werden. So ein besonderer Fall läge eigentlich nur dann vor, wenn das Kind durch den Umzug zum Vater gefährdet wäre. Das scheint aber nicht so sein. Drogeneinfluss am Steuer vor über einem Jahr, naja. Aber damit verliert man nicht auf alle Zeit sein Elternrecht. Insbesondere scheint mir der Umgangsauschluss nicht haltbar zu sein, warum auch? Der Vater ist dem Kind auch nicht fremd, es bestand anscheinend Kontakt.

Zitat:
Kann es sein das das Gericht für den Vater entscheidet nach dieser Vorgeschichte?
Ganz klar ja.

Zitat:
Warum braucht es überhaupt einen Gutachter…
Weil der Onkel (mit dem JA) einen entsprechenden Antrag gestellt hat.

Sämtliche finanzielle Fragen kann das Jugendamt beantworten. Das Jugendamt weiß auch, warum der Onkel nicht einfach so zur Pflegefamilie wird, diese muss eingerichtet werden. Kindergeld gibt es meines Erachtens für Neffen/Nichten nicht. UV auch nicht, da das Kind nicht bei einem Elternteil lebt. Kindesunterhalt ist wohl eher nicht zu erwarten, Sie schreiben nichts von einem Job des Vaters nach Haftentlassung. Halbwaisenrente ist bei der GRV zu beantragen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Um die juristischen Angelegenheiten hat sich der Vormund zu kümmern. Das Jugendamt kann bei dem Onkel eine Pflegestelle einrichten, dann bekommt er Pflegegeld. Kindergeld ist dorthin zu lenken, wo das Kind lebt. Aber, da soll der Vormund mal in die Puschen kommen. Ansonsten kann man nichts voraussagen. Das Gericht wird hier ergründen, was am ehesten dem Kindeswohl entspricht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael12345
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Zitat:
Warum braucht es überhaupt einen Gutachter…
Weil der Onkel (mit dem JA) einen entsprechenden Antrag gestellt hat.

Nicht der Onkel hat den Antrag gestellt sondern der Anwalt des Vaters

Das JA ist auch gegen eine Unterbringung beim Vater

Auch der jetzige Vormund hält ihn für ungeeignet.

Der Vater ist seit dem ersten Lebensjahr des Kindes auf harten Drogen, durchgehend bis zu seinem Haftantritt.
Beim Umgang (Kind 3 Jahre) gab es einen Vorfall bei dem das Kind von der Polizei nach hause gebracht wurde nachdem er im Bus unter Drogeneinfluss eingeschlafen ist und vom Kind nicht mehr geweckt werden konnte.
Und 2 Monate nach dessen Entlassung soll er plötzlich geeignet sein ein kleines Kind aufzuziehen?

-- Editiert von Michael12345 am 15.07.2015 17:49

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Das Gericht bestellt einen Gutachter nur, wenn es den für erforderlich hält. Nicht, weil jemand ihn beantragt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael12345
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Anwalt des Vaters hat dies wohl zumindest ins Spiel gebracht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Das ist doch wurscht. Das Gericht bestellt den Gutachter in Kindschaftssachen dann, wenn es ihn für erforderlich hält. Und hier liegt so ein Fall offensichtlich vor.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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