Vorschlag für eine Umgangsregelung

5. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.03.2021 10:58:04
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorschlag für eine Umgangsregelung

Hallo Liebes 123recht Forum,

ich bin neu hier, und hoffen hier ein paar Antworten zu finden, und etwas Unterstützung.

Mein Mann und ich habe uns getrennt, leider haben wir nach der Trennung noch so unsere Probleme.
Zu einem Teil der Probleme gehören unsere zwei gemeinsamen Kinder.
Das Abholen und das ausmachen wann wer die Kinder bei sich hat ist sehr schwierig bei uns und immer mit einen Riesen Kraftakt für mich verbunden.
Aus diesem Grund möchte ich mit meinem noch Mann eine Vereinbarung erstellen, leider kommt von Ihm gar nicht in die Richtung, der sitzt alles aus. :-(


Habe im Netzt jetzt schon einige Vereinbarungen gefunden, doch die sind mir alle sehr ungenau beschrieben finde ich, daher habe ich jetzt einfach mal zusammengetragen und es ist echt viel geworden finde ich.
ich bin mir nur nicht sicher ob ich hier eventuell meinen noch Mann benachteilige oder mich selbst benachteilige mit diesen Formulierungen oder ob man das ein oder andere anders Formulieren sollte das es klarer verständlicher geschrieben ist.


Wäre echt nett, wenn Ihr da drüber schauen würdet, und mir Tipps gebt, bevor ich das an meinen noch Mann sende. Der wir zwar sicherlich einiges raus streichen wollen oder umgeschrieben haben wollen, doch ich möchte im Vorfeld wissen ob das was ich vorschlage überhaupt OK ist oder nicht.

Grundsätzlich möchte ich Ihm die Kinder nicht vorenthalten! im gegen teil er soll die Kinder gerne öfter nehmen, jedoch möchte ich auch nicht die Kinder nur bei Ihm haben!
Ich möchte aber auch nicht alles alleine machen müssen das wir Kinder bekommen haben war damals eine gemeinsame Entscheidung und ich finde das wir auch beide uns um die Kinder Kümmern sollten. Im gleichen Maße, die Kinder benötigen auch ihren Papa, denn kann und darf niemand ersetzen!





Aufgrund der Trennung und anstehenden Scheidung der noch Eheleute wird das Umgangsrecht der Kinder
1: .....
2: .....
Und den Eltern
1: .....
2: .....
wird wie folgt geregelt.



1. Übliche Umgangszeiten

1.1 Der umgangsberechtigte Elternteil ist berechtigt und verpflichtet, die gemeinsame Kinder zur Ausübung des Umgangsrechts jede zweite Wochenende, und zwar jeweils in den (Gerades Jahr & ungerade Kalenderwoche = Vatter, Ungerades Jahr & gerade Kalenderwoche = Vatter) geraden/ungeraden Wochen, in der Zeit von Freitag, von Schul- / Kindergartenschluss bis zum Darauffolgenden Schul- / Kindergartenbeginn die gemeinsamen Kinder zur Ausübung des Umgangsrechts zu sich zu nehmen.

1.2 Sollten staatliche oder kirchliche Feiertage auf einen Arbeitstag fallen und mit einem oder mehreren schulfreien Tagen zu einem (verlängerten) Wochenende verbunden werden, ist das Wochenende entsprechend zu verlängern für den umgangsberechtigten Elternteil.

1.3 Der umgangsberechtigte Elternteil ist berechtigt und verpflichtet die üblichen Umgangszeiten die in die Ferien fallen vollständig unter dem Jahr zu verteilen, Umgangszeiten in den Ferien weden gesondert geregelt.

1.4 Übliche Umgangszeiten die aufgrund von Ferien verschoben werden mussten sind jährlich bis spätestens dem 01.12. des Folgejahres einvernehmlich anzupassen.

1.5 Ferien Datum verschoben auf
Osterferien [WE] 17.01.-19.01.2020 [WE] 01.01.2020
Pfingstferien [WE] 17.01.-19.01.2020 [WE] 01.01.2020
Sommerferien [WE] 17.01.-19.01.2020 [WE] 01.01.2020
Herbstferien [WE] 17.01.-19.01.2020 [WE] 01.01.2020
Weihnachtsferien [WE] 17.01.-19.01.2020 [WE] 01.01.2020
Winter / Faschingsferien [WE] 17.01.-19.01.2020 [WE] 01.01.2020


2. Feiertage

2.1 Der umgangsberechtigte Elternteil ist berechtigt und verpflichtet die gemeinsamen Kinder zur Ausübung des Umgangsrechts, zu den wie unten (2.4) beschriebenen Zeiten, zu sich zu nehmen.

2.2 Wenn Feiertage in den übliche Umgangszeiten des anderen Elternteils fallen so wird die übliche Umgangszeit getauscht.

2.3 Eine jährliche Anpassung (Datum, Tausch der übliche Umgangszeiten) muss einvernehmlich bis spätestens 01.12. für das Folgejahr erstellt werden.

2. 4 Feiertag Datum Gerades Ungerades
[Jährliche Anpassung] Jahr Jahr
Neujahr: 01.01.2020 (Mittwoch) Mutter Vater
Heilige Drei Könige: 06.01.2020 (Montag) Mutter Vater
Karfreitag: 10.04.2020 (Freitag) Vater Mutter
Ostermontag: 13.04.2020 (Montag) Vater Mutter
Tag der Arbeit: 01.05.2020 (Freitag) Mutter Vater
Christi Himmelfahrt: 21.05.2020 (Donnerstag) Mutter Vater
Pfingstmontag: 01.06.2020 (Montag) Vater Mutter
Fronleichnam: 11.06.2020 (Donnerstag) Vater Mutter
Tag der Deutschen Einheit: 03.10.2020 (Samstag) Mutter Vater
Allerheiligen: 01.11.2020 (Sonntag) Mutter Vater
Weihnachten: 24.12.2020 (Donnerstag) Mutter Vater
1. Weihnachtstag: 25.12.2020 (Freitag) Vater Mutter
2. Weihnachtstag: 26.12.2020 (Samstag) Vater Mutter

2.5 Tausch der üblichen Umgangszeiten aufgrund von Feiertagen [Jährliche Anpassung]
Von Datum zu Datum
Vater xx.xx – xx.xx.2020 mit Mutter XX.XX.2020 – XX.XX.2020
Mutter xx.xx – xx.xx.2020 mit Vater XX.XX.2020 – XX.XX.2020


3. Ferien

3.1 Der umgangsberechtigte Elternteil ist berechtigt und verpflichtet, die gemeinsamen Kinder zur Ausübung des Umgangsrechts in seinem Ferien Block, wie unten (ab 3.5) Beschrieben, zu sich zu nehmen.

3.2 Ferienzeiten sind immer zu 50% zwischen beide Elternteilen aufzuteilen. (Gerades Jahr: Block 1 = Mutter, Block 2 = Vater / Ungerades Jahr: Block 1 = Vater, Block 2 = Mutter).

3.3 Eine Jährliche Anpassung (Datum) muss einvernehmlich bis spätestens 01.12. für das Folgejahr erstellt werden.

Osterferien
Block 1: xx.xx.2020 [Schule / Kindergarten] – xx.xx.2020 [17:00 Uhr]
Block 2: xx.xx.2020 [17:00 Uhr] – xx.xx.2020 [Schule / Kindergarten]

Pfingstferien
Block 1: xx.xx.2020 [Schule / Kindergarten] – xx.xx.2020 [17:00 Uhr]
Block 2: xx.xx.2020 [17:00 Uhr] – xx.xx.2020 [Schule / Kindergarten]

Sommerferien
Block 1: xx.xx.2020 [Schule / Kindergarten] – xx.xx.2020 [17:00 Uhr]
Block 2: xx.xx.2020 [17:00 Uhr] – xx.xx.2020 [Schule / Kindergarten]

Herbstferien
Block 1: xx.xx.2020 [Schule / Kindergarten] – xx.xx.2020 [17:00 Uhr]
Block 2: xx.xx.2020 [17:00 Uhr] – xx.xx.2020 [Schule / Kindergarten]

Weihnachtsferien
Block 1: xx.xx.2020 [Schule / Kindergarten] – xx.xx.2020 [17:00 Uhr]
Block 2: xx.xx.2020 [17:00 Uhr] – xx.xx.2020 [Schule / Kindergarten]

Winter / Faschingsferien
Block 1: xx.xx.2020 [Schule / Kindergarten] – xx.xx.2020 [17:00 Uhr]
Block 2: xx.xx.2020 [17:00 Uhr] – xx.xx.2020 [Schule / Kindergarten]


4. Nicht definierte Umgangs Zeiten

4.1 In allen nicht definierten Umgangs Zeiten sind die Kinder bei der Mutter.


5. Außerordentlicher Umgang

5.1 Außerordentlicher Umgang ist grundsätzlich jederzeit einvernehmlich möglich und muss mindestens 1 Woche im Voraus mit dem anderen Elternteil besprochen werden. Erst nach einer Einvernehmlichen terminlichen Abstimmung können und dürfen die Kinder darüber informiert werden.


6. Geburtstage

6.1. Bei Geburtstagsfeiern dürfen grundsätzlich beide Elternteile anwesend sein, egal auf welche Umgangszeit die Geburtstagsfeier fällt.


7. Großeltern

7.1 Um den Kontakt der Kinder mit den Großeltern und den übrigen Verwandten des Elternteils kümmert sich der Elternteil im Rahmen seiner Umgangszeiten selbst. Die Kinder bekommen grundsätzlich die Möglichkeit, an wichtigen Familienfeiern teilzunehmen.


8. Lebensmittelpunkt

8.1 Der Lebensmittelpunkt wird vom Elternteil der die Kinder mehrheitlich betreut bestimmt.


9. Aktivitäten eines Kindes

9.1. Wegen Aktivitäten eines Kindes wird der Umgang nicht ausfallen. Der umgangsberechtigte Elternteil wird Aktivitäten (Sport, Feiern, Unterricht usw.), die in seine Umgangszeiten fallen,
begleiten und unterstützen. Der umgangsberechtigte Elternteil wird vor der Einleitung neuer Aktivitäten (kosten werden 50% geteilt), die in die Umgangszeiten des anderen umgangsberechtigte Elternteils fallen, dessen Einverständnis einzuholen (schriftlich).

10. Ausfall & Krankheit

10.1 Ausgefallene Umgangskontakte werden stets nach Wegfall des Kontakthindernisses vollständig nachgeholt.

10.2 Wegen Krankheit eines Kindes wird der Umgang nur dann ausfallen, wenn das Kind bettlägerig ist. Diese Umgangszeiten werden vollständig im nächsten Monat nachgeholt.

10.3 Wegen Krankheit eines umgangsberechtigten Elternteils wird der Umgang nur dann ausfallen, wenn der umgangsberechtigte Elternteil bettlägerig ist. Diese Umgangszeiten werden vollständig im nächsten Monat nachgeholt.

10.4 Bei Ausfall durch einen umgangsberechtigten Elternteil aus beruflichen oder Privaten Gründen muss dies mindestens 2 Wochen im Vorfeld schriftlich angekündigt und einvernehmlich beschlossen werden.


11. Wohlverhalten

11.1 Die umgangsberechtigten und neue Partner*in haben alles zu unterlassen, was die Kinder dazu veranlassen könnte, Umgangskontakte mit dem anderen umgangsberechtigten und neuen Partner*in abzulehnen.

11.2
Die umgangsberechtigten und neue Partner*in haben sich insbesondere jegliche negativen Äußerungen über den jeweils anderen umgangsberechtigten und neue Partner*in strikt zu enthalten und sind verpflichtet die Kinder aktiv zur Aufrechterhaltung der Kontakte zum jeweilig anderen umgangsberechtigten anzuhalten und zu ermuntern. Dies schließt ein, dass die Kinder anzuhalten sind, zu Feiertagen und Geburtstagen in den für Kinder üblichen Formen mit dem anderen umgangsberechtigten in Kontakt zu treten.

11.3 Die umgangsberechtigten und neue Partner*in werden alles unterlassen, was den jeweils anderen in den Augen der Kinder herabsetzen könnte. Insbesondere werden sie die Trennung und Scheidung nur neutral erwähnen und keine Einzelheiten für sie und ihren Verlauf mit den Kindern erörtern oder die Anwaltskorrespondenz vorlegen und mit (oder ohne sie) durchlesen/vorlesen. Über die weitere Entwicklung unterrichten sie sich nur gegenseitig und werden nicht etwa mit den Kindern zur Vorbereitung Einzelheiten besprechen. Auch später werden sie nicht über ihre Gespräche untereinander mit ihnen reden.

11.4 Während der Umgänge sorgt der umgangsberechtigten für die Kinder und ist allein verantwortlich. Der andere umgangsberechtigten hält sich in der Umgangszeit des einen Elternteils raus.


12. Telefonkontakt, Video Telefonie, Chat, etc.

12.1 Telefonkontakte außerhalb der Umgangszeiten sind im Rahmen des üblichen zuzulassen, sie sollen aber nicht der Kontrolle des Tagesablaufs dienen und haben in ihrer Häufigkeit das Recht des jeweils anderen Elternteils auf ungestörte Privatsphäre zu achten.


13. Hol und Bringzeiten

13.1 Der umgangsberechtigte Elternteil holt das Kind zu Umgangszeiten am Wohnort (Schule / Kindergarten) des Kindes ab und bringt es am Ende dorthin Wohnort (Schule / Kindergarten) wieder zurück. Wenn die Kinder alt genug sind, den Weg selbstständig zurückzulegen kommen die Kinder zu dem angegebenen Zeitpunkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu dem Wohnort (Schule / Kindergarten / Wohnung) des umgangsberechtigten Elternteils.


14. Jährliche Anpassungen

14.1 Jährliche Anpassungen müssen immer einvernehmlich zwischen beiden Eltern geschlossen werden und sind in Schriftform aufzusetzen. Eine Jährliche Anpassung muss bis spätestens den 01.12. für das Folgejahr abgeschlossen sein.


15. Kalender

15.1 Alle Regeln und Umgangs Zeiten sind in einem Kalender festzuhalten, dieser Kalender wird von beiden umgangsberechtigten Elternteil unterschrieben und ist bindend für das angegebene Jahr.


16. Salvatorische Klausel

16.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.


17. Änderungen

17.1 Änderungen von Terminen müssen immer schriftlich vorgenommen werden, und können nur einvernehmlich getroffen werden.

17.2 Änderungen dieser Vereinbarung müssen immer schriftlich vorgenommen werden, und können nur einvernehmlich getroffen werden.


Unterschriften & Datum


1: ------ 2: --------


Liebe Grüße Michel

ps. kann man seinen Beitrag nicht vorher anschauen? um zu prüfen ob die "Tabelle" richtig untereinander geschrieben ist?

-- Editiert von Michel1977 am 05.10.2020 17:10

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Doch, man kann alles lesen, bevor man den Katalog in Druck gibt--- :grins:
Das heißt hier VORSCHAU...unter dem Beitrag.
Und das steht links neben ABSENDEN.
Zum Antworten braucht man nur auf ANTWORTEN klicken. Steht auch unten unter dem Beitrag.
Also nicht auf Zitieren.

Wäre ich dein Nochmann, würde ich Punkt 17. ergänzen.
Nämlich: Bis wann sollen Veränderungen von Terminen und Vereinbarungen spätestens beantragt werden?

Alles andere habe ich nicht gelesen.
Willst du dann eigentlich immer mit dem Vertragswerk erscheinen, wenn die Kinder *umgangen* werden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Ich finde es gut, sich Gedanken zu machen und ich finde es auch gut, möglichst viel konkret zu vereinbaren. Vor allem, wenn die Eltern Probleme miteinander haben und eine spontane Abstimmung nicht möglich ist. Klarheit tut auch den Kindern gut.

Allerdings würde ich nicht versuchen, das alleine zu stemmen. Für solche Fälle gibt es Beratungen beim Jugendamt oder der Caritas. Die sprechen mit beiden Eltern, zur Not auch erstmal getrennt. Und fertigen anschließend eine Vereinbarung, mit der alle Beteiligten leben können.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.03.2021 10:58:04
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

oh jetzt wo du es sagst, ich habe überall nach Vorschau oder etwas in die Richtung gesucht und warum auch immer übersehen :-(.

bei Punkt 17 habe ich das extra weg gelassen denn man kann ja auch mal Kurzfristig eine Änderung haben oder einen Wichtigen Termin rein bekommen und muss dann eventuell einen Umgang mit den Kindern verschieben.


So ähnlich, ich möchte ihn nicht erschlagen, jedoch hat er mir schon sehr oft vorgeworfen wenn wir etwas Mündlich ausgemacht haben, da hätte ich genauer oder präziser formulieren müssen, so hat er sich da jetzt nicht drauf einstellen können, und kann das auch nicht machen.
z.B. bei freien, diese gingen 1 Woche. (von Mo. bis Fr. das habe ich nicht dazu gesagt, ich arbeite auch am Wochenende)
ich habe ihn gesagt das ich nur noch 2 tage Urlaub habe diese Jahr und ich die restliche zeit die Kinder nicht betreuen kann, meine Eltern sind leider nicht da! also fragte ich kannst du die Kinder nehmen oder könnten die zu deinen Eltern gehen.
Dann kam von Ihm die zweite Ferien Hälfte kann ich die Kinder nehmen. Perfekt.

Also habe ich mir Mo. und Di. Urlaub genommen, in den freien habe ich Ihn dann angerufen wann er am Di. Abend kommen würde die Kinder zu holen, da Kamm dann von Ihm, ich habe gesagt die zweite Hälfte also Do. und Fr. am Mittwoch kann ich nicht, da muss ich mir was einfallen lassen. ich habe einen Tag unbezahlten Urlaub nehmen müssen.
Seine aussage das hätte ich besser formulieren müssen! da kann er auch nichts für das ist meine alleinige schuld wie immer, wäre er ja schon gewohnt.

daher möchte ich das so genau wie möglich ausformulieren, so das es später wirklich keine oder wenn dann nur noch ganz wenige fragen geben kann.

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#4
 Von 
guest-12324.03.2021 10:58:04
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Eff123,

wie du schon bemerkt hast ist es zwischen uns leider nicht so gut, was auch immer wieder die Kinder merken, leider.

Die Idee mit dem Jugendamt finde ich nicht schlecht, wir hatten schon ein mal eine Gespräch dort, ist schon Jahre her das leider im Sande verlaufen ist, da mein MANN sich egal wie und was immer Quergestell hat, er hat nichts akzeptiert und hat immer behauptet ich machte ihm schaden, selbst als die Dame vom Amt etwas vorgeschlagen hatte sagte er das geht garniert denn so würde das Amt ja was aufsetzen was Ihm schadet und da macht er nicht mit.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Michel1977):
Seine aussage das hätte ich besser formulieren müssen!
Dann lass ihn doch eine Umgangsregelung formulieren. Später legst du deine daneben--- und der gute Kompromiss ist die Mischung aus deins&seins.
Du musst ihm nicht nachhecheln und alles perfekt machen. Er findet dann trotzdem was zum Meckern.

Ich würde das übrigens als Vater nicht unterschreiben. Weil dann so gut wie jede spontane Idee im Keime erstickt würde. Für alle.
Außerdem wäre ich wegen jeder kleinen Änderung in Kontakt mit dir. Wie ein Antragsteller beim Amt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.03.2021 10:58:04
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ihn mal gefragt wie er das gerne regeln würde, er sagte das machen wir immer ganz spontan, wird schon irgend wie klappen.

nur das es leider sehr oft an mir hegen bleibt. ja ich gebe zu auch er hat mir schon mal (1 mal) aus der Patsche geholfen da ich arbeiten musste, doch leider musste ich schon über 10 mal dieses Jahr meine Arbeitszeiten verschieben da es ihm nicht passen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4533 Beiträge, 545x hilfreich)

Und was machst du, wenn er unterschreibt und es trotzdem so weitergeht wie bisher?

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#8
 Von 
guest-12324.03.2021 10:58:04
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Solan196,

ich wies das so ein Vereinbarung nicht "Bindend" ist, jedoch kann man dann so etwas auch einklagen, und wenn er dann immer wieder Querschis, würde ich auch irgend wann das alleinige Sorge recht beantragen, dann da bin ich mir sicher das er das nicht weil und ich hoffe das es spätestens dann besser wird und wenn nicht dann, muss ich auch an die Kinder denken und ein so instabiles verhätschelt dann nicht mehr fördern, dann bekommt er die Kinder in den freien gar nicht mehr, das will er zwar auch nicht, doch dann mache ich das auch so wie er es mit mir macht. irgend wann ist auch mein Geduldsfaden zu ende, das geht jetzt schon seit 4 Jahren so.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Michel1977):
würde ich auch irgend wann das alleinige Sorge recht beantragen,

Was bringt dir das alleinige Sorgerecht? Damit ändert sich nichts an seinem Umgangsrecht.....
So ein "Vertrag" zwischen Euch beiden ist nichts wert, wenn sich einer nicht dran halten will.
Entweder ihr macht Nägel mit Köpfen, ihr geht zum Familiengericht und erarbeitet dort eine verbindliche, vollstreckbare Regelung,
oder ihr macht so weiter wie bisher, an was auch so eine private Vereinbarung über kurz oder lang nichts ändern wird.

Der Gang zum Jugendamt mit der Bitte um Mediation wäre schon mal der erste richtige Schritt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12324.03.2021 10:58:04
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sisaak,

was bedeutet "vollstreckbare Regelung"?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Michel1977):
Hallo Sisaak,

was bedeutet "vollstreckbare Regelung"?

Eine gerichtlich festgelegte Regelung, die bei Nichteinhaltung vollstreckt werden kann.
Das heisst, dass bei wiederholter Nichteinhaltung ein Ordnungsgeld oder auch Ordnungshaft gegen ein Elternteil beantragt und vom Gericht verhängt werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Hennes005
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich möchte hoffen das es niemals so weit kommt. sondern das er und ich uns dann dran halten !
man kann ja dann auch schon im Kalender vorausschauend Planen wann die Kinder bei wem sind. und alle haben etwas Sicherheit.

ist dann hoffentlich auch für die Kinder besser, die sind jetzt in einem Alter bei der der Kalender richtig verstanden werden kann und ich möchte das dann auch in den Kalender eintragen, trau ich mich aktuell nicht da es immer so unsicher ist. Und ich die Kinder nicht enttäuschen möchte wenn dann Papa doch nicht kann.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4533 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat (von Sisaak):
Eine gerichtlich festgelegte Regelung, die bei Nichteinhaltung vollstreckt werden kann.
Das heisst, dass bei wiederholter Nichteinhaltung ein Ordnungsgeld oder auch Ordnungshaft gegen ein Elternteil beantragt und vom Gericht verhängt werden kann.


Nein das gibt es nicht im Familienrecht. Dem Elternteil ein Ordnungsgeld oder gar Ordnungshaft aufzuerlegen, wenn dieser die Kinder nicht zu den vereinbarten Terminen zu sich nimmt. ....

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12324.03.2021 10:58:04
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Solan196,

Ok, was bedeutet dann "vollstreckbare Regelung"?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Nein das gibt es nicht im Familienrecht. Dem Elternteil ein Ordnungsgeld oder gar Ordnungshaft aufzuerlegen, wenn dieser die Kinder nicht zu den vereinbarten Terminen zu sich nimmt. ....

Natürlich gibt es da Ordnungsmittel. Siehe auch Beschluss OLG Oldenburg vom 28.07.2016 in dem Verfahren 13 WF 55/16.
Ornungsgelder können wohl bei Verstoßen gegen die Umgangsregelungen verhängt werden.
Etwa durch Boykott des Umganges durch den betreuenden Elternteil. Ordnungsgeld für Umgangsberechtigten, der sein Kind häufig in Konfliktlagen bringt, etc.

Die Einhaltung der Umgangsvereinbarung obliegt auch nicht nur dem Umgangsberechtigten, weshalb ich deinen Kommentar nicht ganz nachvollziehen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12324.03.2021 10:58:04
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Michel1977):
Seine aussage das hätte ich besser formulieren müssen!
Dann lass ihn doch eine Umgangsregelung formulieren. Später legst du deine daneben--- und der gute Kompromiss ist die Mischung aus deins&seins.
Du musst ihm nicht nachhecheln und alles perfekt machen. Er findet dann trotzdem was zum Meckern.

Das macht er immer, solche aussagen, und er kann sich dann auch nicht dran erinnern was wir genau besprochen haben. Daher möchte ich das schriftlich erstellen.

Er wird keine erstellen, so wie es ist passt es doch, meint er.
ich renne immer hinterher wann er denn jetzt die Kinder nimmt und bekomme immer nur ganz kurzfristig bescheid ob es geht oder nicht.
Das zerrt an den nerven etc. ja er muss sich später nicht dran halten das ist mir schon klar, doch man tut sich schwerer einen vertag den man unterschieben hat nicht nachzukommen als wenn nichts niedergeschrieben ist.


Zitat (von Anami):

Ich würde das übrigens als Vater nicht unterschreiben. Weil dann so gut wie jede spontane Idee im Keime erstickt würde. Für alle.
Außerdem wäre ich wegen jeder kleinen Änderung in Kontakt mit dir. Wie ein Antragsteller beim Amt.

Auf was beziehst du dich genau? "spontane Idee" dann kann ich das ja etwas um formulieren?
genau deshalb habe ich das ja online gestellt. Damit man daran arbeiten kann.
Ich möchte den Vatter nicht benachteiligen! das ist nicht meine Absicht.


Gruß Michel



0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

"Vollstreckbare Regelung" im Umgangsrecht bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher die vereinbarte Regelung vollstreckt, notfalls mit Zuhilfenahme der Polizei. Ganz ehrlich, das wünsche ich keinem Kind. Die andere Alternative wäre die Auferlegung von Zwangsgeldern, was den Umgang der Kids mit dem Vater auch nicht gerade erquicklich macht.

Ganz ehrlich, obwohl ich ein Freund von festen Umgangsvereinbarungen bin, diese Regelung würde mich auch irritieren, würde ich nicht unterschreiben. Niemals.

Such Dir professionelle Hilfe, es gibt nicht nur das Jugendamt, sondern auch andere Einrichtungen. Vielleicht habe ich was überlesen, wie alt sind denn die Kinder? Was wollen die? Spontanität ist schön, aber am Anfang dient es allen, wirklich allen Beteiligten, wenn sich erst mal eine feste Regelung einspielt. Das macht das planbar, auch für die Kinder. Später kann dann auch Spontanität dazu kommen, völlig in Ordnung. Aber man kann Kinder nicht ständig in Ungewissheit und Wartestellung halten. Das geht gar nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12324.03.2021 10:58:04
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja das bringt mich jetzt auch nicht weiter.

Denn die Ungewissheit, jedes zweite Wochenende habe ich ja schon, denn er sagt muss ich mal noch schauen.

Jedes mal wenn Ferien sind, kommt muss ich schauen ob ich das machen kann und wann, am ende habe ich Urlaub eingereicht kurzfristig, und am mitten in den Ferien meldet er sich dann oder steht vor der Türe und holt die Kinder ohne es mit mir abzustimmen.

Spontanität hin oder Her, Männer halten zusammen habe ich verstanden.
ich sitze dann hier und habe keinen Urlaub mehr zum nehmen, da ich den schon verballert hab da her Papa meinte die Kinde jetzt zu nehmen und nimmt die dann mit, wenn ich dann sage das geht nicht bin ich die Böse denn er steht ja schon da und macht das so das die Kinder das sehen.

Wie wäre es denn wenn die Herren hier in der Runde genau sagen was euch an der Vereinbarung stört und nicht nur ist sch...

Ich bin ja bereit an der Vereinbarung zu arbeiten, doch mit euren aussagen kann man einfach nichts anfangen.


0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38348 Beiträge, 13980x hilfreich)

Die Geschlechterkeule ist immer unpassend, außerdem bin ich weiblichen Geschlechts. Nimm professionelle Hilfe in Anspruch.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Geschlechterkeule ist immer unpassend, außerdem bin ich weiblichen Geschlechts. Nimm professionelle Hilfe in Anspruch.

Das würde dir schon Anfang des Mobats geraten.
Zitat (von Michel1977):
Ich bin ja bereit an der Vereinbarung zu arbeiten, doch mit euren aussagen kann man einfach nichts anfangen.

War nicht das dabei, was du hören wolltest? Oder wo ist genau ist das Problem?

0x Hilfreiche Antwort

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