Während der Ehe ein Unternehmen gegründet, lediglich der Mann steht drin. Hat man als Frau Rechte?

30. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
athene92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Während der Ehe ein Unternehmen gegründet, lediglich der Mann steht drin. Hat man als Frau Rechte?

Wir haben keinen Ehevertrag und haben während der Ehe eine UG gegründet. Mein Mann steht jedoch alleine in sämtlichen Papieren als Inhaber / Geschäftsleitung etc. Ich bin in keinerlei Dokument aufgeführt, da der Steuerberater dies für einen Nachteil hielt. Gleiches gilt natürlich auch für die Markeneintragungen etc.
Ich bin zwar mit privater Rente etc abgesichert, aber nicht ein Mal im Unternehmen angestellt obwohl ich genauso wie mein Mann jeden Tag 12 Stunden für unser Unternehmen arbeite und ebenso an dem Erfolg beteiligt bin. (Rechtlich betrachtet bin ich also arbeitslos)
Der Steuerberater meinte als Ehefrau ist man automatisch ebenso Inhaberin und darf ebenso dort auch arbeiten etc. Wie sieht es denn rechtlich aus wenn wir uns scheiden lassen würden? Habe ich dann überhaupt Rechte auf unser Unternehmen, in dem ich ebenso viel Arbeit und Zeit investiert habe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
Habe ich dann überhaupt Rechte auf unser Unternehmen, in dem ich ebenso viel Arbeit und Zeit investiert habe?


Über den Zugewinnausgleich hast Du Anspruch auf Auszahlung der Hälfte des Unternehmenswertes.

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#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von athene92):
Der Steuerberater meinte als Ehefrau ist man automatisch ebenso Inhaberin und darf ebenso dort auch arbeiten etc.
Ich würde den Steuerberater wechseln. Wieso sollte bei einer UG die Ehefrau Mitinhaberin = Mitgesellschafterin sein?
Zitat (von hh):
Über den Zugewinnausgleich hast Du Anspruch auf Auszahlung der Hälfte des Unternehmenswertes.
Das ist so pauschal Unsinn.

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#3
 Von 
athene92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Unser Steuerberater argumentierte es so, dass eine Firmen Gründung in der Ehe, dann auch beiden gehört.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat (von athene92):
Unser Steuerberater argumentierte es so, dass eine Firmen Gründung in der Ehe, dann auch beiden gehört.

Das ist Blödsinn.

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