Wann Endet die Unterhaltspflicht

18. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Hasi-01
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann Endet die Unterhaltspflicht

Folgender sachverhalt:
Meine 19jährige Tochter ist mit der Ausbildung seid anfang Juli fertig.Ich habe sofort über meinen Anwalt die Zahlungen eingestellt. Nun bekomme ich von der Gegenseite eine Auforderung nachzuzahlen und auch weiterhin zu zahlen da sie keine Arbeitsstelle gefunden hat. Hierfür liegen auch 2-3 Bewerbungen bei.
Was kann ich tun den ich glaube mein Anwalt hat nicht den nötigen Biss um für mich zu kämpfen. Der schreibt mir einfach ich soll weiterzahlen. Das kann doch so nicht sein oder.
Muß sie nicht zum Arbeitsamt gehen.
Muß sie nicht soundsoviele Bewerbungen schreiben.
Müßen ihre Verhältnisse nicht neu geklärt werden.

Einfach gesagt warum muß ich immer noch bezahlen das kann doch nicht richtig sein.
P.S. es besteht noch ein Titel (muß der nicht auch weg)

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
randalf
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 9x hilfreich)

Wenn der Titel nicht zeitlich befristet ist, ist dass das Erste was weg muß.
Abänderungsklage.
Sonst zahlst du bis zum Sankt Nimmerleinstag.

Gruss
Randalf

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#2
 Von 
Hasi-01
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

und was kann ich sofort tun ???

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#3
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Sofort=Abänderungsklage,falls Titel nicht zeitlich befristet!
Ggf. Anwalt wechseln!!!

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#5
 Von 
Hasi-01
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gerade mit meinem Anwalt telefoniert und ihm Dampf gemacht. Auf einmal soll ich noch nicht bezahlen und sie will sofort eine Änderungsklage einreichen.
Was kostet soetwas für mich ???

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

SIE will eine Abänderungsklage einreichen?
Welcher Logik entspringt das denn??

Hast du überhaupt einen Titel, der über die Volljährigkeit hinweg gültig ist??

Ausserdem: Wenn du jetzt - trotz Titels - die Zahlungen einstellst, kann das ganz schnell in einer Pfändung enden!

Dein Anwalt scheint ja richtig fit zu sein!!

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#7
 Von 
Hasi-01
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

das ein titel exestiert habe ich doch oben geschrieben oder

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#8
 Von 
Hasi-01
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn meine tochter nach der ausbildung keinen job findet muß sie doch zum arbeitsamt gehen oder???
Dann kann es doch nicht sein das ich trotzdem weiterhin bezahlen muß. Das muß doch erstmal alles neu aufgrerollt werden oder nicht??

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#9
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ja,das muß sie!

Ja,das muß es!
Nennt man in deinem Fall *Abänderungsklage*...

Oder ist der Titel evtl. doch zeitlich befristet??? (siehe auch Frage teufelin)

Weißt du das auch sicher oder wenigstens dein Anwalt?

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#10
 Von 
Hasi-01
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

was genau ist eine abänderungsklage.wo wird eine abänderungsklage eingereicht. beim gericht?? was für voraussetzungen muß man dafür haben

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#11
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

wie wär s hasi,

wenn Du einfach die Fragen beantworten würdest, ob der Titel befristet is, schwer oder???

Dann kann s sein, dass Du gar keine Abänderungsklage führen musst ........


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#12
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hi datoli :)

wie wär´s, wenn wir auch diesen Thread in die Fake-Lade schieben. Da gehört er m.E. nach hin.

Schönen Sonntag für Dich.

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#13
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

Hi Reike,

danke, den schönen Sonntag hatte ich - bügeln putzen kochen. Ganz wie es die Familie erlaubt :)

Schad eigentlich, dass man (Frau) helfen will und dann kommen diese Comic s ....
(die letztlich alles besser wissen)

Euch den Rest noch nen schönen Sonntag!!

Gruß
Datoli

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