Wann Jobwechsel mitteilen ?

17. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Mone73
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann Jobwechsel mitteilen ?

Mein LG ist Unterhaltspflichtig und Mangelfall. Nun wechselt er demnaechst seinen Job. Mangelfall wird er wohl trotzdem bleiben.

Wie lange hat er nun Zeit, diesen Jobwechsel (damit verbundene Gehaltsaenderung) seiner Ex mitzuteilen ?

Hat er, wenn er dieses nicht macht, bzw. erst auf Anfrage (hab mal gehoert, dass Exe alle 2 Jahre eine Gehaltsbescheinigung verlangen kann), was zu befuerchten ? Also, koennte der dann eventuell nicht gezahlte "Mehrunterhalt" nachgefordert werden ?

Weil, er kann ja heute noch nicht sagen, was er aufs ganze Jahr gerechnet pro Monat verdient. Es gibt da Zulagen wie Nachtschicht usw. und je mehr er halt arbeitet, um so hoeher sein Verdienst.

Waere nett, wenn mir hier jemand weiter helfen koennte.

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
Mone73
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Er wechselt von einer Zeitarbeitsfirma (bekannt fuer ihren Hungerlohn *gg*) in einen festen Job (LKW-Fahrer). Denke schon, dass es geldlich ein etwas groesserer Sprung ist.

Es gibt keinen Titel. Er hat bisher immer fuer das Haus bezahlt, wo Ex mit Kind und Kegel drinne lebt. Hat er aber in der letzten Zeit auch nicht, weil zu wenig Verdienst. Ist das irgendwann abbezahlt (oder Ex kommt endlich mal inne Gaenge und uebernimmt die Kiste) muss er ans Jugendamt zahlen. Ex bekommt da keinen Cent in die Finger. Wurde damals so fest gelegt, dass erst Kredit bezahlt wird und dann halt ans Jugendamt.

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#3
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 51x hilfreich)

Hallo Mone,

verstehe ich Dich richtig? Dein LP zahlt die Miete für das Haus, in der die Ex mit den Kindern lebt und sie bekommt Unterhaltsvorschuß vom JA, den Dein LP dann zurückzahlen soll?

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#4
 Von 
Mone73
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, er hat anfangs komplett spaeter dann die Haelfte des Kredites fuer das Haus bezahlt (ebenso noch einen anderen Kredit, den aber komplett), wie er noch seine Arbeit hatte.
Er wurde arbeitslos, bzw. hat kurz danach den Job bei der Zeitarbeitsfirma bekommen.
Er konnte die Haelfte des Kredites vom Haus nicht mehr zahlen, weil der Selbstbehalt gerade so erreicht wurde. Nun zahlt er garnix.

Dadurch, dass er nun aber bald nen anderen besser bezahlten Job bekommt, muss er dann wohl wieder zahlen.

Das find ich alles irgendwie bloede, dass der Kredit vom Haus Vorrang hat, denn fuer meinen LG waere es wichtiger, Unterhalt fuer die Kids zu zahlen.

Und nein, er muss den Unterhaltsvorschuss nicht zurueck zahlen, sondern wenn irgendwann das Haus abbezahlt ist oder ihr neuer Freund und sie das Haus ganz uebernehmen, dann zahlt er den ganz normalen Unterhalt ab dem Tag, wie er das Haus los ist ...

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#5
 Von 
Mone73
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach nochwas, den anderen Kredit, den er die ganze Zeit komplett gezahlt hat, zahlt und zahlte er immer noch. Trotz das der Selbstbehalt erreicht war, weil er hatte ja den sogenannten Wohnvorteil, weil er bei mir wohnt.

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#6
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 51x hilfreich)

Ach so, na dann ist das ok.

Zur Ausgangsfrage: Wenn sich sein Einkommen um mehr als 10 % erhöht, muß er sowieso Bescheid sagen.

Ich würde es aber auch so machen. Einfach, um auf der sicheren Seite zu sein. Dann muß er sich hinterher auch nicht irgendwelchen Erklärungsnöten hingeben. Zahlen muß er so oder so.

Und weil Du sagst, Du findest es blöd, daß erst der Kredit bedient werden soll und dann der KU fließt.

Das ist eher ungewöhnlich. Ich habe schon Fälle erlebt, da wurden Väter seitens des Gerichts dazu verdonnert, ihre Schulden zur Privatinsolvenz anmelden, nur damit der KU gesichert ist.

Da muß man dann wissen, was einem lieber ist.;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mone73
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann vielen Dank fuer die netten Antworten :-)

Ja, das wurde damals aussergerichtlich so geregelt.

Tja, ich muss das wohl auch nicht verstehen *gg* Frag mich eh staendig, wie kann man nur ...

Dann wird er das dann mal brav angeben, dass er nen neuen Job hat. Gibt eh schon genug Aerger mit der Ex - von wegen, springst Du nicht so, wie ich will, siehst Du eben die Kinder nicht *tztztz*

Da muss man sich als Frau doch echt schaemen ueber seinesgleichen ...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 51x hilfreich)

Da muss man sich als Frau doch echt schaemen ueber seinesgleichen ...

Wenn Du mal Langeweile hast, dann lies Dir mal diesen Thread durch:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=37811

Dann weißt Du, was es für gestörte Erdenbewohner noch geben kann.

Viel Spaß :) :):)

-- Editiert von dr.o.medar am 17.04.2005 22:44:20

-- Editiert von dr.o.medar am 17.04.2005 22:49:15

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