Wann bekommt man Prozesskostenbeihilfe?

23. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)
Wann bekommt man Prozesskostenbeihilfe?

Hallo, mal eine Frage:
Mein Anwalt teilte mir mit, daß ich keinen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe habe nachdem ich ein Einkommen von ca. 2000.-€ habe, 918.-€ Unterhalt zahle und eine Lebensversicherung mit einem derzeitigen Rückkaufswert von etwa 10000.-€ besitze.
OK, das sehe ich ein.
Nun meine von mir getrennt lebende EX will nun eben diese Beihilfe beantragen. Sie kommt mit Verdienst, Kindergeld und Unterhalt auf über 1700.-€. Nach dem Aufteilen des Vermögens bekam Sie ca. 15000.-€ an Bargeld und Aktienwerten.
Hat Sie Chancen auf Prozesskostenbeihilfe und ich nicht??? Wenn ja, warum.

Gruß

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

kommt drauf an...

geht es z. B. um Kindsunterhalt zählt das Einkommen der Kinder....

Kindergeld und Kindesunterhalt wiederum zählen nicht zum Einkommen Deiner Frau

PKH gibts außerdem nur, wenn Aussicht auf Erfolg besteht... und dann darf das Einkommen m. W. nicht mehr als 15,- am Tag betragen...


winks

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#2
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

@ tox

*schmatzer*

stimmt, allerdings muss man die Raten schon vorher gehabt haben und Hellsehen ist nicht jedermanns Sache ;)

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#4
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Versteh ich das richtig, es zählen nur Schulden und Einkommen. Was die "GUTE" da auf der Seite hat ist irrelevant???

Grüßlein

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#6
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#8
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Also nochmal ganz langsam:
Die Frage die ich gestellt habe, das war heute Morgen, und zwar wer Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat. Als ich heute von der Arbeit kam, hatte ich Post. Meine Frau hat die Scheidung eingereicht. Ein Brief vom Amtsgericht mit der Überschrift "Gesuch um Prozesskostenhilfe". Darin bin ich Auskunftspflichtig, sprich ich müsse mich über meine Einkommensverhältnisse äußern weil diese entscheidend sind für Entscheidung der Gewährung für die Gegenpartei. Zweitens ein Brief Ihrer rechtsanwältin in dem steht, daß anderweitigeFamiliensachen zwischen den Parteien nicht anhängig sind.

OK, es geht nur um die Scheidung. Weder um Ehegatten- noch Kindesunterhalt. Warum will das Gericht wissen was ich verdiene wenn es um die Beihilfe von "IHR" geht. Muß ich vielleicht auch noch "da" für Sie zahlen.

Gruß und danke für die Antworten

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#9
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo jbd,

das hast Du sehr gut erkannt.

Nennt sich Prozeßkostenvorschuß .

Der steht Deiner Gattin zu, wenn DU in der Lage bist, die Gerichtskosten zu zahlen. Achja, natürlich nicht nur für die GK, sondern gilt auch für die Kosten Ihre Anwältin.

Der ist sogar einklagbar (seitens der Bald-Ex gegen Dich).

Was genau steht denn in dem Schreiben? Steht dort "Antrag auf Prozeßkostenvorschuß" oder steht da nur was von "Antrag auf Ehescheidung und Bewilligung von Prozeßkostenhilfe"?

Das ist nämlich ein lecker Unterschied. :)


-- Editiert von dr.o.medar am 24.02.2005 00:35:21

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#10
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Es steht auf dem Schreiben Ihrer Anwältin:

Ehescheidungsantrag
Prozesskostenhilfeantrag

Ich frage mich nur wie ich das zahlen soll???
Die Hälfte meines Lohns gebe ich schon ab, und habe fast 500.-€ an "hälftiger" Miete zu zahlen. Sind die alle nicht ganz richtig???

Gruß und Seufz

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#11
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

mojn jbd...

wenn da steht Prozesskostenhilfeantrag, dann kannste erstmal durchatmen...

dann will man von Dir nur eine Stellungnahme zum Antrag deiner Baldex ;)

Przesskostenvorschuß ist wie Dromi schon sagte, wat anderes und bei Deinem Einkommen eher unwahrscheinlich...

also ruhig ruhig bleiben ;)

viel Glück

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#12
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#13
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Schulden hab ich (wir) keine und alles andere wurde geteilt (Aktien, Wohnungseinrichtung...) und notariell festgeschrieben. Kindesunterhalt ist keine Frage und der Versorgungsausgleich ist doch eh klar. Außerdem wirds doch dann nur noch teuerer wenn das auch verhandelt wird, oder liege ich da falsch.

Gruß und danke für die Antworten

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#14
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#15
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie hoch ist dann der Streitwert? Gehalt?
Gruß

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#16
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo da bin ich wieder,
ich habe absolut keinen Bock für meine Ex weder Gerichtskosten oder Anwaltskosten zu zahlen. Kann man den Gericht nicht irgendwie mitteilen, daß Sie vor knapp einem Jahr über 15000.-€ bekommen hat und ich Monat für Monat über 1000.-€ Unterhalt gezahlt habe.
Das kann doch nicht sein, Sie hat Kohle und ich bin nur noch am Zahlen.
Sch......

Gruß an alle

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Herzele, Du kannst dem Gericht mitteilen, was immer Du willst...

aber mal im Ernst, 15 TEUS vor mehr als einem Jahr ? das sind knappe tausend Eus im Monat, wer soll da Verschwendung unterstellen ?

und ihr habt Kinder, oder ?

und geht es um die, isses ohnehin wurscht ;)

bisher hat doch auch noch niemand Prozesskosztenvorschuß gefordert, oder ?


schönen Tach

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja ich hab zwei super Söhne die leider bei Ihr sind. Ebenfalls hat Sie seit 1 Jahr einen Geldsack als Freund. Sie wohnen zwar noch nicht zusammen aber er schiebt Ihr 100%ig einiges zu.
So, nun Du wieder ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
maro@haroti.de
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Also meine zukünftige Ex bekommt auch PKH, auch hier kann ich den Grund nicht nachvollziehen. Es geht um ihren Unterhalt, nicht um den der Kinder. In meinen Augen ist es ein Unding, dass eine Frau, die im Stande ist monatlich 250€ für eine Kapitallebensversicherung zu zahlen und die im Besitz des hälftigen Miteigentumanteils an einer fast schuldenfreien Immobilie ist, PKH bekommt. Da gehen unsere Steuergelder dahin.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)

bei mir hat meine Anwätlin den Antrag auf Prozesskosten beihilfe gestellt und da kamen alle einnahmen wie kindergeld,geringerverdienst,wohngeld und pflegegeld mir rein abzüglich dann musiktheraphie abzahlung vom kredit , das ganze ging dann ans gericht und nach 14 tagen kam bescheid das ich dies bewilligt bekomme, alleridngs mit dem hinweis das ich 4 jahre lang nicht mehr haben darf und dies auch immer nachgeprüft werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
go511424-92
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von maro@haroti.de):
Also meine zukünftige Ex bekommt auch PKH


Auch der PKH ist ein Antragsverfahren.

Hier kann Beschwerde, Einspruch/Revision eingelegt werden. Auch PKH-Bewilligungen müssen zurückgezahlt werden, wenn der Berechtigte wieder zur Zahlung in der Lage ist (m.W.n).

Kann nachweislich die Höhe des objektiven Wohnvorteils der Immobilie (in dem anscheinend auch die gemeinsamen Kinder noch leben) einen Ausschlag über die 1/7-Regelung zur Höhe des Ehegattenunterhaltes
gemacht werden, muss dies eine Würdigung in der Entscheidungsfindung erfahren.

Kindesunterhalt
Nach geltendem Recht ist die Anwendung der Düsseldorfer-Tabelle und deren Zahlungen für die Gerichte nicht binden, so lautet der einheitlich Tenor aller Leitlienen der Oberlandesgerichte in NRW.


Nach
Zitat:
§1612 BGB ... Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.


Eine andere[r] Art der Gewährung kann die Anwendung des
Zitat:
Rosenheimer-Modells
sein.
Auch das OLG Köln hat bei einer 60%/40% Betreuung bereits die Möglichkeit nach Haftungsquote und Betreuungsanteilen den Unterhalt zu brechnen.
Zur Erklärung: EFL Köln ab Seite 5...

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#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, Uraltthreads wieder zu beleben, zumal sich die gesetzlicne Voraussetzungen seitdem geändert haben. So machst Du Dir hier keine Freunde.

Wetten dass dieser Thread hier ganz schnell geschlossen wird?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
go511424-92
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wetten dass dieser Thread hier ganz schnell geschlossen wird?


Für diejenigen, die nach ähnlichen Fällen und Informationen suchen, sind alle Threads interessant,
gerade wenn sich daran/während der Laufzeit des Threads die gesetzlichen Bestimmungen geändert haben.

Ich lese in den Bestimmungen zu dem Forum nicht, dass auf alte Threads nicht mehr geantwortet werden darf.

Ich finde es sogar persönlich ganz gut, wenn kein neuer Beitrag eröffnet werden muss, wenn die Frage bereits im Forum diskutiert wird!

Zitat (von wirdwerden):
So machst Du Dir hier keine Freunde.

Freunde suche ich bei Tinder, Facebook & Co, nicht hier - alles "wirdwerden"!

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