hallo zusammen.
ich hätte da mal eine frage.
wann kann man eigentlich den scheidungsantrag stellen. schon während de trennungsjahr , oder erst danach?
eine bekannte sagte mir,das man das schon während des trennungsjahres machen kann. dann versteh ich aber nicht, warum mir das mein anwalt nicht gesagt hat.
vielen dank schon mal für eure hilfe.
gruß wolfgang vogtt
Wann kann man eigentlich den Scheidungsantrag stellen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Der Scheidungsantrag kann ca. 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Das müsste/sollte auch Dein Anwalt wissen.
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ich lebe seit 5 monaten getrennt. dann wären es ja nur noch 4 monate. das ist gut. dann kann ich mir die eigentumswohnung ja auch schon früher kaufen und sie fällt dann nicht in den zugewinn. ich habe nämlich mein elternhaus verakuft und wollte mir einen eigentumswohnung kaufen.das geht aber nicht bevor der scheidungsantrag gestellt wurde. nach all dem ärger, endlich mal ein kleiner lichtblick. es scheint doch noch sowas wie ausgleichende gerechtigkeit zu geben
Hallo,
ich bin seit zwei Monaten getrennt. Frau hofft immer noch, ich würde zurück kommen. Damit sie es glaubt,möchte ich schon Scheidungsantrag einreichen, damit sie ein äußeres Zeichen sieht.
Aus Beiträgen sehe ich, da dies erst drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres möglich ist.
Würde Antrag v. AG zurückgereicht oder bleibt er liegen bis 9. Monat nach Trennungsbeginn?
lieben
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