Wann kann man eigentlich den Scheidungsantrag stellen?

16. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
wolfgang vogtt
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann kann man eigentlich den Scheidungsantrag stellen?

hallo zusammen.
ich hätte da mal eine frage.
wann kann man eigentlich den scheidungsantrag stellen. schon während de trennungsjahr , oder erst danach?
eine bekannte sagte mir,das man das schon während des trennungsjahres machen kann. dann versteh ich aber nicht, warum mir das mein anwalt nicht gesagt hat.
vielen dank schon mal für eure hilfe.
gruß wolfgang vogtt




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 281x hilfreich)

Der Scheidungsantrag kann ca. 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Das müsste/sollte auch Dein Anwalt wissen.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wolfgang vogtt
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 0x hilfreich)

ich lebe seit 5 monaten getrennt. dann wären es ja nur noch 4 monate. das ist gut. dann kann ich mir die eigentumswohnung ja auch schon früher kaufen und sie fällt dann nicht in den zugewinn. ich habe nämlich mein elternhaus verakuft und wollte mir einen eigentumswohnung kaufen.das geht aber nicht bevor der scheidungsantrag gestellt wurde. nach all dem ärger, endlich mal ein kleiner lichtblick. es scheint doch noch sowas wie ausgleichende gerechtigkeit zu geben

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lieben
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich bin seit zwei Monaten getrennt. Frau hofft immer noch, ich würde zurück kommen. Damit sie es glaubt,möchte ich schon Scheidungsantrag einreichen, damit sie ein äußeres Zeichen sieht.
Aus Beiträgen sehe ich, da dies erst drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres möglich ist.
Würde Antrag v. AG zurückgereicht oder bleibt er liegen bis 9. Monat nach Trennungsbeginn?
lieben

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 486x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.938 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.