Wann muss Kindesunterhalt bezahlt werden?

21. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tras
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann muss Kindesunterhalt bezahlt werden?

Nach der rechtskräftigen Scheidung oder bereits im Trennungsjahr?

Wie läuft es wenn die Frau kein Kindesunterhalt bezahlen kann weil sie einfach nichts verdient? Muss der Mann dann immer alleine für die Kinder aufkommen oder zahlt irgendwann der Staat?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Kindesunterhalt muss der zahlen, bei dem die Kinder nicht leben, und zwar ab dem Zeitpunkt der Trennung von den Kindern. Wenn er im Augenblick nichts zahlen kann, muss er alles tun, um aus der Misere herauszukommen. Also Job finden, arbeiten, zahlen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Tras
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss ich nicht einen Antrag stellen wenn die Frau nicht zahlen kann und dann zahlt der Staat? So habe ich es eben im Internet gelesen aber stimmt das?

Was heißt den ab dem Zeitpunkt der Trennung von den Kindern? Unsere Trennung erfolgt räumllich unter einem Dach. Mir ist aber nicht klar ob ich etwas einfordern kann wenn meine Frau keine Arbeit hat? Weil ich muss immer alles zahlen. Ok, sie hat keine Arbeit und sie ist am suchen aber trotzdem

-- Editiert von Tras am 21.04.2022 20:56

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Wenn der andere Elternteil nicht zahlen kann, kann man unter Umständen Unterhaltsvorschuss auf Antrag erhalten.

Eine Voraussetzung dafür ist, dass das Kind nur bei einem Elternteil lebt. Bei einer räumlichen Trennung unter einem Dach wird in der Regel kein Unterhaltsvorschuss gewährt.

Auf dem Zivilrechtsweg kannst du gegen die Mutter einen Unterhaltstitel auch auf der Basis von fiktivem Einkommen erwirken. Aus diesem laufen dann Schulden auf. Geld wirst du nur sehen, wenn die Mutter auch tatsächlich welches hat oder wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für Unterhaltsvorschuss erfüllt werden.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ihr lebt unter einem Dach. Die Frau arbeitet nicht. Wer sorgt denn für die Kinder tagsüber? Du arbeitest doch wohl?

wirdwerden

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#5
 Von 
Tras
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frau will ausziehen, im Moment übernehme ich nach der Arbeit die Kinder Aber bringe sie auch morgens bereits zur Schule

-- Editiert von Tras am 22.04.2022 10:02

-- Editiert von Tras am 22.04.2022 10:04

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Tras):
Mir ist aber nicht klar ob ich etwas einfordern kann wenn meine Frau keine Arbeit hat?
Was willst du denn von wem einfordern, wenn du jetzt mit deinem Arbeitseinkommen auch die gesamte Familie unterhältst?
Kindergeld gibt es auch monatlich.
Dann ist das weiterhin so, bis sie auszieht und alle Kinder mit ausziehen. Dann leben die Kinder nicht mehr in deinem Haushalt.
Dann wirst du vielleicht Trennungsunterhalt bis zur Scheidung und vielleicht nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung und für die Kinder Unterhalt nach Düsseldorfer Tab zahlen.
Das könnte so kommen. Kommt eben drauf an. Aufs Einkommen zum Beispiel. Und auf deine Frau.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann ist das weiterhin so, bis sie auszieht und alle Kinder mit ausziehen. Dann leben die Kinder nicht mehr in deinem Haushalt.


Warum gehst du davon aus, dass die Kinder mit der Mutter ausziehen und nicht doch beim Vater. Dann wäre die Mutter zum Unterhalt verpflichtet und er würde Unterhaltsvorschuß bekommen, wenn sie nicht leistungsfähig ist

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Im Augenblick sieht es doch so aus, dass die Kinder von den Eltern gemeinsam versorgt werden, deshalb gibt es auch keinen Unterhalt für die Kids. Weder vom Vater zur Mutter noch umgekehrt. Wenn dann klar ist, bei wem die Kinder leben, dann kann Unterhalt gefordert werden.

wirdwerden

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Warum gehst du davon aus
Ich gehe nicht davon aus, ich hoffe, der TE äußert sich mal zu den Fakten. :wink:
Seine Fragen bringen mir eher Kopfschütteln. Er will was einfordern, weil seine Frau keine Arbeit hat...
Wir können doch nicht den gesamten Strauß aller familienrechtliche Konstellationen hier ausbreiten, wenn eine Familie sich trennt.
btw. Er hat einen Anwalt und der Scheidungsantrag liegt schon bei Gericht.

Natürlich könnten die Kinder auch beim Vater bleiben und die Mutter zieht allein aus.
Oder ein Kind bleibt beim Vater, das andere zieht mit der Mutter.
Oderoderoder.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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