Hallo, wenn die Scheidung rechtskräftig ist oder wenn der Scheidungsantrag eingereicht wurde?
Und wie verhält es sich mit dem Finanzamt? Muss man dort die Steuerklasse auch wechseln wenn man im selben Jahr wie der Scheidung einen neuen Partner heiratet?
Dann noch eine Frage zum Kindefreibetrag. Steht der einen noch ganz normal zu nach dem Trennungsjahr?
Wann muss man den Arbeitgeber über die Scheidung informieren
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es gibt mMn keine gesetzliche Mitteilungspflicht. Was du vertraglich vereinbart hast oder aus Praktikabilitätsgründen für deinen Arbeitgeber gut findest, kann dir hier keiner beantworten.ZitatHallo, wenn die Scheidung rechtskräftig ist oder wenn der Scheidungsantrag eingereicht wurde? :
Es wird dann kein Wechsel in die 1 erfolgen. Ein Wechsel von 4/4 auf 3/5 oder von 3/5 auf 4/4 muss man aber natürlich beantragen. Und außerdem ist auch die Frage gemeinsame/einzelne Veranlagung zu klären.ZitatMuss man dort die Steuerklasse auch wechseln wenn man im selben Jahr wie der Scheidung einen neuen Partner heiratet? :
Pro Kind gibt es einen Kinderfreibetrag, jener auf getrennt lebende Eltern aufgeteilt werden kann.ZitatDann noch eine Frage zum Kindefreibetrag. Steht der einen noch ganz normal zu nach dem Trennungsjahr? :
ZitatZitat (von Mefi): :
Muss man dort die Steuerklasse auch wechseln wenn man im selben Jahr wie der Scheidung einen neuen Partner heiratet?
Es wird dann kein Wechsel in die 1 erfolgen. Ein Wechsel von 4/4 auf 3/5 oder von 3/5 auf 4/4 muss man aber natürlich beantragen. Und außerdem ist auch die Frage gemeinsame/einzelne Veranlagung zu klären.
Hallo, aber mit Ablauf des Trennungsjahres muss ich doch die Steuerklasse wechseln oder nicht? Wenn ich im gleichen Jahr noch mal heirate kann ich mir das sparen?
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@Mefi. Kleiner Hinweis:
Man muss nicht für jede Frage, die neu auftaucht, wieder einen komplett neuen Beitrag eröffnen.
Man kann alle Fragen, die zum Thema Scheidung gehören, auch unter einem bereits eröffneten Beitrag stellen.
Man sollte unter einem User-Namen seine Fragen stellen, damit hält man sich an die Nutzungsbedingungen dieses Forums.
Man kann hier im Unterforum *Familienrecht* ein paar ältere Beiträge lesen (aus November 21), in denen die gleichen Fragen schon gestellt und mehrfach beantwortet wurden. Speziell zum StKl-Wechsel.
Mal versuchen??
Danke.
Stimmt, es ist wahrscheinlich ein Unterschied, je nach Beginn vom Trennungsjahr. Das läuft ja üblicherweise lange vor der Scheidung schon in ein neues Kalenderjahr hinein, sodass man im Scheidungsjahr eigentlich bereits in der I/II sein müsste und dann durch die Heirat wieder in IV/IV oder III/V kommt.ZitatHallo, aber mit Ablauf des Trennungsjahres muss ich doch die Steuerklasse wechseln oder nicht? :
ZitatHallo, aber mit Ablauf des Trennungsjahres muss ich doch die Steuerklasse wechseln oder nicht? :
Richtig
ZitatWenn ich im gleichen Jahr noch mal heirate kann ich mir das sparen? :
Nein, die Steuerklasse 3 steht Dir erst mit der Heirat wieder zu.
ZitatDann noch eine Frage zum Kindefreibetrag. Steht der einen noch ganz normal zu nach dem Trennungsjahr? :
Der steht jedem Elternteil zur Hälfte zu.
-- Editiert von hh am 02.12.2021 13:54
Hallo, Und was passiert wenn man die Steuerklasse nicht gewechselt hat im Trennungsjahr bzw. Erst ein paar Monate zu spät?
Man muss die Steuerklasse nach dem Trennungsjahr wechseln. Wenn man es nicht tut, ruckelt sich das mit dem Steuerbescheid zurecht.
wirdwerden
Ich weiß das man es muss aber was wenn man es zu spät gemacht hat? Gibt es Strafen vom Arbeitgeber oder nur vom Finanzamt?
ZitatGibt es Strafen vom Arbeitgeber oder nur vom Finanzamt? :
Vom Arbeitgeber gibt es keine Strafe. Vom Finanzamt wäre theoretisch eine Strafe möglich, jedoch wird im Regelfall keine verhängt, wenn am Ende die Steuern vollständig gezahlt werden.
Die Strafe kommt jedoch vom Ex-Ehegatten in Form eines höheren Unterhaltsanspruches.
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