Ich lebe seit dem Januar 2013 von meiner Noch-Ehefrau (NEF) getrennt. Im April 2014 reichte ich die Scheidung ein. Ich habe alle Unterlagen zum Versorgungsausgleich pünktlich abgegeben. Da ich durch die in der Ehe gemachten Schulden PI bentragen musste (ich habe immer alle Verträge unterschrieben...), wurde mir PKH in der Form gewährt, dass ich die Verfahrenskosten in Raten abstottern konnte. Bin ich seit Juli 2015 fertig damit. Meine NEF hat in der gesamten Zeit noch keinerlei Zuarbeit für die Rentenstelle geleistet, obwohl schon mehrfach Zwangsgelder verhängt wurden (die sie natürlich auch nicht bezahlt...). Es wurde Erzwingungshaft angedroht. Aber eben nur angedroht... Sie hat auch noch keinerlei Geld bezahlt bzw. PKH beantragt. Sie ist eigentlich nicht doof oder irgendwie geistig umnachtet. Sie verdient auch ganz gutes Geld in einer leitenden Stellung in einem caritativen Verein.
Mein Anwalt schreibt immer wieder an das zuständige Amtsgericht - ohne Ergebnis. Langsam falle ich vom Glauben ab in unseren Rechtsstaat. Wie lange kann sie durch ihre Ignoranz das Scheidungsverfahren aufhalten?
-- Editier von fb452890-77 am 01.11.2016 12:55
Wann werde ich endlich geschieden???
1. November 2016
Thema abonnieren
Frage vom 1. November 2016 | 12:54
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 1x hilfreich)
Wann werde ich endlich geschieden???
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#1
Antwort vom 1. November 2016 | 13:17
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
Steht dir evtl. Trennungsunterhalt zu?
lg
edy
#2
Antwort vom 1. November 2016 | 13:19
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo edy, das Gericht hat beschlossen, dass wir gegenseitig nicht unterhaltspflichtig sind. Das Geld wäre eh weg durch meine PI.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. November 2016 | 13:34
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
es hätte evtl. ein "Druckmittel" sein können.
denn sie hätte bis zur rechtskräftigen Scheidung zahlen müssen, oder es wären bei ihr Schulden aufgelaufen.
lg
edy.
#4
Antwort vom 1. November 2016 | 13:45
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatHallo, :
es hätte evtl. ein "Druckmittel" sein können.
denn sie hätte bis zur rechtskräftigen Scheidung zahlen müssen, oder es wären bei ihr Schulden aufgelaufen.
lg
edy.
Hallo edy,
bisher waren weder Zwangsgelder, Androhung von Erzwingungshaft, noch rechtskräftige Gerichtsurteile (als sie keinen Unterhalt für ihre Töchter zahlte) Druckmittel. Wahrscheinlich hat soviel Ignoranz das zuständige Amtsgericht noch nier erlebt und weiß nicht mehr weiter...
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