Warum muss ich das Kindergeld zurück zahlen?

18. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Conny2008
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Warum muss ich das Kindergeld zurück zahlen?

Hallo Frauen und Männer,

Habe heute ein schreiben von der Kindergeldkasse bekommen ich soll das Kindergeld zurück zahlen für meine 2 Kinder für 1 Monat also 323 Euro nach §64 Abs. 2 Satz 1 ESTG. Ich habe meine Kinder bis zum 18.04.2009 bei mir gehabt da waren Sie auch bis dahin gemeldet bei mir also über den Monat April. Ich habe leider gegen mein Noch Ehe Mann den Aufhaltsbestimmungsrecht Prozess verloren und die Kinder leben ab dem 19.04.2009 bei Ihm, warum muss ich das Kindergeld zurück zahlen? Sie lebten ja bis Mitte April bei MIR. Was kann ich machen bitte um Hilfe, es Eilt.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Conny,

für welchen Monat sollst du denn zurückzahlen?
April?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Conny2008
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Ja den April soll ich zurück zahlen!
MFG

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Conny,

meinem Bauchgefühl nach stand es dir für den April zu.

Ruf einfach mal bei der Familienkasse an. Möglich, dass es der Vater zu Unrecht bezogen hat, dann müsste er zurückzahlen.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 18.06.2009 16:38

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#4
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest123-2342
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)

hallo
am besten man geht immer selber zu den ämtern und erklärt vor ort was passiert ist. am telefon ist immer schlecht so was zu erklären, im gegensatz zu einem vier augen gespräch, abmeldebestätigung vom einwohnermelde amt auch mit nehmen.
aber gegenfrage wieso aufenthaltbestimmungsrecht verloren???

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#7
 Von 
warwara
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 7x hilfreich)

Also bei mir war das so.

Ich habe Antrag gestellt das das Geld auf mich gazahlt werden soll, mußte dann erklären wer das geld zuvor bekam, also der EX, und dann mußte ich sagen ob mir das Kindergeld in der Zeit der Trennung auch zu verfügung stand, dem war zwar nicht so, aber die haben mir nichts zahlen können. Die Kindergeldkasse hat dann den Ex aufgefordert das Kindergeld zurück zu zahlen, dieser hat sich geweigert, darauf hin bekam ich von denen einen Anruf das es denen leid tut aber die können da nichts tun.

Tja also wenn du dich weigerst es zu zahlen, also mit schriftlichem Wiederspruch, sollten sie eigentlich nichts mehr tun können.
Wenn aber doch so könntest du das Geld auch anteilig anbieten.
Also nur für die Tage in denen die Kinder schon bei ihm waren.

Schöne Grüße

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