Was bedeutet dieser Satz im Anwaltschreiben?

12. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb269682-68
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Was bedeutet dieser Satz im Anwaltschreiben?

Kann mir jemand weiterhelfen bitte?

Der Anwalt meines Mannes hat folgendes geschrieben, wichtig ist für mich der letzte Satz:

Unzutreffend ist die Behauptung, die Antragsgegnerin sei während der Ehe vereinbarungsgemäß nicht berufstätig geworden. Viel mehr ist das Gegenteil richtig. Der Antragssteller hat die Antragsgegnerin mehrfach zu motivieren versucht, eine Ausbildung abzuschließen und einer Erwerbstätig nachzugehen.

Bei Bedarf wäre dies im Einzelnen aufzuführen.

Meine Anwältin hatte gedroht, ein Eilverfahren bei Gericht wegen Unterhaltskosten zu stellen, wenn mein Nochehemann den Trennungsunterhalt nicht weiter zahlt.

Bitte keine doofen Kommentare, ohne zu wissen, wie meine Situation ist und ob das, was der Anwalt da behauptet, wahr ist. Danke.

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9 Antworten
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#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Der Anwalt der Gegenseite behauptet, es hätte keine Vereinbarung (= Absprachen) zwischen dir und deinem Ex-Mann gegeben, die deine Erwerbstätigkeit betrafen.

Weiterhin behauptet er, dein Ex hätte dieses oder jenes gesagt.

Der letzte Satz bedeutet m.E.: "Falls Sie das möchten, kann ich dafür Nachweise beibringen."

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#2
 Von 
fb269682-68
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von so475670-44):
Der Anwalt der Gegenseite behauptet, es hätte keine Vereinbarung (= Absprachen) zwischen dir und deinem Ex-Mann gegeben, die deine Erwerbstätigkeit betrafen.

Weiterhin behauptet er, dein Ex hätte dieses oder jenes gesagt.

Der letzte Satz bedeutet m.E.: "Falls Sie das möchten, kann ich dafür Nachweise beibringen."


vielen Dank für die schnelle Antwort. Genau das hab ich vermutet. Das nennt "Mann" dann dreckige Wäsche waschen, weil es solche Gespräche nicht gegeben hat und er sicher von seiner Familie angebliche Zeugen erbringen wird.

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#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von fb269682-68):
Was bedeutet dieser Satz im Anwaltschreiben?


Dieser Satz bedeutet meiner Meinung, dass Du als Antragsstellerin wirst beweisen müssen, dass es die von Dir vorgetragene Absprache gegeben hat.

Zitat (von fb269682-68):
Das nennt "Mann" dann dreckige Wäsche waschen


Mit "dreckiger Wäsche waschen" hat das (noch) nichts zu tun.

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#4
 Von 
fb269682-68
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von fb269682-68):
Was bedeutet dieser Satz im Anwaltschreiben?


Dieser Satz bedeutet meiner Meinung, dass Du als Antragsstellerin wirst beweisen müssen, dass es die von Dir vorgetragene Absprache gegeben hat.

Zitat (von fb269682-68):
Das nennt "Mann" dann dreckige Wäsche waschen


Mit "dreckiger Wäsche waschen" hat das (noch) nichts zu tun.


Ich hab das so nicht der Anwältin gesagt. Sie hat gefragt, ob man Mann von mir in der Ehe verlangt hat, zu arbeiten. Er hat es nicht getan. Ich hab nie etwas von einer Vereinbarung gesagt. Die hätte ich ja womöglich schriftlich haben müssen.

Aber gut, dieses eine Wort bringt mich jetzt wohl in Schwierigkeiten.

Ich muss aber auch sagen, dass der gegnerische Anwalt behauptet, der Trennungsunterhalt, der 1 Jahr und 3 Monate gezahlt wurde, wäre eine freiwillige Leistung. Aber das, was ich weiß, steht er mir zu. Ebenso haben mein Mann und ich bei Trennung darauf geeinigt. Leider nur in einem einfachen Schreiben, dass nicht notariell beglaubigt wurde.

Bisher habe ich trotz Bemühungen, einen Job zu finden, keinen gefunden. Ich kann mir ja nun nicht einen Job herbei zaubern, für den ich geeignet bin. Und mein Mann weiß genau, dass dies in meiner Lebenssituation nicht so einfach geht.

Aber das ist ein anderes Thema. Nun frage ich mich, was richtig ist, muss ich es beweisen oder er?


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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Faustregel ist, wer etwas behauptet, etwas haben will, der muss es auch beweisen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb269682-68
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Faustregel ist, wer etwas behauptet, etwas haben will, der muss es auch beweisen.

wirdwerden


Ok aber das wird ja schwierig werden. Allerdings hätte er es ja schriftlich verlangen können und mir kein Geld zur freien Verfügung stellen dürfen.
Aber da werde ich nächste Woche sicher meine Anwältin zu Rate ziehen können.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ Fragestellerin: Du bist anwaltlich beraten, zusätzlich in mindestens zwei Familienforen unterwegs. Dir ist, soweit ich das überschaue, immer und unabhängig voneinander zumindest ähnlich geraten worden, die Einschätzung der Helfer deckte sich weitestgehend.

Entweder Du ziehst jetzt die Konsequenzen aus der Haltung des Bald-Ex und klagst, oder Du lässt es. Es gibt nun mal in Gerichtsverfahren keine Reduzierung des Prozessrisikos auf Null. Das ist doch auch völlig lebensfremd.

Wenn Du Dich auch so lebensfremd bewirbst, dann brauchst Du Dich auch nicht zu wundern, dass da nichts wird. Du hast nie gearbeitet, zumindest nicht dauerhaft ganztags. Wie wärs denn damit, mal eine professionelle Beratung hinsichtlich des richtigen Neueinstiegs ins Berufsleben in Anspruch zu nehmen? Vorab, z.B. bei der Arbeitsagentur, es gibt auch noch andere Organisationen, die da helfen. Dass man weiss, was man machen muss, um überhaupt für den Markt interessant zu werden. Und wenn man so ein Konzept der Gegenseite vorlegt, dann ist man von dort aus vielleicht auch bereit, noch befristet Unterhalt zu zahlen?

Aber so, wie Du das alles angehst, bist Du demnächst ein Sozialfall, und zwar dauerhaft. Und immer neue Anfragen in Foren helfen da auch nicht weiter.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Das nennt "Mann" dann dreckige Wäsche waschen


Da könnte der Mann durchaus mit einiger Berechtigung behaupten, dass Du ja angefangen hast, weil Du (bzw. Deine Anwältin) eine Vereinbarung behauptet hast, die es tatsächlich nie gabe.

Ich sehe es aber auch so, dass das noch nicht "dreckige Wäsche waschen" ist. Vielmehr handelt es es von beiden Seiten um typische Anwaltstaktiken. Da gilt durchaus das Motto:"Eine starke Behauptung ist besser als ein schwacher Beweis."

Nach meiner Auffassung kommt es jedenfalls für den Trennungsunterhalt auch gar nicht darauf an, ob und welche Vereinbarung es zwischen Dir und Deinem Ex-Mann bezüglich der Erwerbstätigkeit gegeben hat.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, hh, fürs erste Jahr kommt es in der Tat nicht darauf an, aber da sind wir ja schon drüber.

wirdwerden

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